Beratungsvertrag (Dienstvertrag) - Musterformular

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Beratungsvertrag (Dienstvertrag) - Musterformular
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B E R A T U N G S V E R T R A G



Zwischen

der Firma ________

vertreten durch ________

________

- im Folgenden „Auftraggeber" genannt -

und

Frau ________

________

- im Folgenden „Auftragnehmerin" genannt -



§ 1 Gegenstand des Vertrages

1.1. Die Auftragnehmerin wird dem Auftraggeber in folgenden Fragen beraten:

________

1.2. Die Tätigkeit wird als selbstständige Auftragnehmerin in freiberuflich ausgeübt. Das Rechtsverhältnis begründet kein Arbeitsverhältnis.

1.3. Zu der Beratungstätigkeit gehört insbesondere:

________

1.4. Ansprechpartner der Auftragnehmerin beim Auftraggeber ist ________.


§ 2 Ort und Zeit (Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit)

2.1. Die Auftragnehmerin bestimmt die Art und Weise der Tätigkeit, den Tätigkeitsort und die Arbeitszeit selbstständig nach pflichtgemäßem Ermessen und ist nicht weisungsgebunden.

2.2. Sofern die Anwesenheit der Auftragnehmerin in der Zentrale des Auftraggebers notwendig ist, steht die Auftragnehmerin hierfür zur Verfügung. Zeitliche Abstimmungen finden zwischen der Auftragnehmerin und der Ansprechperson statt.


§ 3 Einsatz von Dritten

3.1. Die Auftragnehmerin ist nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers dazu berechtigt, Dritte zur Unterstützung zu beauftragen. Der Auftraggeber wird die Zustimmung nur verweigern, wenn berechtigte Interessen gefährdet sind.

3.2. Die Dritten stehen ausschließlich in vertraglicher Beziehungzur Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, dem Dritten eine diesem Vertrag entsprechende Verschwiegenheitspflicht aufzuerlegen.


§ 4 Vergütung und soziale Absicherung

4.1. Die Auftragnehmerin erhält eine Vergütung von ________ EUR pro Stunde, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern die Auftragnehmerin umsatzsteuerpflichtig ist.

4.2. Die Rechnungen sollen eine Aufstellung und Erläuterung der in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum ausgeführten Tätigkeiten und deren jeweiligen zeitlichen Umfang enthalten.

4.3. Das Honorar wird am Ende jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Honorar innerhalb von 7 Tage nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung zu überweisen.

4.4. Ein Vergütungsanspruch steht der Auftragnehmerin ausschließlich für tatsächlich geleistete Tätigkeit zu. Ein Anspruch auf Vergütung im Krankheitsfall, sowie auf Urlaub oder Urlaubsgeld besteht ausdrücklich nicht.


§ 5 Aufwendungen

5.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin alle zur Durchführung der Beratungstätigkeit notwendigen Aufwendungen, für die ein ordnungsgemäßer Nachweis erbracht wurde, zu erstatten.

5.2. Bei Aufwendungen, die einen Betrag von ________ EUR übersteigen, ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers im Vorfeld einzuholen.

5.3. Die Aufwendungen werden dem Auftraggeber in den monatlichen Honorarabrechnungen unter Vorlage der erforderlichen Beweise in Rechnung gestellt.


§ 6 Haftung (Dienstvertrag)

6.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Beratungsleistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt zu erbringen.

6.2. Die Haftung beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl eingesetzter Dritter.

6.3. Die Auftragnehmerin haftet nicht dafür, dass der Auftraggeber aufgrund der Tätigkeit einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg erreicht.


§ 7 Verschwiegenheitspflicht

7.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über alle bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie als vertraulich qualifizierte Informationen des Auftraggebers, auch über Ende dieses Beratungsvertrages hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren.

7.2. Die Geschäftsunterlagen sind sorgfältig zu verwahren und mit Ende des Beratungsauftrages zurückzugeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.


§ 8 Wettbewerbsverbot

8.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, für weitere Unternehmen tätig zu werden. Sie verpflichtet sich jedoch, während der Dauer dieses Beratungsvertrages für kein Unternehmen, das mit dem Auftraggeber im Wettbewerb steht, tätig zu werden.

8.2. Dem Auftragnehmerin ist ferner untersagt, ein Konkurrenzunternehmen zu gründen oder sich daran zu beteiligen.

8.3. Die Auftragnehmerin wird der Ansprechperson die Aufnahme einer Tätigkeit anzeigen, wenn Zweifel an der Vereinbarkeit bestehen.


§ 9 Urheberrechte

9.1. Soweit rechtlich möglich, überträgt die Auftragnehmerin die ausschließlichen und unwiderruflichen Nutzungsrechte an allen im Zusammenhang mit der Tätigkeit erstellten Arbeitsergebnissen auf den Auftraggeber. Die Übertragung ist mit dem Honorar abgegolten.

9.2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alles Erforderliche zu tun, um dem Auftraggeber die Registrierung oder den sonstigen Schutz der jeweiligen Rechte zu ermöglichen.


§ 10 Beginn und Beendigung des Beratungsvertrages

10.1. Der Beratungsvertrag beginnt am ________.

10.2. Der Beratungsvertrag endet am ________.

10.3. Das Recht der außerordentlichen vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.4. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.


§ 11 Schlussbestimmungen

11.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

11.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftraggebers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

________, ________

...........................................................................

Unterschrift Auftragnehmerin

(________)

...........................................................................

Unterschrift Auftraggeber (

________)

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