Betreuungsvertrag Tagesmutter/-vater - Musterformular

Gültig in Deutschland

Mit einem Betreuungsvertrag vereinbaren Eltern und eine Tagesmutter oder ein Tagesvater die Bedingungen der Kinderbetreuung. Geregelt werden unter anderem die Betreuungszeiten, die Verguetung und die gegenseitigen Pflichten.

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So funktioniert's

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Betreuung verlaesslich zu regeln. Nachfolgend erklaeren wir, was in einen solchen Vertrag gehoert, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Wozu dient der Betreuungsvertrag?

Der Vertrag schafft Klarheit ueber die Betreuung des Kindes und die Erwartungen beider Seiten. Er regelt, wann und in welchem Umfang die Betreuung stattfindet und wie sie verguetet wird.

Eine klare Vereinbarung sorgt fuer Verlaesslichkeit und beugt Missverstaendnissen ueber Zeiten, Vertretung und Kosten vor.

Was sollte der Vertrag regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Halten Sie die Betreuungszeiten und den Umgang mit Ausfallzeiten klar fest, damit beide Seiten planen koennen. Klaeren Sie auch, was bei Krankheit des Kindes oder der Betreuungsperson gilt.

Fuer die Taetigkeit der Kindertagespflege koennen besondere Anforderungen gelten, etwa eine Eignung oder Erlaubnis. Diese koennen sich aendern und sollten vorab geklaert werden.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Was passiert, wenn die Betreuungsperson ausfaellt?

Es ist sinnvoll, im Vertrag eine Regelung fuer den Verhinderungsfall zu treffen, etwa eine Vertretung oder den Umgang mit Ausfallzeiten.

Muss eine Tagesmutter oder ein Tagesvater eine Erlaubnis haben?

Fuer die Kindertagespflege koennen besondere Eignungs- und Erlaubnisanforderungen gelten. Pruefen Sie die aktuell geltenden Vorgaben.

Wie wird die Verguetung geregelt?

Die Verguetung und die Zahlungsweise sollten klar im Vertrag festgehalten werden, ebenso der Umgang mit Urlaub und Krankheit.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

B E T R E U U N G S V E R T R A G

TAGESMUTTER



Zwischen


________,

wohnhaft in ________

- nachfolgend Tagespflegeperson oder Betreuungsperson gennant -


und


________,

wohnhaft in ________

- nachfolgend Sorgeberechtigte/r genannt -



wird Folgendes vereinbart:


§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Hiermit wird ein Tagesmuttervertrag zwischen der Tagespflegeperson und der sorgeberechtigten Person über die Betreuung von:

________, geboren am ________

geschlossen.

1.2. Die oben genannte Tagespflegeperson ist im Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII. Diese ist gültig vom ________ bis ________.


§ 2 Umfang der
Betreuungszeiten

2.1. Die Tagespflege beginnt am ________ und findet im Haushalt der Betreuungsperson statt.

2.2. Das Kind wird zu folgenden Zeiten betreut Wochentage von bis:

________


§ 3 Urlaub

3.1. Die Betreuungsperson erhält ________ Urlaub im Jahr.

3.2. Die Betreuungsperson und die sorgeberechtigte Person versuchen ihre Urlaubspläne aufeinander abzustimmen. Kommt keine Einigung zustande, muss die sorgeberechtigte Person für eine Ersatzbetreuung sorgen.


§ 4 Betreuungsgeld bzw. Vergütung

4.1. Das Betreuungsgeld beträgt stündlich ________ EUR.

4.2. Das Betreuungsgeld ist immer zum ________ fällig.

4.3. Die Zahlung erfolgt in bar.

4.4. Feiertage werden nicht vom Betreuungsgeld abgezogen.


§ 5 Kündigung des Betreuungsverhältnisses

5.1. Das Betreuungsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorbringen von schwerwiegenden Gründen möglich.

5.2. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Tagespflegeverhältnisses, muss im Voraus gezahltes Betreuungsgeld, welches über den laufenden Monat hinausgeht, zurückgezahlt werden.


§ 6 Ausfälle der Betreuungsperson aufgrund von Krankheit

6.1. Bei einer Erkrankung der Betreuungsperson liegt die Verantwortung für eine Ersatzbetreuung des Kindes bei der sorgeberechtigten Person.

6.2. Bei (ansteckenden) Krankheiten in der Familie der Betreuungsperson muss von Fall zu Fall abgeklärt werden, ob eine Betreuung stattfinden kann bzw. soll. Auch in diesem Fall liegt die Verantwortung für die Ersatzbetreuung bei der sorgeberechtigten Person.


§ 7 Krankheit des Tageskindes

7.1. Ist eine Betreuung des Tageskindes durch die Betreuungsperson je nach Krankheitsbild nicht möglich, hat die sorgeberechtigte Person die Betreuung zu übernehmen. Dazu zählen z.B. ansteckende und fiebrige Erkrankungen.

7.2. Treten während der Betreuungszeit bei dem Tageskind Anzeichen für eine Erkrankung auf, hat die sorgeberechtigte Person die sofortige weitere Betreuung zu übernehmen.

7.4. Medikamente (auch Hustensaft, Ohrentropfen o.ä.) dürfen nur nach Absprache mit der sorgeberechtigten Person durch die Tagespflegeperson verabreicht werden.

7.5. Über alle während der Betreuungszeit auftretenden Erkrankungen, Unfälle oder besonderen Vorkommnisse wird die Tagespflegeperson die sorgeberechtigte Person unverzüglich informieren und das weitere Vorgehen mit ihr abstimmen.


§ 8 Versicherungen

8.1. Die Tagespflegeperson ist haftpflichtversichert bei: ________.

8.2. Die sorgeberechtigte Person ist haftpflichtversichert bei: ________.

8.3. Das Tageskind ist

krankenversichert bei: ________


§ 9 Weitere Bestimmungen

9.1. Die sorgeberechtigte Person verpflichtet sich, das Kind bei der Tagespflegeperson pünktlich abzugeben und abzuholen. Sollte dies nicht möglich sein, hat die sorgeberechtigte Person die Tagespflegeperson darüber telefonisch zu informieren.

9.2. Soll ein Dritter das Kind abholen, so hat die sorgeberechtigte Person die Tagespflegeperson darüber zu informieren.

9.3. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, immer zum Wohle des Kindes zu handeln und es in Absprache mit der sorgeberechtigten Person zu erziehen und zu fördern.

9.4. Ereignisse, welche die Tagespflege auf irgendeiner Weise beeinflussen können, müssen der sorgeberechtigten Person und der Tagespflegeperson umgehend mitgeteilt werden.

9.5. Nach Absprache sollen Dinge, wie Regenkleidung (inkl. Gummistiefel), Wechselwäsche, gegebenenfalls Windeln und Gläschenkost der Tagespflegeperson zur Verfügung gestellt werden.

9.6. Das Tageskind darf nicht im Pkw zu Unternehmungen mitgenommen werden.

9.7. Schäden, die das Tageskind im Haushalt der Tagespflegeperson verursacht, sind dann von den Eltern - ganz oder teilweise - zu ersetzen, wenn die Tagespflegeperson alles Erforderliche getan hat, um derartige Schäden zu vermeiden, und es nach den Umständen des Falles unbillig wäre, wenn die Tagespflegeperson den Schaden allein tragen müsste.


§ 10 Schlussbestimmungen

10.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

10.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Beide Vertragsparteien erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages.



________, ________






..................................................................

Unterschrift Sorgeberechtigte/r





..................................................................
Unterschrift Betreuungsperson

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