Raumnutzungsvereinbarung - Vorlage Online zum Ausfüllen
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Raumnutzungsvereinbarung
Zwischen
________
Anschrift: ________
Telefonnummer: ________ E-Mail: ________
- nachfolgend Vermieter genannt -
und
________
Anschrift: ________
Telefonnummer: ________ E-Mail: ________
- nachfolgend Mieter genannt -
wird folgende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen:
1. Vertragsgegenstand
1.1. Der Vermieter überlässt dem Mieter die folgenden Räumlichkeiten:
________
1.2. Der Vermieter übergibt die Räumlichkeiten in gereinigtem, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreiem Zustand und mit der mit dem Mieter vereinbarten Ausstattung.
1.3. Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen baulichen sowie unbeschädigten und gereinigten Zustand zurückzugeben.
1.4. Das Nutzungsverhältnis beginnt am ________ um ________ Uhr und endet am ________ um ________ Uhr.
1.5. Die Überlassung des Raums erfolgt zur Durchführung folgender Veranstaltung: ________.
1.6. Die Veranstaltung hat folgenden Charakter:
- kulturelle Veranstaltung
1.7. Es werden folgende Schlüssel ausgehändigt:
________
2. Ausschlusskriterien
2.1. Die Räume dürfen nur zu dem festgelegten Zweck genutzt werden.
2.2. Der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet werden:
- Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten
- Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten
- Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben.
2.3. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.
2.4. Der Mieter versichert, dass die von ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich, Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen.
2.5. Der Vermieter und Beauftragte des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.
3. Nutzungsgebühren
3.1. Für die Überlassung der Räumlichkeit ist ein Entgelt in Höhe von ________ Euro zu zahlen.
3.2. Der Betrag ist spätestens ________ nach Erhalt der Rechnung auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
Bank: ________
Verwendungszweck: ________
3.3. Mit den Nutzungsgebühren sind Nebenleistungen wie die übliche Reinigung der Räume und die Bereitstellung der vereinbarten Ausstattung abgegolten.
4. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die überlassenen Räumlichkeiten ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.
Der Mieter trägt während der gesamten Nutzungsdauer die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung sowie für die Sicherheit und Ordnung in den überlassenen Räumlichkeiten.
4.1. Der Mieter beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung. Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat der Mieter diese dem Vermieter auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.
4.2. Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Angelegenheit des Mieters. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter den Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren zu erbringen.
4.3. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die für den angemieteten Raum zugelassene Personenzahl in Höhe von ________ Personen nicht überschritten wird. Bei Überschreitung haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden.
4.4. Der Mieter hat die bestehende Hausordnung zu beachten.
5. Haftung
5.1. Haftung des Mieters
5.2. Haftung des Vermieters
Der Vermieter stellt dem Mieter die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von dem Vermieter unverzüglich nach Kenntnis beseitigt. Der Vermieter haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Vermieter haftet nicht für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte usw.).
6. Vertragsstrafe
6.1. Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zu strafbaren Handlungen im Sinne der §§ 84, 85, 86, 86a, 125, 127, 130 StGB, zu denen der Mieter nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl der Mieter dies vorhersehen konnte, verpflichtet sich der Mieter, eine Vertragsstrafe von ________ Euro zu zahlen.
6.2. Auch bei Zahlung der Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen.
7. Kündigung/Stornierung
7.1. Ordentliche Kündigung
Der Mieter kann den Nutzungsvertrag ordentlich kündigen. Die Kündigung muss nach folgenden Bedingungen erfolgen (auch per E-Mail möglich):
________
Der Ausfall der Veranstaltung ist dem Vermieter bis ________ vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Bei Absage nach Ablauf der genannten Frist ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ________ Euro fällig.
Der Vermieter kann von dem Nutzungsvertrag bis spätestens ________ vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietobjekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Der Mieter kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihm dies nachvollziehbar und begründet dargestellt wird.
7.2. Außerordentliche Kündigung
Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist.
8. Kaution
Zur Sicherung der Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus diesem Vertragsverhältnis zahlt der Mieter bis spätestens ________ Tage vor Beginn der Nutzung eine Barkaution in Höhe von ________ Euro. Die Barkaution ist von dem Vermieter nicht zu verzinsen. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution für offene Forderungen, die er während oder nach Ende des Nutzungsverhältnisses gegen den Mieter hat, zu verwenden. Nach mängelfreier Übergabe an den Vermieter und Eingang des Nutzungsentgelts ist die Kaution an den Mieter auf folgendes Konto zurück zu zahlen:
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
Bank: ________
Verwendungszweck: ________
9. Schlussbestimmungen
_______________, den _______________
____________________________
Vermieter
_______________, den _______________
____________________________
Mieter
Folgende Anlagen sind Bestandteile des Raumnutzungsvertrags:
- Anlage 1: Ausstattung der zur Nutzung überlassenen Räume
- Anlage 2: Hausordnung
- Anlage 3: ________
Ausstattung der zur Nutzung überlassenen RäumeDie Räumlichkeiten verfügen über folgende Ausstattungen:
________
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