Gründungsvollmacht - GmbH/UG - Formular, Mustervorlage Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einer Gruendungsvollmacht bevollmaechtigen Sie eine Person, Sie bei der Gruendung einer GmbH oder UG zu vertreten. Das kann hilfreich sein, wenn ein Gruender nicht persoenlich an allen Schritten teilnehmen kann.

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So funktioniert's

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Vollmacht und ihren Umfang festzulegen. Nachfolgend erklaeren wir, wofuer eine Gruendungsvollmacht dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Wozu dient die Gruendungsvollmacht?

Mit der Vollmacht kann ein Vertreter die zur Gruendung erforderlichen Erklaerungen abgeben oder Schritte vornehmen. So lassen sich Termine wahrnehmen, auch wenn ein Gruender verhindert ist.

Die Vollmacht legt fest, welche Handlungen der Bevollmaechtigte im Zusammenhang mit der Gruendung vornehmen darf.

Welche Punkte sollte die Vollmacht regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Fuer die Gruendung einer GmbH oder UG gelten besondere Formanforderungen. Diese koennen sich auch auf die Form der Vollmacht auswirken. Pruefen Sie, welche Form im konkreten Fall erforderlich ist.

Da die Anforderungen vom Einzelfall abhaengen und sich aendern koennen, ist eine fachkundige Begleitung der Gruendung dringend zu empfehlen.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Kann ich mich bei der Gruendung vertreten lassen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Vertretung moeglich. Dabei koennen besondere Formanforderungen an die Vollmacht zu beachten sein.

Welche Form muss die Gruendungsvollmacht haben?

Das haengt von den Anforderungen an die Gruendung ab. Pruefen Sie, welche Form im konkreten Fall erforderlich ist.

Kann die Vollmacht beschraenkt werden?

Ja. Sie koennen den Umfang der Befugnisse beschraenken. Solche Beschraenkungen sollten ausdruecklich festgehalten werden.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

G R Ü N D U N G S V O L L M A C H T

für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)


Der/Die Unterzeichnende


Herr ________, geboren am ________,
wohnhaft in ________

- nachfolgend Vollmachtgeber -


erteilt hiermit nach Maßgabe der §§ 164 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
folgende Vollmacht an


Herrn ________, geboren am ________,
wohnhaft in ________

- nachfolgend Bevollmächtigter -


§ 1 Gegenstand der Vollmacht

(1) Der Vollmachtgeber bevollmächtigt den Bevollmächtigten, ihn bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in ________ unter der Firma ________ Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umfassend zu vertreten.

(2) Die Vollmacht wird im Hinblick auf die Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), insbesondere die §§ 1 bis 11 GmbHG, erteilt.


§ 2 Umfang der Vertretungsmacht

(1) Die Vollmacht umfasst insbesondere

a) den Abschluss des Gesellschaftsvertrages bzw. die Feststellung der Satzung gemäß § 2 GmbHG, einschließlich aller darin zu treffenden Festsetzungen;

b) die Mitwirkung an der notariellen Beurkundung des Gründungsprotokolls und sämtlicher hierzu erforderlicher Erklärungen;

c) die Übernahme eines oder mehrerer Geschäftsanteile am Stammkapital der Gesellschaft, insbesondere die Übernahme einer Stammeinlage im Nennbetrag von ________ Euro (in Worten: ________ Euro) gemäß § 5 GmbHG;

d) die Bestellung eines Geschäftsführers im Sinne des § 6 GmbHG;

e) die Festsetzung etwaiger Sacheinlagen gemäß § 5 Abs. 4 GmbHG sowie den Abschluss der zur Erbringung und Bewirkung der Einlagen erforderlichen Vereinbarungen.


§ 3 Reichweite und Bindung

(1) Die Vollmacht ist im Außenverhältnis unbeschränkt und gilt auch gegenüber Behörden, insbesondere gegenüber Gemeinden, Finanzämtern, dem Registergericht und sonstigen Gerichten.


§ 4 Befreiung von § 181 BGB und Untervollmacht

(1) Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf insbesondere Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vornehmen.

(2) Der Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmacht in gleichem Umfang zu erteilen.


§ 5 Geltungsdauer und Widerruf

(1) Diese Vollmacht gilt bis zu ihrem schriftlichen Widerruf durch den Vollmachtgeber.

(2) Der Widerruf wird mit Zugang beim Bevollmächtigten wirksam und ist gegenüber Dritten erst dann wirksam, wenn ihnen der Widerruf bekannt geworden oder mitgeteilt worden ist.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vollmacht unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.




________, den ________




............................................................
(Unterschrift des Vollmachtgebers)

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.