Bürgschaft Entlassungsschreiben - Musterformular Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einem Schreiben zur Entlassung aus einer Buergschaft bitten Sie den Glaeubiger, Sie aus Ihrer Verpflichtung als Buerge zu entlassen. Eine solche Bitte kommt in Betracht, wenn die gesicherte Forderung erledigt ist oder eine andere Sicherheit an die Stelle der Buergschaft tritt.

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So funktioniert's

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Diese Vorlage hilft Ihnen, das Anliegen klar zu formulieren. Nachfolgend erklaeren wir, wann eine Entlassung in Betracht kommt, was hineingehoert und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Wann kommt eine Entlassung in Betracht?

Eine Bitte um Entlassung aus der Buergschaft ist insbesondere sinnvoll, wenn:

Was sollte das Schreiben enthalten?

Worauf sollten Sie achten?

Eine Entlassung aus der Buergschaft setzt in der Regel die Mitwirkung des Glaeubigers voraus. Legen Sie nachvollziehbar dar, warum die Buergschaft nicht mehr benoetigt wird.

Lassen Sie sich die Entlassung schriftlich bestaetigen, damit Sie einen Nachweis ueber das Ende Ihrer Verpflichtung haben.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Kann ich die Entlassung aus der Buergschaft verlangen?

Ein Anspruch besteht nicht in jedem Fall. Ist die gesicherte Forderung erledigt oder der Sicherungszweck weggefallen, kann eine Entlassung jedoch nahe liegen.

Muss der Glaeubiger zustimmen?

In der Regel ist die Mitwirkung des Glaeubigers erforderlich. Eine schriftliche Bestaetigung der Entlassung schafft Klarheit.

Was passiert, wenn die Hauptforderung erloschen ist?

Erlischt die gesicherte Forderung, entfaellt grundsaetzlich auch die Buergschaft. Eine ausdrueckliche Bestaetigung der Entlassung ist dennoch sinnvoll.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

VEREINBARUNG ÜBER DIE ENTLASSUNG AUS EINER BÜRGSCHAFT

(Erlassvertrag gemäß § 397 BGB hinsichtlich der Bürgschaftsverpflichtung nach §§ 765 ff. BGB)


Zwischen

________

________

– nachfolgend „Gläubiger“ genannt –

und

________

________

– nachfolgend „Bürge“ genannt –

und

________

________

– nachfolgend „Hauptschuldner“ genannt –

– Gläubiger, Bürge und Hauptschuldner nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt –


Präambel

(1) Der Bürge hat sich mit Bürgschaftserklärung vom ________ gegenüber dem Gläubiger im Sinne der §§ 765 ff. BGB verbürgt, und zwar für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners aus ________ bis zu einem Höchstbetrag von ________ EUR (in Worten: ________ Euro).

(3) Vor diesem Hintergrund treffen die Parteien zur Klarstellung und zur endgültigen Entlassung des Bürgen die nachfolgende Vereinbarung.


§ 1 Gegenstand der Vereinbarung; Entlassung aus der Bürgschaft

(1) Der Gläubiger entlässt den Bürgen hiermit unwiderruflich und vollständig aus sämtlichen Verpflichtungen, Haftungen und Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der in der Präambel bezeichneten Bürgschaftserklärung vom ________ ergeben.

(2) Soweit aus der Bürgschaft noch Verbindlichkeiten des Bürgen gegenüber dem Gläubiger bestehen sollten, erlässt der Gläubiger diese im Sinne des § 397 Abs. 1 BGB; der Bürge nimmt den Erlass an.

(3) Der Gläubiger bestätigt zugleich, dass er gegenüber dem Bürgen aus dem in der Präambel genannten Rechtsverhältnis keine weiteren Ansprüche hat (negatives Schuldanerkenntnis gemäß § 397 Abs. 2 BGB).

(4) Mit Wirkung ab dem Datum der letzten Unterschrift unter dieser Vereinbarung haftet der Bürge nicht mehr für Verbindlichkeiten des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger aus der bezeichneten Bürgschaft.


§ 2 Herausgabe der Bürgschaftsurkunde

(1) Der Gläubiger ist verpflichtet, dem Bürgen die Original-Bürgschaftsurkunde unverzüglich nach Abschluss dieser Vereinbarung gemäß § 371 BGB herauszugeben.

(2) Sofern die Urkunde nicht mehr auffindbar oder vernichtet ist, erklärt der Gläubiger, dass aus dieser Urkunde keine Rechte gegen den Bürgen mehr geltend gemacht werden und sie als kraftlos gilt.


§ 3 Bestätigung und Zustimmung des Hauptschuldners

(1) Der Hauptschuldner bestätigt, dass er die gesicherten Verbindlichkeiten gegenüber dem Gläubiger vollständig getilgt hat.

(2) Der Hauptschuldner stimmt der Entlassung des Bürgen aus der Bürgschaft ausdrücklich zu und erklärt, hieraus keine Einwendungen herzuleiten.


§ 4 Kein Verzicht auf Rechte gegenüber dem Hauptschuldner

(1) Diese Vereinbarung beinhaltet keinen Verzicht des Gläubigers auf etwaige Ansprüche gegenüber dem Hauptschuldner.

(2) Der Gläubiger behält sich sämtliche Rechte gegenüber dem Hauptschuldner vor, soweit nicht in einer gesonderten Vereinbarung mit dem Hauptschuldner etwas Abweichendes geregelt ist.

(3) Ein etwaiger Regress- oder Rückgriffsanspruch des Bürgen gegen den Hauptschuldner gemäß § 774 BGB wird durch diese Vereinbarung nicht berührt; er entfällt, soweit der Bürge keine Leistung erbracht hat.


§ 5 Salvatorische Klausel


§ 6 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel selbst.


§ 7 Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Regelungen des internationalen Privatrechts.


§ 8 Gerichtsstand

Sofern die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ________. Im Übrigen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO).



________, den ________




____________________________
Unterschrift Gläubiger




____________________________
Unterschrift Bürge


Optional, sofern der Hauptschuldner mitwirkt:




____________________________
Unterschrift Hauptschuldner


Optional, Zeugen:




____________________________
Name, Adresse und Unterschrift Zeuge 1




____________________________
Name, Adresse und Unterschrift Zeuge 2

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.