Reitbeteiligungsvertrag - Formular Online zum Ausfüllen Pro · DE-law

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Reitbeteiligungsvertrag - Formular Online zum Ausfüllen
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V E R T R A G ÜB E R E I N E R E I T B E T E I L I G U N G

(Pferdeteilnutzungsvertrag)


Zwischen

Herr ________

wohnhaft ________

– nachfolgend „Pferdehalter“ genannt –


und

Herr ________

wohnhaft ________

– nachfolgend „Reitbeteiligung“ genannt –

– gemeinsam nachfolgend „die Vertragsparteien“ genannt –


wird der nachfolgende Reitbeteiligungsvertrag geschlossen:


§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Pferdehalter räumt der Reitbeteiligung nach Maßgabe dieses Vertrages das Recht ein, das nachfolgend bezeichnete Pferd entgeltlich mitzunutzen (Reitbeteiligung). Der Vertrag begründet im Hinblick auf die Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt einen Vertrag eigener Art mit mietvertraglichen Elementen im Sinne der §§ 535 ff. BGB; das Eigentum sowie die Haltereigenschaft im Sinne des § 833 BGB verbleiben uneingeschränkt beim Pferdehalter.

(2) Gegenstand des Vertrages ist das folgende Pferd:

  • Name: ________
  • Geschlecht: Stute
  • Rasse: ________
  • Lebensnummer: ________

(3) Die Reitbeteiligung ist berechtigt, das Pferd in folgendem Umfang zu nutzen: ________.

(4) Die Reitbeteiligung verpflichtet sich zugleich zur Nutzung und Bewegung des Pferdes an folgenden, im Voraus vereinbarten Wochentagen: ________.

(5) Die Nutzung ist auf folgende rein freizeitliche Zwecke beschränkt:

  • ________

(6) Die Teilnahme an Turnieren und Wettbewerben richtet sich ausschließlich nach § 2 dieses Vertrages. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Pferdehalters.

(7) Der Pferdehalter weist die Reitbeteiligung ausdrücklich auf folgende Besonderheiten, Eigenarten und Vorerkrankungen des Pferdes hin:

________


§ 2 Teilnahme an Turnieren und Wettbewerben

(1) Der Reitbeteiligung ist die Teilnahme an Turnieren und Wettbewerben mit dem in § 1 bezeichneten Pferd in folgenden Disziplinen gestattet:

  • ________

(2) Die Teilnahme ist auf folgende Anzahl von Veranstaltungen je Kalenderjahr beschränkt: ________.

(3) Die Reitbeteiligung hat dem Pferdehalter die beabsichtigte Teilnahme an einer Veranstaltung rechtzeitig im Voraus mitzuteilen, mindestens jedoch innerhalb des folgenden Zeitraums vor der Veranstaltung: ________.

(4) Die Teilnahme an Veranstaltungen sowie der hierfür erforderliche Transport erfolgen auf eigene Gefahr der Reitbeteiligung. Eine Haftung des Pferdehalters wird insoweit, soweit gesetzlich zulässig und unter Beachtung von § 7 dieses Vertrages, ausgeschlossen. Für die Erfüllung der jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen des Veranstalters ist allein die Reitbeteiligung verantwortlich.

(5) Die Reitbeteiligung verpflichtet sich, sowohl beim Transport als auch während der Veranstaltungen sämtliche gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG), zu beachten und ausschließlich zum Wohle des Pferdes zu handeln.

(6) Etwaige Preisgelder stehen der Reitbeteiligung zu ________ % und dem Pferdehalter zu ________ % zu.


§ 3 Vertragsdauer und Beendigung

(1) Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen. Er beginnt am ________ und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am ________.

(2) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Reitbeteiligung trotz Abmahnung wiederholt gegen ihre Pflichten aus § 4 dieses Vertrages verstößt oder das Wohl des Pferdes gefährdet wird.

(3) Die außerordentliche Kündigung bedarf der Textform im Sinne des § 126b BGB.


§ 4 Pflichten der Reitbeteiligung

(1) Die Reitbeteiligung verpflichtet sich, beim Reiten stets eine den jeweils gültigen Normen entsprechende Reitkappe sowie beim Reiten im Gelände und beim Springen eine normgerechte Sicherheitsweste zu tragen.

(2) Beim Umgang mit dem Pferd ist stets ein art- und tierschutzgerechtes Verhalten zu wahren. Das Pferd darf insbesondere nicht überfordert oder übermäßig beansprucht werden.

(3) Die Überlassung des Pferdes an Dritte ist – gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich – untersagt. Eine Unter-Reitbeteiligung ist ausgeschlossen.

(4) Die Reitbeteiligung verpflichtet sich, die Stall- und Anlagenordnung des nachfolgend bezeichneten Stalles zu beachten: ________. Im Gelände dürfen ausschließlich die für Reitzwecke freigegebenen Wege und Straßen benutzt werden.

(5) Bei Erkrankung, Verletzung oder sonstigen Auffälligkeiten des Pferdes hat die Reitbeteiligung den Pferdehalter unverzüglich zu unterrichten.

(6) Die Reitbeteiligung verpflichtet sich, auf eigene Kosten Reitunterricht in folgendem Umfang zu nehmen: ________.

(7) Die Reitbeteiligung hat das Pferd, die Ausrüstung und die zur Verfügung gestellten Gegenstände pfleglich und sorgsam zu behandeln.


§ 5 Kostenbeteiligung

(1) Die Reitbeteiligung zahlt an den Pferdehalter monatlich einen Betrag in Höhe von ________ Euro. Dieser Betrag dient der Beteiligung an den Kosten der Pferdehaltung, insbesondere an Futter-, Einstell-, Tierarzt- und Hufschmiedkosten.

(2) Der Kostenbeteiligungsbetrag ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats, per Überweisung zu entrichten.

(3) Die Überweisung erfolgt auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: ________

IBAN: ________

BIC: ________

Bankinstitut: ________

(4) Die Zahlungsverpflichtung besteht auch dann fort, wenn die Reitbeteiligung das Pferd aufgrund urlaubs-, krankheits- oder sonstiger in ihrer Person liegender Ausfallzeiten nicht nutzt. Sie entfällt, wenn das Pferd länger als folgenden Zeitraum nicht mehr vertragsgemäß nutzbar ist: ________.


§ 6 Versicherung

(2) Die Reitbeteiligung verpflichtet sich, auf eigene Kosten eine private Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung abzuschließen und während der gesamten Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Ein entsprechender Nachweis ist dem Pferdehalter auf Verlangen vorzulegen.


§ 7 Haftung

(2) Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Er gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung einer Vertragspartei oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

(3) Soweit gesetzlich zulässig, stellt die Reitbeteiligung den Pferdehalter im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Rückgriffsansprüchen der Kranken- oder Sozialversicherungsträger.


§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen.




.........................................................
Ort, Datum / Unterschrift Pferdehalter
________




.........................................................
Ort, Datum / Unterschrift Reitbeteiligung
________

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