Schenkungsvertrag - Formular Online zum Ausfüllen Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einem Schenkungsvertrag ueberlaesst ein Schenker einem Beschenkten einen Gegenstand oder einen Geldbetrag unentgeltlich. Der Vertrag dokumentiert die Schenkung und ihre Bedingungen und schafft Klarheit fuer beide Seiten.

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Schenkung verbindlich festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, was in einen Schenkungsvertrag gehoert, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Was ist ein Schenkungsvertrag?

Bei einer Schenkung wird ein Gegenstand oder Betrag ohne Gegenleistung uebertragen. Der Schenkungsvertrag haelt diese Zuwendung fest und kann auch Bedingungen oder Auflagen enthalten.

Eine schriftliche Vereinbarung schafft Klarheit ueber den Gegenstand der Schenkung und etwaige Bedingungen.

Welche Punkte sollte der Vertrag regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Bestimmte Schenkungen koennen besonderen Formanforderungen unterliegen, etwa wenn ein Schenkungsversprechen ohne sofortige Uebergabe abgegeben wird. Pruefen Sie, ob im Einzelfall eine besondere Form erforderlich ist.

Schenkungen koennen steuerliche Folgen haben. Da diese vom Einzelfall abhaengen und sich aendern koennen, ist bei groesseren Zuwendungen fachkundiger Rat sinnvoll.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Muss ein Schenkungsvertrag eine besondere Form haben?

Das haengt vom Einzelfall ab. Ein Schenkungsversprechen ohne sofortige Uebergabe kann einer besonderen Form beduerfen. Pruefen Sie dies vorab.

Kann eine Schenkung widerrufen werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Schenkung widerrufen werden. Es ist sinnvoll, hierzu im Vertrag eine Regelung aufzunehmen.

Hat eine Schenkung steuerliche Folgen?

Schenkungen koennen steuerliche Folgen haben. Pruefen Sie die aktuellen Regelungen oder holen Sie bei groesseren Zuwendungen Rat ein.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

S C H E N K U N G S V E R T R A G

(Grundstücksschenkung gemäß §§ 516 ff. BGB)


Zwischen


________
geboren am ________, in ________,
wohnhaft in ________

– nachfolgend „Schenker“ genannt –


und

________
geboren am ________, in ________,
wohnhaft in ________

– nachfolgend „Beschenkter“ genannt –

– Schenker und Beschenkter nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt –


wird der nachfolgende Schenkungsvertrag geschlossen:


§ 1 Grundbuchstand und Vertragsgegenstand

(1) Der Schenker ist Alleineigentümer des nachstehend bezeichneten Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts ________, wie folgt:

Gemarkung: ________

Grundbuchblatt: ________

Flurstück Nr.: ________

Größe: ________ qm

Wirtschaftsart/Lage: ________

(2) In Abteilung II und III des Grundbuchs sind folgende Belastungen eingetragen:

________

(3) Der vorbezeichnete Grundbesitz nebst allen wesentlichen Bestandteilen und dem Zubehör bildet den Gegenstand dieses Vertrages (nachfolgend „Vertragsobjekt“).


§ 2 Schenkung und Annahme

(1) Der Schenker überträgt dem Beschenkten das in § 1 näher bezeichnete Vertragsobjekt mit allen Rechten, Pflichten, Bestandteilen und dem Zubehör im Wege der unentgeltlichen Zuwendung gemäß § 516 BGB zu Alleineigentum.

(2) Der Beschenkte nimmt diese Schenkung an.

(3) Die Schenkung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel. Der Schenker haftet gemäß §§ 523, 524 BGB nur für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Rechte des Beschenkten wegen Mängeln im Übrigen sind ausgeschlossen.


