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G R Ü N D U N G S V O L L M A C H T
für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Der/Die Unterzeichnende
Herr ________, geboren am ________,
wohnhaft in ________
- nachfolgend Vollmachtgeber -
erteilt hiermit nach Maßgabe der §§ 164 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
folgende Vollmacht an
Herrn ________, geboren am ________,
wohnhaft in ________
- nachfolgend Bevollmächtigter -
§ 1 Gegenstand der Vollmacht
(1) Der Vollmachtgeber bevollmächtigt den Bevollmächtigten, ihn bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in ________ unter der Firma ________ Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umfassend zu vertreten.
(2) Die Vollmacht wird im Hinblick auf die Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), insbesondere die §§ 1 bis 11 GmbHG, erteilt.
§ 2 Umfang der Vertretungsmacht
(1) Die Vollmacht umfasst insbesondere
a) den Abschluss des Gesellschaftsvertrages bzw. die Feststellung der Satzung gemäß § 2 GmbHG, einschließlich aller darin zu treffenden Festsetzungen;
b) die Mitwirkung an der notariellen Beurkundung des Gründungsprotokolls und sämtlicher hierzu erforderlicher Erklärungen;
c) die Übernahme eines oder mehrerer Geschäftsanteile am Stammkapital der Gesellschaft, insbesondere die Übernahme einer Stammeinlage im Nennbetrag von ________ Euro (in Worten: ________ Euro) gemäß § 5 GmbHG;
d) die Bestellung eines Geschäftsführers im Sinne des § 6 GmbHG;
e) die Festsetzung etwaiger Sacheinlagen gemäß § 5 Abs. 4 GmbHG sowie den Abschluss der zur Erbringung und Bewirkung der Einlagen erforderlichen Vereinbarungen.
§ 3 Reichweite und Bindung
(1) Die Vollmacht ist im Außenverhältnis unbeschränkt und gilt auch gegenüber Behörden, insbesondere gegenüber Gemeinden, Finanzämtern, dem Registergericht und sonstigen Gerichten.
§ 4 Befreiung von § 181 BGB und Untervollmacht
(1) Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf insbesondere Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vornehmen.
(2) Der Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmacht in gleichem Umfang zu erteilen.
§ 5 Geltungsdauer und Widerruf
(1) Diese Vollmacht gilt bis zu ihrem schriftlichen Widerruf durch den Vollmachtgeber.
(2) Der Widerruf wird mit Zugang beim Bevollmächtigten wirksam und ist gegenüber Dritten erst dann wirksam, wenn ihnen der Widerruf bekannt geworden oder mitgeteilt worden ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vollmacht unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
________, den ________
............................................................
(Unterschrift des Vollmachtgebers)
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