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ANSTELLUNGSVERTRAG FÜR DEN GESCHÄFTSFÜHRER
einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Zwischen
________
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts ________ unter HRB ________,
Geschäftsanschrift: ________,
diese vertreten durch die Gesellschafterversammlung,
– nachfolgend „Gesellschaft" genannt –
und
Herr ________,
geboren am ________,
wohnhaft in: ________,
– nachfolgend „Geschäftsführer" genannt –
– Gesellschaft und Geschäftsführer nachfolgend gemeinsam auch „Parteien" genannt –
wird der nachfolgende Geschäftsführer-Anstellungsvertrag geschlossen:
§ 1 Bestellung und Aufgabenbereich
1.1. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom ________ ist Herr ________ mit Wirkung vom ________ zum Geschäftsführer der Gesellschaft im Sinne des § 6 GmbHG bestellt worden.
1.2. Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes (§ 43 Abs. 1 GmbHG) nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages, der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung, einer etwaigen Geschäftsordnung sowie dieses Vertrages.
1.3. Die organschaftliche Bestellung zum Geschäftsführer und dieser Anstellungsvertrag sind rechtlich voneinander unabhängig. Die Bestellung kann gemäß § 38 GmbHG jederzeit durch Beschluss der Gesellschafterversammlung widerrufen werden, ohne dass hierdurch die Ansprüche aus diesem Anstellungsvertrag berührt werden.
§ 2 Beginn und Dauer des Anstellungsverhältnisses
2.1. Das Anstellungsverhältnis beginnt am ________.
2.2. Der Vertrag wird befristet geschlossen und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des ________.
2.3. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ________, sofern er nicht ________ vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird.
2.4. Das Anstellungsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das gesetzliche Regelrentenalter erreicht.
§ 3 Vertretungsbefugnis, Weisungen und Zustimmungsvorbehalte
3.1. Sitz der Tätigkeit des Geschäftsführers ist ________.
3.2. Der Geschäftsführer stellt der Gesellschaft seine volle Arbeitskraft zur Verfügung. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ________ Stunden wöchentlich; der Geschäftsführer ist jedoch nicht an feste Arbeitszeiten gebunden und unterliegt nicht den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.
3.3. Der Geschäftsführer hat die Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben jederzeit zu gewährleisten und im Unternehmensinteresse die erforderliche Präsenz sicherzustellen.
3.4. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages.
3.5. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit der Gesellschaftsvertrag dies zulässt und die Gesellschafterversammlung dies beschlossen hat.
3.6. Für Maßnahmen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen, bedarf der Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Hierzu zählen insbesondere Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert oberhalb von ________ Euro, der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken sowie Beteiligungen, die Aufnahme von Darlehen und die Einstellung leitender Angestellter.
§ 4 Reisetätigkeit
4.1. Die Tätigkeit des Geschäftsführers umfasst eine im Unternehmensinteresse gebotene Reisetätigkeit im In- und Ausland.
4.2. Der Geschäftsführer ist nicht verpflichtet, länger als ________ ununterbrochen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland tätig zu sein.
§ 5 Vergütung
5.1. Der Geschäftsführer erhält eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von ________ Euro (in Worten jährlich: ________ Euro), zahlbar jeweils zum Monatsende auf ein vom Geschäftsführer zu benennendes Konto. Mit dieser Vergütung sind sämtliche Tätigkeiten sowie Mehr-, Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit abgegolten.
5.2. Der Geschäftsführer erhält eine jährliche Tantieme in Höhe von ________ Euro.
5.3. Die Tantieme wird auf Grundlage des festgestellten Jahresabschlusses berechnet und ist einen Monat nach dessen Feststellung zur Zahlung fällig.
5.4. Der Geschäftsführer erhält eine Weihnachtsgratifikation in Höhe von ________ Euro, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November.
5.6. Der Geschäftsführer erhält ein Urlaubsgeld in Höhe von ________ Euro, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni.
5.8. Die Gesellschaft erstattet dem Geschäftsführer die im Rahmen seiner Tätigkeit anfallenden angemessenen Reisekosten und sonstigen Aufwendungen gegen Vorlage der Originalbelege nach den jeweils geltenden steuerlichen Höchstsätzen.
§ 6 Dienstwagen
6.1. Die Gesellschaft stellt dem Geschäftsführer einen Dienstwagen zur Verfügung.
6.2. Die Einzelheiten zum Fahrzeug sind:
________
6.3. Der Geschäftsführer ist berechtigt, den Dienstwagen auch zu privaten Zwecken zu nutzen. Der hieraus entstehende geldwerte Vorteil ist vom Geschäftsführer nach den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften zu versteuern.
6.4. Die laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten des Dienstwagens trägt die Gesellschaft.
6.5. Bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses sowie im Fall der Freistellung ist der Dienstwagen unverzüglich an die Gesellschaft herauszugeben; ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.
