Gesellschafterdarlehensvertrag - Musterformular
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Gesellschafterdarlehensvertrag
Zwischen
________
________
geboren am: ________
Reisepassnummer: ________, ausgestellt in ________
-Darlehensgeber-
und
________ GmbH
Vertreten durch Geschäftsführer: ________
________
- Darlehensnehmer-
wird nachstehender Darlehensvertrag geschlossen:
§ 1 Darlehensgewährung
1.1. Dem Darlehensnehmer wird vom Darlehensgeber ein Darlehen in Höhe von ________ € (________) gewährt.
1.2. Das Darlehen wird zu folgendem Zweck gewährt:
________
§ 2 Auszahlung
Der Darlehensgeber hat dem Darlehensnehmer den Darlehensbetrag am ________ in bar zu entrichten. Der Darlehensnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesem Darlehensvertrag den Erhalt des Darlehensbetrages.
§ 3 Vertragsgrundlage und Dauer
3.1. Grundlage des Darlehensvertrages zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer ist die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
3.2. Das Darlehen wird für folgende feste Laufzeit, beginnend ab dem Datum der Auszahlung, gewährt: ________. Es endet somit am ________, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die gesamte Darlehensvaluta ist am ________ zur Rückzahlung fällig. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der festen Laufzeit ist ausgeschlossen.
3.3. Eine Verlängerung des Darlehens über das Laufzeitende hinaus bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Tilgung
4.1. Das Darlehen ist in ________ Raten zu entrichten. Jede Rate beträgt ________ Euro (________) und ist monatlich fällig, jeweils zum 1. Werktag zurückzuzahlen.
4.2. Der Darlehensnehmer hat Tilgungen in bar zu entrichten.
§ 5 Zinssatz und Zinszahlung
5.1. Das Darlehen ist mit ________ % p.a. zu verzinsen. Die Zinsen sind vierteljährlich fällig und bis zum 1. des entsprechenden Monats auf das in diesem Darlehensvertrag angegebene Konto des Darlehensgebers zu überweisen.
5.2. Kommt der Darlehensnehmer mit der Zinszahlung in Verzug, erhöht sich der Darlehenszins, ohne dass es einer Mahnung bedarf, für die Zeit des Verzuges um den gesetzlich festgelegten Verzugszins.
5.3. Der Zinsanspruch aus dem Darlehen kann ohne die Zustimmung des Darlehensnehmers nicht abgetreten werden.
§ 6 Sicherheiten
6.1. Zunächst überträgt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer sicherungshalber das Eigentum an folgenden Gegenständen auf den Darlehensgeber:
________
6.2. Der Darlehensgeber gestattet dem Darlehensnehmer das Recht, die genannten Gegenstände für den gewöhnlichen Gebrauch weiterhin zu nutzen.
6.3. Sollte der Darlehensnehmer mit zwei oder mehr Darlehens- oder Zinsraten in Verzug kommen, ist der Darlehensgeber dazu berechtigt, das Nutzungsrecht an den Gegenständen zu widerrufen und die Sicherungsgegenstände in seinen Besitz zu nehmen.
6.4. Sobald der Darlehensnehmer das Darlehen an den Darlehensgeber zurückgezahlt hat, fällt das Eigentum an den Genständen an den Darlehensnehmer zurück. Dazu bedarf es keinen besonderen Übertragungsaktes.
6.5. Der Darlehensnehmer tritt an den Darlehensgeber, der diese Abtretung annimmt, folgende Ansprüche zur Sicherung des Darlehens ab:
________
6.6. Aus den abgetretenen Ansprüchen darf sich der Darlehensgeber nur befriedigen, wenn der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung des Darlehens in Verzug gerät.
§ 7 Haftung
Der Darlehensnehmer haftet dem Darlehensgeber gegenüber als Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB.
§ 8 Kündigung
Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag aus wichtigem Grund schriftlich kündigen und mit sofortiger Wirkung, die sofortige Rückzahlung des Darlehens in voller Höhe verlangen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- wenn eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird.
- wenn gegen den Darlehensnehmer gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wird oder der Darlehensnehmer einen gerichtlichen Vergleich anstrebt oder der Darlehensnehmer seine Zahlungen dauernd oder vorübergehend einstellt.
- wenn der Darlehensnehmer vor Abschluss des Darlehensvertrages unrichtige Angaben über Umstände gemacht hat, die für die Gewährung des Darlehens ausschlaggebend waren.
§ 9 Vorzeitige Rückzahlung
Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückzuzahlen, ohne dass hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Vorzeitige Rückzahlungen werden zunächst auf die rückständigen Zinsen und sodann auf die Darlehensvaluta angerechnet.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht des Ortes zuständig, an dem die Verpflichtung zu erfüllen ist.
11.2. Erfüllungsort ist der Sitz des Darlehensgebers. Gerichtsstand ist der Wohnort des Darlehensgebers.
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Ort, Datum
...........................................................................................
Darlehensgeber, ________
...........................................................................................
Darlehensnehmer, ________ GmbH, vertreten durch ________
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