Diese Vorlage hilft Ihnen, das Projekt verbindlich festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, was in einen Webdesignvertrag gehoert, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.
Wozu dient der Webdesignvertrag?
Der Vertrag legt fest, welche Leistungen erbracht werden, etwa Konzeption, Gestaltung und Umsetzung der Website, und welche Verguetung dafuer anfaellt. Wichtig sind auch die Rechte an den erstellten Inhalten.
Eine klare Vereinbarung beugt Missverstaendnissen ueber Umfang, Mitwirkung und Verwendung der Ergebnisse vor.
Welche Punkte sollte der Vertrag regeln?
- die Bezeichnung der Parteien und das Projekt,
- den Umfang der Leistungen und die Mitwirkung des Kunden,
- die Verguetung und die Zahlungsweise,
- die Einraeumung von Nutzungsrechten,
- die Bereitstellung von Inhalten und Material,
- Regelungen zu Abnahme, Pflege und Beendigung.
Worauf sollten Sie achten?
Regeln Sie genau, in welchem Umfang der Kunde die Ergebnisse nutzen darf, und klaeren Sie die Rechte an verwendeten Inhalten. Was nicht ausdruecklich eingeraeumt ist, verbleibt im Zweifel beim Ersteller.
Halten Sie fest, welche Mitwirkung der Kunde leistet, etwa die Bereitstellung von Texten und Bildern, damit das Projekt reibungslos verlaeuft.
So fuellen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie die Parteien, die Leistungen und die Rechte ein.
- Pruefen Sie die Vorschau.
- Laden Sie den Vertrag als Word- und PDF-Datei herunter.
- Lassen Sie ihn von beiden Seiten unterschreiben.
Haeufige Fragen
Wem gehoeren die Rechte an der Website?
Der Kunde erhaelt die im Vertrag eingeraeumten Nutzungsrechte. Was nicht ausdruecklich eingeraeumt ist, verbleibt im Zweifel beim Ersteller. Der Umfang sollte genau geregelt werden.
Welche Mitwirkung muss der Kunde leisten?
Haeufig stellt der Kunde Inhalte wie Texte und Bilder bereit. Die erforderliche Mitwirkung sollte im Vertrag festgehalten werden.
Was ist mit verwendeten Inhalten Dritter?
Werden Inhalte Dritter verwendet, etwa Bilder, sind die erforderlichen Rechte zu beachten. Dies sollte im Vertrag beruecksichtigt werden.
Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.