Wartungsvertrag - Vorlage Musterformular zum Ausfüllen Pro · DE-law
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WARTUNGSVERTRAG
Zwischen
________
Anschrift: ________
vertreten durch ________
– nachfolgend „Auftraggeber“ –
und
________
Anschrift: ________
vertreten durch ________
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
– Auftraggeber und Auftragnehmer nachfolgend gemeinsam auch „Vertragsparteien“ –
wird der nachfolgende Wartungsvertrag geschlossen:
Präambel
§ 1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Wartung der folgenden Maschinen bzw. Geräte (nachfolgend „Anlage“):
________
(2) Die Wartung umfasst folgende Leistungen:
________
(3) Von der Wartung ausdrücklich ausgeschlossen sind folgende Anlagen bzw. Anlagenteile:
________
(4) Die Wartung wird in folgenden Intervallen durchgeführt:
________.
(5) Der Auftragnehmer schuldet die fach- und sachgerechte Durchführung der Wartung nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der einschlägigen Herstellervorgaben und gesetzlichen Vorschriften.
§ 2 Vertragsbeginn, Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die erste Wartung findet statt am: ________.
(2) Der Auftragnehmer kündigt den jeweiligen Wartungstermin mit einer Frist von ________ Tagen schriftlich oder fernmündlich an.
(3) Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft und hat eine Mindestlaufzeit von: ________.
(4) Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ________, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gemäß § 126b BGB gekündigt wird (ordentliche Kündigung).
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung in Verzug gerät. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform gemäß § 126 BGB.
§ 3 Durchführung der Wartung und Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer spätestens zu Vertragsbeginn sämtliche die Anlage betreffenden Unterlagen und erteilt alle für die Durchführung der Wartung erforderlichen Auskünfte. Er gewährt dem Auftragnehmer während der vereinbarten Zeiten ungehinderten Zugang zur Anlage.
(2) Die Wartung findet an folgenden Arbeitstagen statt:
________
(3) Wartungsleistungen außerhalb der vorgenannten Zeiten sind gegen gesonderte Vergütung möglich. Etwaige Hinderungsgründe hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dem Auftragnehmer durch vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten entstehen, trägt der Auftraggeber.
(4) Werden im Rahmen der Wartung Funktionsmängel festgestellt, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber ist der Auftragnehmer zur Behebung der Funktionsmängel verpflichtet; die hierfür anfallende Vergütung richtet sich nach § 4 dieses Vertrages.
(5) Im Rahmen der Wartungsarbeiten sind die erforderlichen Reinigungsarbeiten an der Anlage durchzuführen.
(6) Über die durchgeführten Wartungsarbeiten ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen, das von beiden Vertragsparteien zu gegenzeichnen ist.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Auftragnehmer erhält für seine im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Wartungsleistungen eine Vergütung von ________ EUR zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer pro Wartungsintervall.
(2) Von der vorgenannten Vergütung sind neben der Wartung folgende Leistungen erfasst:
________
(3) Die Beseitigung von Störungen, Instandsetzungsarbeiten sowie Ersatz- und Verschleißteile sind – vorbehaltlich Absatz (2) – in der Vergütung nicht eingeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Auftragnehmer die Ursache für diese Leistungen zu vertreten hat.
(4) Der Auftraggeber trägt zudem die Kosten für alle Leistungen, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung, höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter bedingt sind. Diese zusätzlichen Leistungen werden nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand berechnet.
(5) Die Vergütung für Wartungs- und Zusatzarbeiten ist einschließlich der Umsatzsteuer innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen, insbesondere §§ 286, 288 BGB.
§ 5 Fernmündliche Beratung
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber Anspruch auf Beratung durch den telefonischen Hilfedienst des Auftragnehmers, welcher zu folgenden Tagen und Uhrzeiten erreichbar ist:
________
§ 6 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die Wartungsarbeiten frei von Sach- und Rechtsmängeln nach den anerkannten Regeln der Technik erbracht werden.
(2) Bei mangelhafter Leistung ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung gemäß § 635 BGB verpflichtet. Die weiteren Mängelrechte des Auftraggebers richten sich nach §§ 634 ff. BGB unter Beachtung der Haftungsbegrenzungen gemäß § 7 dieses Vertrages.
§ 7 Haftung
(1) Die Haftung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die der Auftragnehmer oder dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei der Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) leicht fahrlässig herbeigeführt haben.
(2) In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, mit dem der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss typischerweise rechnen musste. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt im unternehmerischen Verkehr auch für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich von einfachen Erfüllungsgehilfen, die nicht zu den Geschäftsführern oder den leitenden Angestellten des Auftragnehmers gehören, verursacht werden.
(4) Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
(2) Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, beachten die Vertragsparteien die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Erforderlichenfalls schließen die Vertragsparteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
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Ort, Datum
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Auftraggeber
________________________________________
Auftragnehmer
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