Schiedsvereinbarung - Formular Online zum Ausfüllen Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einer Schiedsvereinbarung vereinbaren die Parteien, dass etwaige Streitigkeiten nicht vor den staatlichen Gerichten, sondern durch ein Schiedsgericht entschieden werden. Sie kann Bestandteil eines Vertrags oder eine eigenstaendige Vereinbarung sein.

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So funktioniert's

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Schiedsvereinbarung klar zu formulieren. Nachfolgend erklaeren wir, wofuer sie dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Was ist eine Schiedsvereinbarung?

Mit einer Schiedsvereinbarung entscheiden die Parteien, Streitigkeiten einem Schiedsgericht zu unterwerfen. Das Schiedsverfahren ist eine Alternative zum Verfahren vor den staatlichen Gerichten.

Sie legt fest, welche Streitigkeiten erfasst sind und nach welchen Regeln das Schiedsverfahren ablaeuft.

Welche Punkte sollte sie regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Eine Schiedsvereinbarung schliesst in der Regel den Weg zu den staatlichen Gerichten aus. Bedenken Sie die Tragweite dieser Entscheidung, bevor Sie sie treffen.

Fuer die Wirksamkeit gelten besondere Anforderungen, die vom Einzelfall abhaengen und sich aendern koennen. Bei wichtigen Vertraegen ist fachkundiger Rat dringend zu empfehlen.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Schliesst die Schiedsvereinbarung den Gerichtsweg aus?

In der Regel ja. Mit einer wirksamen Schiedsvereinbarung werden die erfassten Streitigkeiten dem Schiedsgericht statt den staatlichen Gerichten zugewiesen.

Welche Vorteile hat ein Schiedsverfahren?

Ein Schiedsverfahren kann etwa vertraulicher oder flexibler sein. Ob es im Einzelfall vorteilhaft ist, haengt von den Umstaenden ab.

Bestehen besondere Formanforderungen?

Fuer die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung gelten besondere Anforderungen. Diese sollten beachtet werden, weshalb fachkundiger Rat sinnvoll ist.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

S C H I E D S V E R E I N B A R U N G

(Schiedsklausel im Sinne der §§ 1029 ff. ZPO)


§ 1 Schiedsvereinbarung und Geltungsbereich

(1) Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit, Wirksamkeit, Auslegung, Durchführung oder Beendigung ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der nachfolgend bezeichneten Schiedsinstitution unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.

Schiedsinstitution: ________.

(2) Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese Schiedsvereinbarung den Anforderungen der §§ 1029, 1031 ZPO genügt und als selbständige Vereinbarung von der Wirksamkeit des Hauptvertrages unabhängig ist (Grundsatz der Trennbarkeit).

(3) Die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten ist insoweit ausgeschlossen, als das Schiedsgericht nach Maßgabe dieser Vereinbarung zuständig ist. Unberührt bleiben die nach § 1033 ZPO zulässigen Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes durch staatliche Gerichte.


§ 2 Anzuwendendes Verfahrensrecht

(1) Auf das Schiedsverfahren findet das folgende Verfahrensrecht Anwendung:

________.

(2) Soweit das vereinbarte Verfahrensrecht keine Regelung enthält, gelten ergänzend die §§ 1025 ff. ZPO.


§ 3 Zusammensetzung des Schiedsgerichts

(1) Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter.

Name des Schiedsrichters: ________

(2) Können sich die Parteien nicht innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung durch eine Partei auf die Person des Einzelschiedsrichters einigen, wird dieser auf Antrag einer Partei nach Maßgabe des § 1035 ZPO bzw. nach der einschlägigen Schiedsgerichtsordnung der in § 1 Abs. 1 genannten Institution bestellt.

(3) Für die Ablehnung des Schiedsrichters wegen Befangenheit oder fehlender Qualifikation gelten die §§ 1036, 1037 ZPO.


§ 4 Ort des Schiedsverfahrens

Der Ort des Schiedsverfahrens (Sitz des Schiedsgerichts im Sinne des § 1043 ZPO) ist:

________.


§ 5 Verfahrenssprache

Die Verfahrenssprache ist: Deutsch. In dieser Sprache sind sämtliche Schriftsätze einzureichen, Verhandlungen zu führen und Entscheidungen abzufassen, soweit das Schiedsgericht nichts Abweichendes anordnet.


§ 6 Anwendbares materielles Recht

Das in der Sache anzuwendende materielle Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


§ 7 Vertraulichkeit


§ 8 Wirkung des Schiedsspruchs und salvatorische Klausel

(1) Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien verbindlich; er hat unter ihnen die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils (§ 1055 ZPO).

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.