Postmortale Vollmacht - Formular Online zum Ausfüllen Pro · DE-law
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POSTMORTALE VOLLMACHT
(Vollmacht über den Tod hinaus gemäß §§ 164 ff., 168, 672 BGB)
Vollmachtgeber:
________
geboren am ________
wohnhaft ________
Bevollmächtigter:
________
geboren am ________
wohnhaft ________
Ich, der vorstehend bezeichnete Vollmachtgeber, erteile hiermit dem vorstehend bezeichneten Bevollmächtigten die nachfolgende Vollmacht über meinen Tod hinaus (postmortale Vollmacht):
§ 1 Umfang und Gegenstand der Vollmacht
(1) Der Bevollmächtigte wird ermächtigt, nach meinem Tode das nachfolgend bezeichnete Rechtsgeschäft umfassend abzuwickeln:
________
(3) Der Bevollmächtigte ist ferner berechtigt, sämtliche im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft stehenden Unterlagen, Schriftstücke und Zustellungen in Empfang zu nehmen sowie Auskünfte einzuholen und zu erteilen.
§ 2 Fortgeltung über den Tod hinaus
(1) Diese Vollmacht erlischt nicht mit meinem Tode, sondern gilt gemäß § 672 Satz 1 BGB ausdrücklich über meinen Tod hinaus fort (transmortale bzw. postmortale Vollmacht).
(2) Die Vollmacht entfaltet ihre Wirkung erst mit meinem Ableben und berechtigt den Bevollmächtigten ausschließlich zu den in § 1 bezeichneten Handlungen.
§ 3 Persönliche Ausübung; Untervollmacht
(1) Die Vollmacht ist höchstpersönlich auszuüben und nicht auf Dritte übertragbar.
(2) Der Bevollmächtigte ist nicht berechtigt, Untervollmachten zu erteilen.
§ 4 Widerruflichkeit
(1) Die Vollmacht kann von mir zu Lebzeiten jederzeit widerrufen werden.
(2) Nach meinem Tode kann die Vollmacht durch meine Erben gemäß § 168 BGB jederzeit, auch durch einen Miterben, widerrufen werden. Mit Zugang des Widerrufs gegenüber dem Bevollmächtigten erlischt die Vollmacht.
§ 5 Innenverhältnis
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vollmacht ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
________, den ________
........................................................
________
(Unterschrift des Vollmachtgebers)
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