Reservierungsvereinbarung - Immobilien - Musterformular Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einer Reservierungsvereinbarung wird eine Immobilie fuer einen Interessenten fuer eine bestimmte Zeit reserviert, damit dieser den Kauf pruefen und vorbereiten kann. Die Vereinbarung haelt die Bedingungen der Reservierung fest.

  • Beantworten Sie 17 einfache Fragen - das Dokument füllt sich dabei automatisch
  • Live-Vorschau: Sehen Sie zu, wie sich Ihr Dokument in Echtzeit aktualisiert
  • Als Word (.docx) und PDF herunterladen
  • Bearbeiten Sie Ihre Antworten und laden Sie jederzeit erneut herunter

So funktioniert's

  1. 1Beantworten Sie ein paar einfache Fragen
  2. 2Sehen Sie Ihr Dokument in der Live-Vorschau
  3. 3Einmal zahlen - als Word & PDF herunterladen

Diese Vorlage hilft Ihnen, die Reservierung klar zu regeln. Nachfolgend erklaeren wir, wofuer sie dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Wozu dient die Reservierungsvereinbarung?

Die Vereinbarung sichert dem Interessenten zu, dass die Immobilie fuer eine bestimmte Zeit nicht anderweitig angeboten wird. So erhaelt er Gelegenheit, den Erwerb vorzubereiten.

Sie ist von einem Kaufvertrag zu unterscheiden. Der Kauf selbst kommt erst mit einem gesonderten Vertrag zustande.

Welche Punkte sollte sie regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Klaeren Sie, ob ein Reservierungsentgelt vereinbart wird und wie es behandelt wird, etwa ob es auf den Kaufpreis angerechnet oder zurueckgezahlt wird. Solche Vereinbarungen unterliegen Grenzen.

Da die Beurteilung von Reservierungsvereinbarungen vom Einzelfall abhaengt und sich aendern kann, ist bei Unsicherheit fachkundiger Rat sinnvoll.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Ersetzt die Reservierung einen Kaufvertrag?

Nein. Die Reservierung sichert nur eine befristete Zeit. Der Kauf kommt erst mit einem gesonderten Vertrag zustande.

Was passiert mit einem Reservierungsentgelt?

Wie ein Reservierungsentgelt behandelt wird, sollte klar geregelt werden. Solche Vereinbarungen unterliegen Grenzen, die zu beachten sind.

Bin ich nach der Reservierung zum Kauf verpflichtet?

Die Reservierung verpflichtet in der Regel nicht zum Kauf. Sie verschafft dem Interessenten Zeit zur Pruefung und Vorbereitung.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

RESERVIERUNGSVEREINBARUNG

über die Reservierung einer Immobilie


zwischen

________

Anschrift: ________

vertreten durch: ________

– nachfolgend „Makler" genannt –


und

________

Anschrift: ________

– nachfolgend „Kaufinteressent" genannt –

– Makler und Kaufinteressent nachfolgend gemeinsam auch „Parteien" genannt –


wird die folgende Reservierungsvereinbarung geschlossen:


Vorbemerkung

Der Makler ist auf der Grundlage eines bestehenden Auftragsverhältnisses mit der Vermittlung des nachstehend bezeichneten Objekts befasst. Der Kaufinteressent hat ein ernsthaftes Erwerbsinteresse bekundet und wünscht, dass das Objekt für die Dauer der Reservierungsfrist nicht anderweitig angeboten wird. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien das Folgende:


§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Diese Reservierungsvereinbarung betrifft die nachfolgend näher bezeichnete Immobilie (nachfolgend „Objekt" genannt):

Objektbezeichnung:

________

Anschrift/Lage: ________

Grundbuch: ________

Eigentümer: ________

(2) Den Parteien ist bewusst, dass der Kaufvertrag über das Objekt nach § 311b Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung bedarf und vor seiner Beurkundung keine Verpflichtung zum Abschluss des Kaufvertrages begründet wird. Diese Vereinbarung verpflichtet den Eigentümer nicht zur Veräußerung und den Kaufinteressenten nicht zum Erwerb des Objekts.


