Beratungsvertrag (Dienstvertrag) - Musterformular Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einem Beratungsvertrag beauftragt ein Auftraggeber einen Berater mit der Erbringung von Beratungsleistungen. Als Dienstvertrag schuldet der Berater ein sorgfaeltiges Taetigwerden, nicht aber einen bestimmten Erfolg.

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Diese Vorlage hilft Ihnen, Leistungen, Verguetung und Pflichten klar festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, was einen Beratungsvertrag kennzeichnet, was hineingehoert und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Was ist ein Beratungsvertrag?

Ein Beratungsvertrag ist regelmaessig ein Dienstvertrag, bei dem der Berater seine Taetigkeit und sein Fachwissen zur Verfuegung stellt. Der Berater schuldet ein sorgfaeltiges Bemuehen, nicht einen garantierten Erfolg.

Der Vertrag regelt, welche Leistungen erbracht werden, wie sie verguetet werden und welche Pflichten beide Seiten treffen.

Welche Punkte sollte der Vertrag regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Beschreiben Sie den Leistungsumfang moeglichst genau, damit beide Seiten dieselben Erwartungen haben. Klaeren Sie auch, in welchem Umfang der Auftraggeber mitwirken muss.

Achten Sie darauf, dass die Beratungstaetigkeit nicht ungewollt als Arbeitsverhaeltnis eingeordnet wird. Bei Unsicherheit ueber die Einordnung ist fachkundiger Rat sinnvoll.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Schuldet der Berater einen Erfolg?

Beim Dienstvertrag schuldet der Berater ein sorgfaeltiges Taetigwerden, nicht einen bestimmten Erfolg. Das unterscheidet ihn vom Werkvertrag.

Wie wird die Verguetung geregelt?

Die Verguetung kann etwa nach Zeitaufwand oder als Pauschale vereinbart werden. Die gewaehlte Form sollte klar im Vertrag stehen.

Wem gehoeren die Arbeitsergebnisse?

Die Nutzung der Ergebnisse sollte im Vertrag geregelt werden, insbesondere wenn Konzepte oder Unterlagen erstellt werden.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

B E R A T U N G S V E R T R A G

(freier Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff., 675 BGB)



Zwischen

der Firma ________,

gesetzlich vertreten durch ________,

geschäftsansässig ________

- nachfolgend „Auftraggeber“ genannt -

und

Frau ________,

wohnhaft ________

- nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt -

- gemeinsam die „Parteien“ -


wird der nachstehende Beratungsvertrag geschlossen:


§ 1 Vertragsgegenstand und Rechtsnatur

1.1. Die Auftragnehmerin erbringt für den Auftraggeber selbstständige Beratungsleistungen, namentlich zu folgenden Fragestellungen:

________

1.2. Die Beratungstätigkeit umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

________

1.3. Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen freien Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, der eine Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB zum Gegenstand hat. Die Auftragnehmerin schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.

1.4. Die Auftragnehmerin wird ausschließlich als selbstständige Unternehmerin tätig. Ein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 611a BGB wird durch diesen Vertrag weder begründet noch beabsichtigt. Die Auftragnehmerin ist in die betriebliche Organisation des Auftraggebers nicht eingegliedert.

1.5. Ansprechpartner der Auftragnehmerin beim Auftraggeber ist ________ (nachfolgend „Ansprechperson“).


§ 2 Ort und Zeit der Leistungserbringung (Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit)

2.1. Die Auftragnehmerin bestimmt Art und Weise, Ort und Zeit der Leistungserbringung nach pflichtgemäßem Ermessen eigenverantwortlich. Sie unterliegt keinem Weisungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit; fachliche Vorgaben, soweit sie zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlich sind, bleiben hiervon unberührt.

2.2. Soweit die Anwesenheit der Auftragnehmerin in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zur sachgerechten Erbringung der Leistung erforderlich ist, stimmt sich die Auftragnehmerin hierzu eigenverantwortlich mit der Ansprechperson ab.

2.3. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, ihre Arbeitskraft ausschließlich dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen, und unterliegt keinen festen Arbeitszeiten.


§ 3 Einsatz von Erfüllungsgehilfen

3.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Der Auftraggeber darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund, insbesondere bei Gefährdung berechtigter Interessen, verweigern.