§ 7 Urlaub und Dienstunfähigkeit
7.1. Der Geschäftsführer hat Anspruch auf ________ bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr. Zeitpunkt und Dauer des Urlaubs sind unter Berücksichtigung der Belange der Gesellschaft festzulegen.
7.2. Im Falle einer vorübergehenden, unverschuldeten Dienstunfähigkeit – insbesondere durch Krankheit – erhält der Geschäftsführer seine Bezüge gemäß § 5.1 für die Dauer von ________ fortgezahlt. Auf die Fortzahlung sind Leistungen Dritter, insbesondere Krankentagegeld, anzurechnen.
7.3. Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Vertrages, wird seinem Ehepartner sowie den von ihm unterhaltsberechtigten Kindern als Gesamtgläubiger die Bruttomonatsvergütung gemäß § 5.1 für den Sterbemonat sowie für die ________ darauf folgenden Monate fortgezahlt.
§ 8 Versicherungen und sonstige Leistungen
Die Gesellschaft verpflichtet sich, für den Geschäftsführer auf eigene Kosten eine Unfallversicherung abzuschließen, deren Deckungssumme mindestens das Fünffache (5x) der jährlichen Bruttovergütung im Invaliditätsfall sowie das Zweifache (2x) der jährlichen Bruttovergütung im Todesfall beträgt. Etwaige Versicherungsleistungen stehen im Versicherungsfall unmittelbar dem Geschäftsführer bzw. dessen Hinterbliebenen zu.
§ 9 Wettbewerbsverbot und Geheimhaltung
9.1. Der Geschäftsführer verpflichtet sich, während der Dauer dieses Vertrages jede entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit für sich oder Dritte zu unterlassen, die mit dem Geschäftsgegenstand der Gesellschaft in Wettbewerb steht. Gleiches gilt für unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen an Wettbewerbsunternehmen, ausgenommen reine Kapitalanlagen ohne unternehmerischen Einfluss.
9.2. Der Geschäftsführer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstigen vertraulichen Angelegenheiten der Gesellschaft auch nach Beendigung dieses Vertrages zeitlich unbegrenzt Stillschweigen zu bewahren. Die Bestimmungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) bleiben unberührt.
9.3. Geschäftsunterlagen aller Art, einschließlich Aufzeichnungen und Datenträger, sind Eigentum der Gesellschaft und bei Beendigung des Vertrages oder auf Verlangen unverzüglich vollständig herauszugeben.
9.4. Für die Dauer von ________ nach Beendigung des Vertrages besteht ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, für das die Gesellschaft dem Geschäftsführer eine Karenzentschädigung in Höhe von 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zahlt; die §§ 74 ff. HGB finden entsprechende Anwendung.
§ 10 Kündigung, Freistellung und Abfindung
10.1. Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung der in § 2 geregelten Fristen ordentlich gekündigt werden, frühestens jedoch mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Monatsende.
10.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt für beide Parteien unberührt.
10.3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.4. Im Falle einer Kündigung ist die Gesellschaft berechtigt, den Geschäftsführer unter Fortzahlung der vertragsmäßigen Bezüge von seinen Dienstpflichten freizustellen. Während der Freistellung werden bestehende Urlaubsansprüche angerechnet.
10.5. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch die Gesellschaft, die nicht auf einem vom Geschäftsführer zu vertretenden wichtigen Grund beruht, erhält der Geschäftsführer eine Abfindung. Die Abfindung beträgt ein (1) Bruttomonatsgehalt gemäß § 5.1 pro vollem Jahr der Vertragszugehörigkeit, höchstens jedoch zwölf (12) Monatsgehälter. Die Abfindung ist mit Beendigung des Vertrages fällig und in einer Summe zu zahlen.
§ 11 Nebentätigkeiten und Erfindungen
11.1. Die Übernahme von Nebentätigkeiten, insbesondere von Aufsichtsrats-, Beirats- oder ähnlichen Ämtern sowie von Veröffentlichungen und Vorträgen, die die Interessen der Gesellschaft berühren, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.
11.2. Alle während der Dauer dieses Vertrages vom Geschäftsführer im Rahmen seiner Tätigkeit gemachten Erfindungen, Verbesserungsvorschläge und sonstigen Arbeitsergebnisse stehen ausschließlich der Gesellschaft zu. Etwaige Schutzrechte hieran gehen, soweit gesetzlich zulässig, mit der Vergütung gemäß § 5 abgegolten auf die Gesellschaft über.
§ 12 Verfall- und Ausschlussfristen
12.1. Ansprüche aus diesem Vertrag müssen innerhalb von drei (3) Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber der anderen Partei in Textform geltend gemacht werden, andernfalls erlöschen sie.
12.2. Lehnt die andere Partei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von drei (3) Wochen nach Geltendmachung, so verfällt der Anspruch, wenn er nicht innerhalb von weiteren drei (3) Monaten gerichtlich geltend gemacht wird.
12.3. Die Ausschlussfristen gelten nicht für Ansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit sowie für Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.2. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Gesellschaft.
13.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
________, den ________
.................................................
Für die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft
.................................................
Unterschrift Geschäftsführer
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