Gesellschafterdarlehensvertrag - Musterformular Pro · DE-law

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Gesellschafterdarlehensvertrag - Musterformular
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GESELLSCHAFTERDARLEHENSVERTRAG


zwischen


________

wohnhaft: ________

geboren am: ________

Reisepassnummer: ________, ausgestellt durch ________

– nachstehend „Darlehensgeber“ –

und

________ GmbH

mit Sitz in ________

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts ________ unter HRB ________

vertreten durch den Geschäftsführer ________

– nachstehend „Darlehensnehmer“ –

– Darlehensgeber und Darlehensnehmer nachstehend gemeinsam „Parteien“ –


Der Darlehensgeber ist Gesellschafter des Darlehensnehmers. Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien den nachfolgenden Gesellschafterdarlehensvertrag („Vertrag“):


§ 1 Darlehensgewährung und Verwendungszweck

1.1. Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein Gelddarlehen im Sinne der §§ 488 ff. BGB in Höhe von ________ € (in Worten: ________ Euro) – nachstehend „Darlehen“ bzw. „Darlehensvaluta“.

1.2. Das Darlehen wird ausschließlich zu folgendem Zweck gewährt:

________

1.3. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich bei diesem Darlehen um ein Gesellschafterdarlehen handelt, das im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Darlehensnehmers den Regelungen der § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO sowie den §§ 135, 143 InsO unterliegen kann.


§ 2 Auszahlung

2.1. Der Darlehensgeber stellt dem Darlehensnehmer die Darlehensvaluta am ________ zur Verfügung.

2.2. Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung auf das vom Darlehensnehmer benannte Konto bzw. nach gesonderter Vereinbarung in bar. Der Darlehensnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesen Vertrag den Erhalt der Darlehensvaluta in voller Höhe.


§ 3 Vertragsgrundlage und Laufzeit

3.1. Grundlage dieses Vertrages ist die wirtschaftliche Lage und Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

3.2. Das Darlehen wird mit fester Laufzeit gewährt. Die Laufzeit beträgt, beginnend ab dem Tag der Auszahlung, ________ und endet am ________, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die zu diesem Zeitpunkt noch offene Darlehensvaluta ist am ________ in voller Höhe zur Rückzahlung fällig.

3.3. Eine ordentliche Kündigung des Darlehens vor Ablauf der festen Laufzeit ist beiderseits ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 8 dieses Vertrages sowie § 490 BGB bleibt unberührt.

3.4. Eine Verlängerung des Darlehens über das Laufzeitende hinaus bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien.


§ 4 Tilgung

4.1. Das Darlehen ist in ________ Raten zurückzuzahlen. Jede Rate beträgt ________ Euro (in Worten: ________ Euro) und ist monatlich, jeweils zum 1. Werktag des Monats, zur Zahlung fällig.

4.2. Die Tilgungsleistungen sind kostenfrei auf das in § 5.1 genannte Konto des Darlehensgebers zu erbringen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages beim Darlehensgeber an.


§ 5 Verzinsung

5.1. Das Darlehen ist mit ________ % p.a. zu verzinsen. Die Zinsen sind vierteljährlich nachschüssig fällig und jeweils bis zum 1. des betreffenden Monats auf das folgende Konto des Darlehensgebers zu überweisen:

IBAN: ________
BIC: ________
Kreditinstitut: ________

5.3. Die Abtretung des Zinsanspruchs aus diesem Darlehen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Darlehensnehmers ausgeschlossen.


§ 6 Sicherheiten

6.1. Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche des Darlehensgebers aus diesem Vertrag überträgt der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber, der diese Übertragung annimmt, sicherungshalber das Eigentum an folgenden Gegenständen:

________

6.2. Die Übergabe der vorgenannten Gegenstände wird gemäß § 930 BGB durch Vereinbarung eines Besitzkonstituts ersetzt. Der Darlehensgeber gestattet dem Darlehensnehmer, die Gegenstände im Rahmen des gewöhnlichen Gebrauchs unentgeltlich weiter zu nutzen.

6.3. Gerät der Darlehensnehmer mit zwei oder mehr Darlehens- oder Zinsraten in Verzug, ist der Darlehensgeber berechtigt, das Nutzungsrecht zu widerrufen und die Sicherungsgegenstände in Besitz zu nehmen und zu verwerten. Ein etwaiger Übererlös ist an den Darlehensnehmer auszukehren.

6.4. Mit vollständiger Rückzahlung des Darlehens nebst Zinsen fällt das Eigentum an den Gegenständen ohne weiteren Übertragungsakt an den Darlehensnehmer zurück; die Sicherungsübereignung steht insoweit unter der auflösenden Bedingung der vollständigen Tilgung.

6.5. Darüber hinaus tritt der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber, der diese Abtretung annimmt, zur Sicherung des Darlehens folgende Ansprüche ab:

________

6.6. Der Darlehensgeber darf sich aus den abgetretenen Ansprüchen sowie aus den Sicherungsgegenständen nur befriedigen, wenn und soweit der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung des Darlehens oder mit Zinszahlungen in Verzug gerät.


§ 7 Rangrücktritt


§ 8 Außerordentliche Kündigung

8.1. Der Darlehensgeber kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund schriftlich und mit sofortiger Wirkung kündigen und die sofortige Rückzahlung des Darlehens in voller Höhe nebst aufgelaufener Zinsen verlangen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers oder der Werthaltigkeit einer gestellten Sicherheit eintritt oder droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird (§ 490 Abs. 1 BGB);
  • der Darlehensnehmer sich mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tilgungs- oder Zinsraten in Verzug befindet;
  • der Darlehensnehmer seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Aufrechterhaltung der vereinbarten Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt;
  • der Darlehensnehmer vor oder bei Abschluss dieses Vertrages unrichtige Angaben über Umstände gemacht hat, die für die Gewährung des Darlehens ausschlaggebend waren;
  • über das Vermögen des Darlehensnehmers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder der Darlehensnehmer seine Zahlungen dauerhaft oder vorübergehend einstellt.

8.2. Das Recht des Darlehensnehmers zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§ 9 Vorzeitige Rückzahlung

Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückzuzahlen, ohne dass hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Vorzeitige Rückzahlungen werden zunächst auf etwaige Kosten, sodann auf die rückständigen Zinsen und zuletzt auf die Darlehensvaluta angerechnet.


§ 10 Schlussbestimmungen

10.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.


§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Regelungen des internationalen Privatrechts.

11.2. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz bzw. Wohnort des Darlehensgebers. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Wohnort des Darlehensgebers.




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Ort, Datum





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Darlehensgeber, ________





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Darlehensnehmer, ________ GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer ________

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