Fotografenvertrag - Formular Online zum Ausfüllen Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einem Fotografenvertrag vereinbaren ein Auftraggeber und ein Fotograf die Bedingungen eines Fototermins oder Auftrags. Geregelt werden insbesondere die Leistungen, das Honorar und die Rechte an den entstandenen Bildern.

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So funktioniert's

  1. 1Beantworten Sie ein paar einfache Fragen
  2. 2Sehen Sie Ihr Dokument in der Live-Vorschau
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Diese Vorlage hilft Ihnen, den Auftrag verbindlich festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, was in einen Fotografenvertrag gehoert, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Wozu dient der Fotografenvertrag?

Der Vertrag legt fest, welche Leistungen der Fotograf erbringt, etwa Aufnahmen bei einem Anlass und die Bearbeitung der Bilder, und welches Honorar dafuer anfaellt. Besonders wichtig ist die Regelung der Nutzungsrechte an den Fotos.

Eine klare Vereinbarung beugt Missverstaendnissen ueber Umfang, Lieferung und Verwendung der Bilder vor.

Welche Punkte sollte der Vertrag regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Regeln Sie genau, in welchem Umfang der Auftraggeber die Bilder nutzen darf. Was nicht ausdruecklich eingeraeumt ist, verbleibt im Zweifel beim Fotografen als Urheber.

Beruecksichtigen Sie die Rechte abgebildeter Personen. Fuer deren Veroeffentlichung kann eine Einwilligung erforderlich sein.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Wem gehoeren die Rechte an den Fotos?

Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen. Der Auftraggeber erhaelt die im Vertrag eingeraeumten Nutzungsrechte. Deren Umfang sollte genau festgelegt werden.

Brauche ich eine Einwilligung abgebildeter Personen?

Fuer die Veroeffentlichung von Bildern, auf denen Personen erkennbar sind, kann eine Einwilligung erforderlich sein. Dies sollte beruecksichtigt werden.

Sollte die Urhebernennung geregelt werden?

Ja. Es ist sinnvoll, festzulegen, ob und wie der Fotograf bei der Verwendung der Bilder genannt wird.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

FOTOGRAFENVERTRAG

(Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB i. V. m. §§ 31 ff. UrhG)



zwischen

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– nachfolgend „Auftraggeber

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.