Leihvertrag - Vorlage, Online Formular - Word und PDF Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einem Leihvertrag ueberlaesst der Verleiher einem Entleiher eine Sache zur unentgeltlichen Nutzung. Der Entleiher darf die Sache fuer eine bestimmte Zeit nutzen und gibt sie anschliessend zurueck. Der Vertrag haelt die Bedingungen der Leihe fest.

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Leihe verbindlich zu regeln. Nachfolgend erklaeren wir, was einen Leihvertrag kennzeichnet, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Was ist ein Leihvertrag?

Beim Leihvertrag wird eine Sache unentgeltlich zur Nutzung ueberlassen. Anders als bei der Miete wird kein Entgelt gezahlt. Der Entleiher darf die Sache nutzen, muss sie aber pfleglich behandeln und zurueckgeben.

Der Vertrag legt fest, welche Sache verliehen wird, fuer welchen Zweck und Zeitraum und wie die Rueckgabe erfolgt.

Welche Punkte sollte der Vertrag regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Halten Sie den Zustand der Sache bei Uebergabe fest und vereinbaren Sie, wie sie zurueckzugeben ist. So lassen sich spaetere Meinungsverschiedenheiten vermeiden.

Klaeren Sie, wer fuer Schaeden einsteht und wer etwaige Kosten der Nutzung traegt. Eine klare Regelung schafft Sicherheit fuer beide Seiten.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Worin unterscheidet sich Leihe von Miete?

Bei der Leihe wird die Sache unentgeltlich ueberlassen. Bei der Miete wird ein Entgelt gezahlt. Das ist der wesentliche Unterschied.

Wer haftet fuer Schaeden an der Sache?

Der Entleiher muss die Sache pfleglich behandeln. Wer fuer Schaeden einsteht, sollte im Vertrag geregelt werden, um Streit zu vermeiden.

Kann die Leihe vorzeitig beendet werden?

Das haengt von der Vereinbarung und den Umstaenden ab. Es ist sinnvoll, Regelungen zur Rueckgabe und Beendigung aufzunehmen.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

Leihvertrag

gemäß §§ 598 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)


zwischen


Herr ________

Anschrift: ________


– nachfolgend „Verleiher“ genannt –


und


Herr ________

Anschrift: ________


– nachfolgend „Entleiher“ genannt –

– Verleiher und Entleiher nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt –


wird der nachfolgende Leihvertrag geschlossen:



§ 1 Vertragsgegenstand und Überlassung

1.1. Der Verleiher überlässt dem Entleiher den nachfolgend bezeichneten Gegenstand (nachfolgend „Leihobjekt“) gemäß § 598 BGB unentgeltlich zum Gebrauch:

________

1.2. Der Gesamtwert des Leihobjekts beträgt ________ Euro (in Worten: ________ Euro). Der Zustand des Leihobjekts zum Zeitpunkt der Übergabe wird in einem von beiden Parteien zu unterzeichnenden Übergabeprotokoll festgehalten.

1.3. Der Verleiher versichert, dass das Leihobjekt in seinem alleinigen Eigentum steht und frei von Rechten Dritter ist, die der vertragsgemäßen Überlassung entgegenstehen. Er ist berechtigt, das Leihobjekt dem Entleiher zum Gebrauch zu überlassen.

1.4. An dem Leihobjekt dürfen keine baulichen oder technischen Veränderungen vorgenommen werden, die nicht ohne Beeinträchtigung der Substanz rückgängig gemacht werden können.

1.5. Der Entleiher ist gemäß § 603 Satz 2 BGB nicht berechtigt, den Gebrauch des Leihobjekts einem Dritten zu überlassen, es zu vermieten oder zu veräußern. Abweichendes bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verleihers.


§ 2 Zweck der Leihe

2.1. Die Überlassung erfolgt ausschließlich zu folgendem Zweck:

________

2.2. Der Entleiher ist gemäß § 603 Satz 1 BGB verpflichtet, das Leihobjekt nur zu dem vorstehend bezeichneten Zweck zu nutzen.


§ 3 Leihzeit und Rückgabe

3.1. Die Leihzeit beginnt mit der Übergabe des Leihobjekts durch den Verleiher am ________ und endet am ________.

3.2. Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihobjekt nach Ablauf der Leihzeit gemäß § 604 Abs. 1 BGB unverzüglich in ordnungsgemäßem Zustand an dem vom Verleiher bestimmten Aufbewahrungsort zurückzugeben.

3.3. Gibt der Entleiher das Leihobjekt nicht rechtzeitig zurück, gerät er nach Maßgabe der §§ 286 ff. BGB in Verzug. Der Verleiher ist berechtigt, das Leihobjekt nach § 604 BGB jederzeit zurückzufordern, sofern die Dauer der Leihe weder bestimmt noch aus dem Zweck zu entnehmen ist.


§ 4 Leihgebühr

Die Überlassung des Leihobjekts erfolgt gemäß § 598 BGB unentgeltlich. Eine Leihgebühr wird nicht erhoben.


§ 5 Sorgfaltspflicht und Haftung

5.1. Der Entleiher hat das Leihobjekt pfleglich zu behandeln und mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu verwahren.

5.3. Der Entleiher verpflichtet sich, für einen angemessenen Diebstahlschutz Sorge zu tragen.

5.4. Jede Beschädigung, Verschlechterung oder ein Verlust des Leihobjekts ist dem Verleiher unverzüglich in Textform (§ 126b BGB) anzuzeigen.


§ 6 Vorzeitige Beendigung und Rücktritt

6.1. Der Verleiher ist gemäß § 605 BGB zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Entleiher einen vertragswidrigen Gebrauch macht, insbesondere das Leihobjekt unbefugt einem Dritten überlässt oder es durch Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt erheblich gefährdet.

6.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt.

6.3. Im Falle der vorzeitigen Beendigung ist das Leihobjekt unverzüglich an den Verleiher zurückzugeben.


§ 7 Versicherung

7.1. Für die Versicherung des Leihobjekts ist der Entleiher während der gesamten Leihzeit verantwortlich. Die Versicherung hat mindestens den in § 1.2 genannten Gesamtwert abzudecken.

7.2. Die Versicherung wird durch folgendes Unternehmen vorgenommen: ________.

7.3. Der Entleiher hat dem Verleiher auf Verlangen einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen.


§ 8 Schlussbestimmungen

8.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

8.3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

8.4. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ________.

8.5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.




Ort:.............................., den:..............................,





...........................................................
Unterschrift Verleiher





...........................................................

Unterschrift Entleiher

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