§ 3 Auflagen und Nutzungsvorbehalt

(1) Der Schenker behält sich auf Lebenszeit das Recht vor, das Vertragsobjekt unentgeltlich zu bewohnen und zu nutzen. Dieses lebenslange Wohnungsrecht ist als beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß §§ 1090 ff. BGB im Grundbuch in Abteilung II einzutragen; die Parteien bewilligen und beantragen die entsprechende Eintragung.

(2) Die Schenkung erfolgt unter folgenden Auflagen im Sinne des § 525 BGB:

________

(3) Der Schenker ist berechtigt, die Vollziehung der Auflagen zu verlangen (§ 525 Abs. 1 BGB). Kommt der Beschenkte den Auflagen trotz Setzung einer angemessenen Frist nicht nach, gelten die Regelungen des § 7 dieses Vertrages.


§ 4 Auflassung und Eigentumsumschreibung

(1) Die Parteien sind sich über den Übergang des Eigentums an dem Vertragsobjekt auf den Beschenkten einig (Auflassung gemäß § 925 BGB).

(2) Die Parteien bewilligen und beantragen die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch.

(3) Die Parteien verzichten auf die Eintragung einer Auflassungsvormerkung gemäß § 883 BGB.


§ 5 Besitz, Nutzungen und Lasten

(1) Der Besitz an dem Vertragsobjekt geht mit Wirkung zum ________ auf den Beschenkten über; das Wohnungsrecht des Schenkers gemäß § 3 Abs. 1 bleibt hiervon unberührt.


§ 6 Anrechnung auf den Erbteil und Pflichtteil

(1) Der Beschenkte ist ________ des Schenkers und gehört zu dessen gesetzlichen Erben.

(2) Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Wert des in § 1 bezeichneten Vertragsobjekts im Wege der Anordnung des Schenkers gemäß § 2050 Abs. 3 BGB auf den Erbteil des Beschenkten zur Ausgleichung zu bringen ist.

(3) Die Zuwendung ist ferner gemäß § 2315 BGB auf einen etwaigen Pflichtteilsanspruch des Beschenkten anzurechnen.


§ 7 Rückforderungsrecht

(1) Der Schenker behält sich das Recht vor, die Schenkung zu widerrufen und die unentgeltliche Rückübertragung des Vertragsobjekts zu verlangen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

a) der Beschenkte vor dem Schenker verstirbt;

b) der Beschenkte das Vertragsobjekt ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Schenkers ganz oder teilweise veräußert oder belastet;

c) über das Vermögen des Beschenkten das Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in das Vertragsobjekt betrieben werden und nicht binnen drei Monaten abgewendet sind;

d) der Beschenkte den ihm gemäß § 3 obliegenden Auflagen trotz schriftlicher Abmahnung und Fristsetzung nicht nachkommt;

e) ein Widerruf wegen groben Undanks gemäß §§ 530, 531 BGB gerechtfertigt ist.

(2) Das Rückforderungsrecht ist innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Kenntnis des Schenkers vom Eintritt des jeweiligen Rückforderungsgrundes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Beschenkten auszuüben.

(3) Zur Sicherung des Rückübertragungsanspruchs bewilligen und beantragen die Parteien die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung gemäß § 883 BGB zugunsten des Schenkers in Abteilung II des Grundbuchs.

(4) Etwaige im Zusammenhang mit der Rückübertragung anfallenden Kosten und Steuern trägt der Beschenkte, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.


§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine notarielle Beurkundung erforderlich ist. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Die Parteien sind durch den beurkundenden Notar über die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung dieses Vertrages gemäß § 311b Abs. 1 BGB sowie über die steuerlichen und erbrechtlichen Folgen der Schenkung belehrt worden.


§ 9 Kosten, Steuern und Wert

(1) Die Kosten der Beurkundung und des Vollzugs dieses Vertrages sowie eine etwa anfallende Schenkungsteuer trägt der Beschenkte.

(2) Der Wert des Vertragsobjekts wird von den Parteien mit ________ EUR angegeben.




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Ort, Datum





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Schenker





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Beschenkter

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