Diese Vorlage hilft Ihnen, den Antrag und die wesentlichen Angaben sauber zu formulieren. Nachfolgend erklaeren wir, wie eine Aufloesung ablaeuft, was zu beachten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.
Wie wird ein Verein aufgeloest?
Die Aufloesung eines Vereins erfolgt ueblicherweise durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung. Die Satzung legt fest, welche Mehrheit dafuer erforderlich ist und welche Schritte einzuhalten sind.
Nach dem Beschluss folgt die Abwicklung, in der offene Angelegenheiten geregelt und ein etwaiges Vermoegen entsprechend der Satzung verwendet wird.
Welche Schritte sind zu beachten?
- die ordnungsgemaesse Einberufung der Mitgliederversammlung,
- der Aufloesungsbeschluss mit der erforderlichen Mehrheit,
- die Bestellung von Personen, die die Abwicklung uebernehmen,
- die Erledigung offener Verbindlichkeiten,
- die Verwendung des verbleibenden Vermoegens nach der Satzung,
- die Mitteilung an das zustaendige Register.
Was sollte der Antrag enthalten?
- die Bezeichnung des Vereins,
- den Anlass und das Ziel der Aufloesung,
- den Bezug auf die einschlaegigen Regelungen der Satzung,
- die vorgesehene weitere Vorgehensweise,
- Ort, Datum und Unterschrift.
Worauf sollten Sie achten?
Pruefen Sie die Satzung genau, da sie die Voraussetzungen fuer die Aufloesung und die Verwendung des Vermoegens regelt. Halten Sie die vorgesehenen Mehrheiten und Formalien ein.
Die Eintragung der Aufloesung und die Abwicklung folgen gesetzlichen Vorgaben, die sich aendern koennen. Bei Unsicherheit ist fachkundiger Rat sinnvoll.
So fuellen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie die Angaben zum Verein und zum Anlass ein.
- Pruefen Sie die Vorschau.
- Laden Sie das Dokument als Word- und PDF-Datei herunter.
- Bringen Sie den Antrag in die Mitgliederversammlung ein.
Haeufige Fragen
Wer kann die Aufloesung eines Vereins beantragen?
Das richtet sich nach der Satzung. Haeufig kann der Vorstand oder eine bestimmte Zahl von Mitgliedern die Aufloesung zur Abstimmung stellen.
Welche Mehrheit ist fuer die Aufloesung erforderlich?
Die erforderliche Mehrheit ergibt sich aus der Satzung und den gesetzlichen Regelungen. Fuer die Aufloesung ist oft eine besondere Mehrheit vorgesehen.
Was geschieht mit dem Vereinsvermoegen?
Das verbleibende Vermoegen wird nach den Vorgaben der Satzung verwendet. Bei gemeinnuetzigen Vereinen koennen dabei besondere Anforderungen gelten.
Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.