Bürgschaft Entlassungsschreiben - Musterformular Pro · DE-law
✓ Valid in Germany · drafted to comply with local law
Create your Bürgschaft Entlassungsschreiben - Musterformular for use in Germany. Answer a few plain-English questions and the document fills in automatically as you go — then download it in Word and PDF, ready to sign or share. This version has been professionally rewritten to comply with local law.
- Answer 13 simple questions — the document fills in as you go
- Live preview: watch your document update in real time
- Download as Word (.docx) and PDF
- Edit your answers and re-download anytime
Fill in the details
0/13Type below — the document on the right updates as you go.
VEREINBARUNG ÜBER DIE ENTLASSUNG AUS EINER BÜRGSCHAFT
(Erlassvertrag gemäß § 397 BGB hinsichtlich der Bürgschaftsverpflichtung nach §§ 765 ff. BGB)
Zwischen
________
________
– nachfolgend „Gläubiger“ genannt –
und
________
________
– nachfolgend „Bürge“ genannt –
und
________
________
– nachfolgend „Hauptschuldner“ genannt –
– Gläubiger, Bürge und Hauptschuldner nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt –
Präambel
(1) Der Bürge hat sich mit Bürgschaftserklärung vom ________ gegenüber dem Gläubiger im Sinne der §§ 765 ff. BGB verbürgt, und zwar für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners aus ________ bis zu einem Höchstbetrag von ________ EUR (in Worten: ________ Euro).
(3) Vor diesem Hintergrund treffen die Parteien zur Klarstellung und zur endgültigen Entlassung des Bürgen die nachfolgende Vereinbarung.
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung; Entlassung aus der Bürgschaft
(1) Der Gläubiger entlässt den Bürgen hiermit unwiderruflich und vollständig aus sämtlichen Verpflichtungen, Haftungen und Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der in der Präambel bezeichneten Bürgschaftserklärung vom ________ ergeben.
(2) Soweit aus der Bürgschaft noch Verbindlichkeiten des Bürgen gegenüber dem Gläubiger bestehen sollten, erlässt der Gläubiger diese im Sinne des § 397 Abs. 1 BGB; der Bürge nimmt den Erlass an.
(3) Der Gläubiger bestätigt zugleich, dass er gegenüber dem Bürgen aus dem in der Präambel genannten Rechtsverhältnis keine weiteren Ansprüche hat (negatives Schuldanerkenntnis gemäß § 397 Abs. 2 BGB).
(4) Mit Wirkung ab dem Datum der letzten Unterschrift unter dieser Vereinbarung haftet der Bürge nicht mehr für Verbindlichkeiten des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger aus der bezeichneten Bürgschaft.
§ 2 Herausgabe der Bürgschaftsurkunde
(1) Der Gläubiger ist verpflichtet, dem Bürgen die Original-Bürgschaftsurkunde unverzüglich nach Abschluss dieser Vereinbarung gemäß § 371 BGB herauszugeben.
(2) Sofern die Urkunde nicht mehr auffindbar oder vernichtet ist, erklärt der Gläubiger, dass aus dieser Urkunde keine Rechte gegen den Bürgen mehr geltend gemacht werden und sie als kraftlos gilt.
§ 3 Bestätigung und Zustimmung des Hauptschuldners
(1) Der Hauptschuldner bestätigt, dass er die gesicherten Verbindlichkeiten gegenüber dem Gläubiger vollständig getilgt hat.
(2) Der Hauptschuldner stimmt der Entlassung des Bürgen aus der Bürgschaft ausdrücklich zu und erklärt, hieraus keine Einwendungen herzuleiten.
§ 4 Kein Verzicht auf Rechte gegenüber dem Hauptschuldner
(1) Diese Vereinbarung beinhaltet keinen Verzicht des Gläubigers auf etwaige Ansprüche gegenüber dem Hauptschuldner.
(2) Der Gläubiger behält sich sämtliche Rechte gegenüber dem Hauptschuldner vor, soweit nicht in einer gesonderten Vereinbarung mit dem Hauptschuldner etwas Abweichendes geregelt ist.
(3) Ein etwaiger Regress- oder Rückgriffsanspruch des Bürgen gegen den Hauptschuldner gemäß § 774 BGB wird durch diese Vereinbarung nicht berührt; er entfällt, soweit der Bürge keine Leistung erbracht hat.
§ 5 Salvatorische Klausel
§ 6 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel selbst.
§ 7 Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Regelungen des internationalen Privatrechts.
§ 8 Gerichtsstand
Sofern die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ________. Im Übrigen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO).
________, den ________
____________________________
Unterschrift Gläubiger
____________________________
Unterschrift Bürge
Optional, sofern der Hauptschuldner mitwirkt:
____________________________
Unterschrift Hauptschuldner
Optional, Zeugen:
____________________________
Name, Adresse und Unterschrift Zeuge 1
____________________________
Name, Adresse und Unterschrift Zeuge 2
Fields you complete are inserted into the document live. This template is general guidance only — not legal advice.