3.2. Die eingesetzten Dritten stehen ausschließlich in einer vertraglichen Beziehung zur Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den eingesetzten Dritten eine diesem Vertrag entsprechende Verschwiegenheitspflicht aufzuerlegen, und haftet für deren sorgfältige Auswahl und Einweisung.


§ 4 Vergütung und soziale Absicherung

4.1. Die Auftragnehmerin erhält für ihre Tätigkeit ein Honorar in Höhe von ________ EUR je geleisteter Arbeitsstunde, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit die Auftragnehmerin umsatzsteuerpflichtig ist (§§ 1, 19 UStG).

4.2. Die Rechnungen haben den Anforderungen der §§ 14, 14a UStG zu genügen und eine nachvollziehbare Aufstellung sowie Erläuterung der im jeweiligen Abrechnungszeitraum ausgeführten Tätigkeiten und deren zeitlichen Umfang zu enthalten.

4.3. Das Honorar wird jeweils zum Ende eines Kalendermonats in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung auf das von der Auftragnehmerin benannte Konto zu überweisen.

4.4. Ein Vergütungsanspruch besteht ausschließlich für tatsächlich erbrachte Leistungen. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auf bezahlten Urlaub oder Urlaubsgeld sowie auf sonstige arbeitnehmertypische Leistungen besteht ausdrücklich nicht.

4.5. Die Auftragnehmerin ist für die Abführung der auf ihre Vergütung entfallenden Steuern sowie für ihre eigene soziale Absicherung (insbesondere Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) selbst verantwortlich. Sie stellt den Auftraggeber im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen der Finanz- und Sozialversicherungsträger frei, soweit diese auf einer von der Auftragnehmerin zu vertretenden unzutreffenden Statusbeurteilung beruhen.


§ 5 Auslagen und Aufwendungen

5.1. Der Auftraggeber erstattet der Auftragnehmerin gemäß § 670 BGB alle zur Durchführung der Beratungstätigkeit erforderlichen und ordnungsgemäß nachgewiesenen Aufwendungen.

5.2. Für Aufwendungen, die im Einzelfall einen Betrag von ________ EUR übersteigen, ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

5.3. Die Auslagen werden unter Vorlage der erforderlichen Belege gemeinsam mit der monatlichen Honorarabrechnung in Rechnung gestellt.


§ 6 Sorgfaltspflicht und Haftung

6.1. Die Auftragnehmerin erbringt die Beratungsleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach den anerkannten Regeln ihres Fachgebiets.

6.2. Die Auftragnehmerin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, und in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

6.3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.4. Da es sich um einen Dienstvertrag handelt, schuldet die Auftragnehmerin keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Sie haftet nicht dafür, dass der Auftraggeber aufgrund der Beratung einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg erreicht.


§ 7 Verschwiegenheit und Datenschutz

7.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

7.2. Die überlassenen Geschäftsunterlagen sind sorgfältig zu verwahren und bei Beendigung des Vertrages unaufgefordert vollständig herauszugeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist insoweit ausgeschlossen.

7.3. Soweit die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.


§ 8 Wettbewerb

8.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, auch für weitere Auftraggeber tätig zu werden. Sie verpflichtet sich jedoch, während der Laufzeit dieses Vertrages nicht für ein Unternehmen tätig zu werden, das mit dem Auftraggeber in unmittelbarem Wettbewerb steht.

8.2. Der Auftragnehmerin ist es während der Vertragslaufzeit ferner untersagt, ein mit dem Auftraggeber im Wettbewerb stehendes Unternehmen zu gründen oder sich an einem solchen unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

8.3. Bestehen Zweifel an der Vereinbarkeit einer beabsichtigten Tätigkeit mit den vorstehenden Bestimmungen, wird die Auftragnehmerin die Aufnahme der Tätigkeit der Ansprechperson vorab anzeigen.


§ 9 Nutzungs- und Urheberrechte

9.2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, um dem Auftraggeber die Registrierung oder den sonstigen Schutz der jeweiligen Rechte zu ermöglichen.


§ 10 Vertragsbeginn, Laufzeit und Beendigung

10.1. Der Vertrag beginnt am ________.

10.2. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am ________.

10.3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt unberührt.

10.4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 126 BGB).


§ 11 Schlussbestimmungen

11.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

11.3. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftraggebers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


________, den ________


...........................................................................

Unterschrift Auftragnehmerin

(________)


...........................................................................

Unterschrift Auftraggeber

(________)

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