§ 2 Reservierungsauftrag und beabsichtigte Kaufbedingungen

(1) Nach eingehender Besichtigung des Objekts und aufgrund vorangegangener Verhandlungen beauftragt der Kaufinteressent den Makler, das Objekt für den Kaufinteressenten bis zum Ablauf der Reservierungsfrist gemäß § 4 zu reservieren und auf den Abschluss eines Kaufvertrages zu den nachstehenden Bedingungen hinzuwirken.

(2) Der voraussichtliche Kaufpreis beträgt ________ EUR (in Worten: ________ EUR). Der Kaufpreis versteht sich ohne die Kosten der notariellen Beurkundung, der Eintragung im Grundbuch sowie der anfallenden Grunderwerbsteuer; diese Nebenkosten trägt, soweit nicht im Kaufvertrag abweichend geregelt, der Kaufinteressent.

(3) Die Zahlung des Kaufpreises soll wie folgt erfolgen:

________

(4) Die in dieser Vorschrift genannten Kaufbedingungen sind unverbindliche Verhandlungsgrundlage und werden erst durch den notariell beurkundeten Kaufvertrag rechtsverbindlich.


§ 3 Reservierungsverpflichtung und Reservierungsgebühr

(1) Der Makler verpflichtet sich, vom Tag der Unterzeichnung dieser Vereinbarung an für die Dauer der Reservierungsfrist nach besten Kräften darauf hinzuwirken, dass das Objekt nicht anderweitig angeboten oder veräußert wird, und insbesondere keine weiteren Kaufverhandlungen mit Dritten über das Objekt zu führen.

(2) Für die Übernahme dieser Verpflichtung zahlt der Kaufinteressent an den Makler eine einmalige Reservierungsgebühr in Höhe von ________ EUR zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Reservierungsgebühr ist mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung fällig und auf das folgende Konto des Maklers zu zahlen: ________. Die Verpflichtung des Maklers nach Absatz 1 entsteht erst mit vollständigem Zahlungseingang der Reservierungsgebühr.

(4) Wird ein Kaufvertrag über das Objekt beurkundet und ist der Makler hierfür provisionsberechtigt, so wird die Reservierungsgebühr auf die dem Makler zustehende Maklerprovision angerechnet.

(5) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Höhe der Reservierungsgebühr 0,5 % des in Aussicht genommenen Kaufpreises nicht übersteigt und die Reservierungsgebühr dem Kaufinteressenten keine über die Reservierung hinausgehenden Pflichten auferlegt. Die Vereinbarung ist als individuelle Abrede getroffen.


§ 4 Dauer der Reservierung

(1) Diese Reservierungsvereinbarung ist befristet bis zum ________ (nachfolgend „Reservierungsfrist" genannt).

(2) Mit Ablauf der Reservierungsfrist endet die Vereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern die Parteien nicht zuvor schriftlich eine Verlängerung vereinbaren.


§ 5 Rückzahlung und Verfall der Reservierungsgebühr

(1) Kommt der Kaufvertrag über das Objekt innerhalb der Reservierungsfrist nicht zustande, so kann der Kaufinteressent die gezahlte Reservierungsgebühr zurückverlangen. Der Anspruch auf Rückzahlung besteht insbesondere, wenn der Vertragsschluss aus Gründen unterbleibt, die der Makler oder der Eigentümer zu vertreten hat, oder wenn aus sonstigen Gründen kein Kaufvertrag beurkundet wird.

(2) Behält der Makler die Reservierungsgebühr im Falle des Nichtzustandekommens des Kaufvertrages ein, so ist dies nur wirksam, soweit dies gesetzlich zulässig ist; im Übrigen ist die Reservierungsgebühr nach Maßgabe von § 812 ff. BGB zurückzuzahlen.

(3) Der Rückzahlungsanspruch ist innerhalb von ________ Werktagen nach Ablauf der Reservierungsfrist bzw. nach endgültigem Scheitern der Vertragsverhandlungen zur Zahlung fällig.


§ 6 Datenschutz

Der Makler verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kaufinteressenten zum Zwecke der Durchführung dieser Vereinbarung und der Anbahnung des Kaufvertrages nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes. Wegen der Einzelheiten der Datenverarbeitung wird auf die gesonderten Datenschutzinformationen des Maklers verwiesen.


§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung dieser Klausel.




........................................................................

Ort, Datum: ________




........................................................................

(Unterschrift Kaufinteressent)




........................................................................

(Unterschrift Makler)

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.