Sabbatical Vereinbarung - Formular Online zum Ausfüllen Pro · DE-law
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SABBATICAL-VEREINBARUNG
(Vereinbarung über die Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub unter Ruhen des Arbeitsverhältnisses)
zwischen
________
vertreten durch: ________
________
– nachfolgend „Arbeitgeber" genannt –
und
Frau ________
________
– nachfolgend „Arbeitnehmer" genannt –
– Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachfolgend gemeinsam auch „Parteien" genannt –
Die Parteien sind durch Arbeitsvertrag vom ________ verbunden. In Abänderung und Ergänzung dieses Arbeitsvertrages treffen die Parteien zur Ermöglichung eines Sabbaticals die nachfolgende Vereinbarung:
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung
(1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass dem Arbeitnehmer im Zeitraum vom ________ bis zum ________ unbezahlter Sonderurlaub (Sabbatical) gewährt wird.
(2) Während des in Absatz 1 genannten Zeitraums ruht das Arbeitsverhältnis. Die beiderseitigen Hauptleistungspflichten (Arbeitsleistung und Vergütungszahlung) sind während dieser Zeit suspendiert. Das Arbeitsverhältnis selbst bleibt als solches bestehen.
(3) Im Übrigen bleibt der Arbeitsvertrag vom ________ unberührt und gilt nach Maßgabe dieser Vereinbarung fort.
§ 2 Vergütung und betriebliche Altersversorgung
(1) Für die Dauer des Sabbaticals besteht kein Anspruch auf Arbeitsvergütung; § 614 BGB findet insoweit keine Anwendung.
(2) Der Arbeitgeber leistet für die Zeit des Sabbaticals keine Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung des Arbeitnehmers. Bestehende Anwartschaften bleiben nach Maßgabe des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) im Übrigen unberührt.
(3) Während des Sabbaticals bestehen keine Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG) oder auf Entgeltzahlung an gesetzlichen Feiertagen (§ 2 EFZG), da das Arbeitsverhältnis ruht.
§ 3 Sozial- und Krankenversicherung
(1) Mangels Arbeitsentgeltzahlung werden während des Sabbaticals keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- oder Pflegeversicherung abgeführt. Die Sozialversicherungspflicht aufgrund Beschäftigung ruht für die Dauer des Sabbaticals.
(3) Der Arbeitnehmer trägt die Verantwortung dafür, dass etwaige Versorgungslücken in der Renten- und Sozialversicherung nicht eintreten oder durch geeignete Maßnahmen geschlossen werden.
§ 4 Urlaub
(1) Während des Sabbaticals entsteht kein gesetzlicher oder vertraglicher Urlaubsanspruch. Der Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr, in das das Sabbatical fällt, mindert sich entsprechend § 5 Abs. 1 BUrlG anteilig um jeden vollen Monat des Ruhens des Arbeitsverhältnisses.
(2) Der vertraglich vereinbarte Urlaubsanspruch entsteht für den nach Wiederaufnahme der aktiven Tätigkeit verbleibenden Teil des Kalenderjahres anteilig.
(3) Zum Zeitpunkt des Beginns des Sabbaticals bestehende, noch nicht genommene Urlaubsansprüche werden wie folgt behandelt: ________.
§ 5 Nebentätigkeit
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, jede während des Sabbaticals beabsichtigte entgeltliche oder unentgeltliche Nebentätigkeit dem Arbeitgeber vor deren Aufnahme in Textform (§ 126b BGB) anzuzeigen.
(2) Der Arbeitgeber wird die Aufnahme einer Nebentätigkeit nicht verweigern, soweit hierdurch keine berechtigten betrieblichen Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden. Die Zustimmung kann mit angemessenen Auflagen verbunden werden.
(3) Eine Konkurrenztätigkeit, die gegen die vertragliche Treuepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) oder ein bestehendes Wettbewerbsverbot verstößt, ist während der Dauer des Sabbaticals nicht gestattet.
§ 6 Rückkehr an den Arbeitsplatz
(1) Mit Ablauf des Sabbaticals am ________ lebt das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten wieder auf; der Arbeitnehmer nimmt seine aktive Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt wieder auf.
(2) Der Arbeitgeber wird den Arbeitnehmer nach Maßgabe seines Direktionsrechts (§ 106 GewO) auf einem dem bisherigen Arbeitsplatz gleichwertigen Arbeitsplatz einsetzen. Ein Anspruch auf Rückkehr an denselben Arbeitsplatz besteht nicht, sofern dies nachstehend nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Der konkrete Arbeitsplatz nach Rückkehr ist zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung noch nicht abschließend festgelegt und wird rechtzeitig vor Wiederaufnahme der Tätigkeit unter Beachtung der gleichwertigen Beschäftigung bestimmt: ________.
(4) Eine Beschäftigung an einem anderen, gleichwertigen Arbeitsplatz führt nicht zu einer Minderung der vertraglich vereinbarten Vergütung.
§ 7 Fortgeltende Pflichten während des Sabbaticals
(1) Die übrigen Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere die Pflicht zur Verschwiegenheit, die Geheimhaltungspflichten sowie ein etwaiges Wettbewerbsverbot, bestehen während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses fort.
(2) Beabsichtigt der Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen, so hat er das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der maßgeblichen vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 622 BGB) ordentlich zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 8 Vorzeitige Beendigung des Sabbaticals
(1) Eine vorzeitige Beendigung des Sabbaticals und die Rückkehr in das aktive Arbeitsverhältnis sind grundsätzlich nur im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien möglich. Ein einseitiger Anspruch auf vorzeitige Beendigung besteht vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht.
(2) Liegt ein wichtiger Grund vor, der einer Vertragspartei das Festhalten am vereinbarten Sabbatical unzumutbar macht, kann diese Partei die vorzeitige Beendigung verlangen. Die Geltendmachung und die Vereinbarung über die vorzeitige Beendigung bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Diese Vereinbarung kann nicht einseitig widerrufen werden.
(2) Nimmt der Arbeitnehmer die Tätigkeit nach Ablauf des Sabbaticals nicht wieder auf, ohne dass eine wirksame Kündigung oder einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt, so stellt dies eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar, die den Arbeitgeber zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen, insbesondere zur Abmahnung und gegebenenfalls zur Kündigung, berechtigen kann.
(3) Die Zeit des Sabbaticals gilt nicht als Beschäftigungszeit beim Arbeitgeber und bleibt bei der Ermittlung von Ansprüchen, die von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen, unberücksichtigt, soweit nicht zwingende gesetzliche oder tarifvertragliche Vorschriften entgegenstehen.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst, soweit nicht zwingend gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist.
(6) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Ort, Datum
....................................................................
________, vertreten durch ________
(Arbeitgeber)
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Ort, Datum
....................................................................
________
(Arbeitnehmer)
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