Mietvertrag über un/möbliertes Zimmer - Musterformular Pro · DE-law

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Mietvertrag über un/möbliertes Zimmer - Musterformular
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MIETVERTRAG ÜBER EIN MÖBLIERTES ZIMMER

(Wohnraummietvertrag gemäß §§ 535 ff. BGB)


Zwischen

________
vertreten durch ________

________

- nachfolgend „Vermieter" genannt -

und

________

________

- nachfolgend „Mieter" genannt -

wird der nachfolgende Mietvertrag über die Überlassung eines möblierten Zimmers zu Wohnzwecken geschlossen:


§ 1 Mietsache

1.1. Der Vermieter überlässt dem Mieter zum Gebrauch zu Wohnzwecken ein möbliertes Zimmer in der nachfolgend bezeichneten Wohnung bzw. dem nachfolgend bezeichneten Haus:

________

1.2. Das überlassene Zimmer weist eine Wohnfläche von ________ m² auf.

1.3. Mitvermietet werden die folgenden Einrichtungs- und Möblierungsgegenstände, deren Übergabe sich im Einzelnen aus dem bei Übergabe zu erstellenden Übergabeprotokoll ergibt:

________

1.4. Dem Mieter ist die Mitbenutzung der folgenden Gemeinschaftsflächen und -gegenstände gemeinsam mit den übrigen Bewohnern gestattet:

  • die Küche
  • das Bad
  • die Toilette
  • der Gemeinschaftsraum
  • der Keller
  • die Waschmaschine
  • die Garage
  • der Balkon / die Terrasse
  • weitere: ________

1.5. Dem Mieter werden bei Übergabe die folgenden Schlüssel ausgehändigt:

________


§ 2 Mietzeit und Kündigung

2.1. Das Mietverhältnis beginnt am ________ und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

2.2. Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 573c Abs. 1 BGB).

2.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß §§ 543, 569 BGB bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

2.5. Jede Kündigung bedarf gemäß § 568 Abs. 1 BGB der Schriftform.


§ 3 Miete und Nebenkosten

3.1. Die monatliche Nettokaltmiete beträgt ________ EUR.

3.2. Zusätzlich entrichtet der Mieter eine monatliche Betriebs- und Nebenkostenpauschale gemäß § 556 BGB in Höhe von ________ EUR. Die monatliche Gesamtmiete beläuft sich somit auf ________ EUR.

3.3. Die Gesamtmiete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Kalendermonats, kostenfrei für den Vermieter durch Banküberweisung auf das nachstehende Konto zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Absendung des Geldbetrages an.

Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
Kreditinstitut: ________

3.4. Gerät der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen nach Maßgabe der §§ 286, 288 BGB sowie etwaige weitere durch den Verzug entstehende Kosten geltend zu machen.


§ 4 Mietsicherheit (Kaution)

4.1. Der Mieter leistet zur Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis eine Mietsicherheit in Höhe von ________ EUR. Die Kaution darf das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete nicht übersteigen (§ 551 Abs. 1 BGB).

4.2. Der Mieter ist gemäß § 551 Abs. 2 BGB berechtigt, die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilbeträgen zu erbringen; die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

4.3. Der Vermieter hat die als Geldsumme überlassene Mietsicherheit getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.

4.4. Der Vermieter ist berechtigt, sich nach Beendigung des Mietverhältnisses wegen fälliger und unstreitiger Ansprüche aus der Mietsicherheit zu befriedigen.

4.5. Die Kaution ist nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mietsache an den Mieter zurückzuzahlen, abzüglich etwaiger berechtigter Ansprüche des Vermieters. Dem Vermieter steht eine angemessene Prüf- und Abrechnungsfrist zu, die in der Regel sechs Monate nicht übersteigt.


§ 5 Pflichten des Mieters und Gebrauch der Mietsache

5.1. Der Mieter hat die Mietsache und die mitbenutzten Gemeinschaftsflächen pfleglich und schonend zu behandeln sowie ausreichend zu lüften und zu beheizen, um Schäden – insbesondere Feuchtigkeits- und Schimmelschäden – zu vermeiden.

5.2. Der Mieter ist verpflichtet, auf die übrigen Bewohner Rücksicht zu nehmen und die als Anlage beigefügte oder ortsübliche Hausordnung zu beachten.

5.3. Die Überlassung der Mietsache an Dritte, insbesondere die Untervermietung, ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Vermieters zulässig (§ 540 BGB). Eine erteilte Erlaubnis kann vom Vermieter aus wichtigem Grund widerrufen werden.

5.4. Mängel an der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen (§ 536c BGB).


§ 6 Bauliche Veränderungen und Schönheitsreparaturen

6.1. Bauliche Veränderungen an der Mietsache sowie an den Gemeinschaftsflächen darf der Mieter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters vornehmen.

6.2. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Vom Mieter vorgenommene Veränderungen sind auf Verlangen des Vermieters auf Kosten des Mieters zu beseitigen und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.


§ 7 Haftung des Mieters und Versicherung

7.1. Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache und den überlassenen Einrichtungsgegenständen, die durch ihn, seine Besucher oder von ihm in die Mietsache aufgenommene Personen schuldhaft verursacht werden.

7.2. Für Schäden, die auf vertragsgemäßem Gebrauch oder normaler Abnutzung beruhen, haftet der Mieter nicht (§ 538 BGB).

7.3. Dem Mieter wird empfohlen, für die Dauer des Mietverhältnisses eine Privathaftpflichtversicherung sowie eine Hausratversicherung zu unterhalten.


§ 8 Rückgabe und Beendigung

8.1. Der Mieter hat die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses geräumt und besenrein in vertragsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückzugeben.

8.2. Der Mieter hat dem Vermieter sämtliche Schlüssel auszuhändigen, einschließlich der von ihm selbst angefertigten oder beschafften. Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen; für daraus entstehende Kosten haftet der Mieter im Rahmen des § 7.

8.3. Über die Rückgabe ist ein gemeinsames Übergabeprotokoll zu erstellen.


§ 9 Schlussbestimmungen

9.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

9.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

9.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



________, den ________



..............................................................

Vermieter
________, vertreten durch ________



..............................................................

Mieter
________

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