Praktikumsvertrag - Formular Online zum Ausfüllen Pro · DE-law
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PRAKTIKUMSVERTRAG
für ein Schülerbetriebspraktikum (Schulpraktikum)
Zwischen
________
________
vertreten durch ________
- nachfolgend "Praktikumsstelle" genannt -
und
Herrn/Frau ________
________
geboren am ________
- nachfolgend "Praktikant" genannt -
bei Minderjährigkeit zugleich vertreten durch die gesetzlichen Vertreter ________
unter Beteiligung der entsendenden Schule ________
wird vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen der folgende Praktikumsvertrag geschlossen:
§ 1 Art und Zweck des Praktikums
1.1. Das Praktikum wird als Schülerbetriebspraktikum (Schulpraktikum) im Rahmen einer schulischen Veranstaltung der entsendenden Schule absolviert.
1.2. Das Schulpraktikum ist eine schulische Pflichtveranstaltung und dient ausschließlich der Berufsorientierung und der allgemeinen Bildung. Es begründet kein Arbeits-, Berufsausbildungs- oder sonstiges entgeltliches Beschäftigungsverhältnis. Ein Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wird ausdrücklich nicht begründet.
1.3. Es handelt sich um ein Pflichtpraktikum, das auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung abzuleisten ist; ein Vergütungsanspruch nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) besteht gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MiLoG nicht.
1.4. Zweck des Praktikums ist es, dem Praktikanten einen Einblick in die betrieblichen Abläufe der Praktikumsstelle zu verschaffen und ihm erste praktische berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.
§ 2 Tätigkeitsbereich und Lerninhalte
2.1. Dem Praktikanten wird die Gelegenheit gegeben, sich einen Einblick in die Tätigkeit als ________ zu verschaffen.
2.2. Insbesondere soll der Praktikant folgende praktische berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben und vertiefen:
________
2.3. Der Praktikant darf nur mit Tätigkeiten betraut werden, die dem Zweck und den Lerninhalten des Praktikums dienen und seinem Alter sowie seinen körperlichen und geistigen Kräften angemessen sind. Die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) sind, soweit der Praktikant minderjährig ist, zwingend zu beachten.
§ 3 Praktikumsdauer und Praktikumszeit
3.1. Das Praktikum beginnt am ________ und endet mit Ablauf des ________. Das Praktikumsverhältnis ist auf diese Dauer befristet und endet mit Zeitablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
3.2. Die regelmäßige wöchentliche Praktikumszeit beträgt insgesamt ________ Stunden, verteilt auf ________ Tage pro Woche. Die tägliche Beschäftigungsdauer beträgt ________ Stunden pro Tag.
3.3. Die genaue Lage der täglichen Praktikumszeit wird nach Absprache mit dem zuständigen Betreuer festgelegt und richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und – bei minderjährigen Praktikanten – dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen und Ruhezeiten sind einzuhalten.
§ 4 Vergütung
4.1. Der Praktikant erhält für die Dauer des Praktikums keine Vergütung und keine Aufwandsentschädigung. Ein Anspruch auf Mindestlohn besteht nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MiLoG nicht, da es sich um ein verpflichtend abzuleistendes Schulpraktikum handelt.
4.2. Etwaige darüber hinausgehende freiwillige Leistungen der Praktikumsstelle begründen keinen Rechtsanspruch für die Zukunft.
§ 5 Urlaub / Freistellung
Dem Praktikanten stehen für die Dauer des Praktikums insgesamt ________ freie Tage zu. Die Freistellung ist rechtzeitig und schriftlich beim Betreuer zu beantragen und bedarf der vorherigen Zustimmung der Praktikumsstelle. Schulrechtliche Vorgaben der entsendenden Schule bleiben unberührt.
§ 6 Pflichten des Praktikanten
6.1. Der Praktikant verpflichtet sich, das Praktikum gewissenhaft zu absolvieren, die gebotenen Lern- und Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen und den Weisungen der Praktikumsstelle sowie des betreuenden Personals nachzukommen.
6.2. Bei einer Verhinderung (z. B. infolge Krankheit) hat der Praktikant die Praktikumsstelle (den Betreuer) sowie die entsendende Schule unverzüglich zu unterrichten und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung mitzuteilen. Dauert eine krankheitsbedingte Verhinderung länger als drei Kalendertage an, ist der Praktikumsstelle spätestens am darauffolgenden Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
6.4. Die für die Praktikumsstelle geltenden Betriebsordnungen, Sicherheitsvorschriften, Datenschutzbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften sind vom Praktikanten zu beachten und einzuhalten.
§ 7 Pflichten der Praktikumsstelle
7.1. Die Praktikumsstelle verpflichtet sich, dem Praktikanten während der Dauer des Praktikums die zur Erreichung des Praktikumszwecks erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln und ihn nur mit Tätigkeiten zu betrauen, die dem Zweck des Praktikums dienen und seinen Kräften angemessen sind.
7.2. Die Praktikumsstelle benennt einen fachlich geeigneten Betreuer, der den Praktikanten während des Praktikums anleitet, betreut und unterstützt.
7.3. Die Praktikumsstelle gewährleistet die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und Jugendarbeitsschutzbestimmungen und unterweist den Praktikanten vor Aufnahme der Tätigkeit über die bestehenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung.
7.4. Nach Beendigung des Praktikums stellt die Praktikumsstelle dem Praktikanten auf Wunsch eine Bescheinigung bzw. ein Zeugnis aus, das sich auf Art, Dauer und Inhalt des Praktikums sowie auf die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten erstreckt.
§ 8 Versicherungsschutz
8.1. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für den Praktikanten besteht während des Schulpraktikums nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Nr. 8 lit. b SGB VII über den zuständigen Unfallversicherungsträger des Schulträgers.
8.2. Eine etwaige Haftpflichtversicherung wird in der Regel durch den Schulträger gewährleistet. Der Krankenversicherungsschutz ist durch den Praktikanten selbst, insbesondere im Rahmen der Familienversicherung, sicherzustellen.
§ 9 Beendigung und Kündigung
9.1. Das Praktikumsverhältnis endet mit Ablauf des in § 3.1 bestimmten Tages (________), ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
9.2. Die ersten ________ Tage des Praktikums gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Praktikumsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
9.3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Praktikumsverhältnis von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von ________ gekündigt werden.
9.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund im Sinne des § 626 BGB bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
9.5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 623 BGB analog); die elektronische Form ist ausgeschlossen. Bei einer außerordentlichen Kündigung sind die Kündigungsgründe auf Verlangen schriftlich mitzuteilen. Ist der Praktikant minderjährig, ist die Kündigung gegenüber den gesetzlichen Vertretern zu erklären.
§ 10 Datenschutz
Die Praktikumsstelle verarbeitet personenbezogene Daten des Praktikanten ausschließlich zur Durchführung des Praktikumsverhältnisses nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Praktikant wird über die Verarbeitung seiner Daten gemäß Art. 13 DSGVO gesondert informiert.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel selbst.
11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4. Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet, wobei jede Partei eine Ausfertigung erhält.
Ort, Datum: ________, den ________
Unterschriften der Vertragsparteien:
..........................................................
________ ________
(für die Praktikumsstelle)
..........................................................
________
(Praktikant)
..........................................................
________
(gesetzliche/r Vertreter/in, bei Minderjährigkeit)
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