Vertriebsvertrag - Vorlage Musterformular zum Ausfüllen
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Vertriebsvertrag
Zwischen
________, vertreten durch ________
________
- nachfolgend Lieferant -
und
________, vertreten durch ________
________
- nachfolgend Vertriebspartner -
wird Folgendes vereinbart:
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1. Der Lieferant überträgt dem Vertriebspartner mit Wirkung zum ________ den Exklusiv-Vertrieb der in diesem Vertrag bezeichneten Erzeugnisse (nachfolgend „Vertragsprodukte") im Vertragsgebiet. Vertragsprodukte:
________
1.2. Der Vertriebspartner handelt als selbstständiger Vertriebspartner im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Lieferanten nicht berechtigt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Vollmacht des Lieferanten für den Einzelfall vor.
§ 2 Pflichten des Lieferanten
2.1. Der Lieferant verpflichtet sich zur Belieferung des Vertriebspartners mit den Vertragsprodukten gemäß den jeweils gültigen Konditionen und Lieferbedingungen.
2.2. Soweit verfügbar und gegen angemessenes Entgelt, stellt der Lieferant dem Vertriebspartner Werbematerialien wie Produktkataloge, Preis- und Bestelllisten, technische Datenblätter sowie digitale Marketingmaterialien zur Verfügung. Ein Anspruch auf die Herstellung bestimmter Arten oder Mengen von Werbematerialien besteht jedoch nicht.
2.3. Der Lieferant wird den Vertriebspartner zeitnah und umfassend über Änderungen, Weiterentwicklungen oder Verbesserungen der Vertragsprodukte informieren, soweit diese für den Vertrieb relevant sind.
2.4. Der Lieferant sichert zu, das Qualitätsniveau und die Form seiner Produkte zu gewährleisten und diese entsprechend den aktuellen Marktgegebenheiten und technologischen Entwicklungen kontinuierlich weiterzuentwickeln.
§ 3 Pflichten des Vertriebspartners
3.2. Der Vertriebspartner hat den Lieferanten unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Erfüllung dieses Vertrags oder den erfolgreichen Vertrieb der Vertragsprodukte wesentlich sein könnten. Dazu gehören insbesondere Marktentwicklungen, Wettbewerbsaktivitäten und Kundenfeedback.
3.3. Der Vertriebspartner ist berechtigt, die Preise für die Vertragsprodukte in öffentlichen Angeboten (z. B. Preislisten, Mailings, Internet, soziale Medien) eigenständig festzulegen, auch wenn diese unter dem vom Lieferanten empfohlenen Verkaufspreis liegen. Einer ausdrücklichen Zustimmung des Lieferanten bedarf es hierfür nicht.
§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
4.1. Dieser Vertrag wird für die Dauer von ________ Jahren geschlossen und beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung.
4.2. Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von ________ zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Dauer.
4.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, Insolvenz einer Partei oder Einstellung des Geschäftsbetriebs.
§ 5 Exklusivität
5.1. Während der Vertragslaufzeit darf der Lieferant die Vertragsprodukte im Vertriebsbereich direkt oder mittels anderer natürlicher oder juristischer Personen vermarkten und verkaufen. Dem Vertriebspartner steht in diesem Zusammenhang kein Exklusivrecht zu und er erkennt an, dass der Lieferant weitere Vertriebskanäle nutzen kann.
5.2. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, die Vertragsprodukte bzw. Erzeugnisse zum Zwecke des Weiterverkaufs im Vertriebsbereich ausschließlich vom Lieferanten zu beziehen. Der Vertriebspartner darf während der Vertragslaufzeit keine vergleichbaren Produkte von Wettbewerbern des Lieferanten vertreiben.
§ 6 Bestehende Bezugsquellen und Wettbewerbsverbot des Vertriebspartners
6.1. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine Produkte herzustellen oder zu vertreiben, die mit den Vertragsprodukten in direktem Wettbewerb stehen, noch Dritte bei der Herstellung oder dem Vertrieb solcher Produkte zu unterstützen.
6.2. Sollte der Vertriebspartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits Produkte vertreiben, die mit den Vertragsprodukten des Lieferanten im Wettbewerb stehen, so ist der Vertrieb dieser Produkte auch weiterhin gestattet, sofern diese Produkte nachfolgend ausdrücklich benannt werden.
§ 7 Vergütung des Lieferanten
7.1. Der Vergütungsanspruch des Lieferanten für die gelieferten Vertragsprodukte entsteht mit deren ordnungsgemäßer Lieferung und Abnahme durch den Vertriebspartner. Die Zahlung hat innerhalb von nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen.
7.2. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls diese anfällt.
§ 8 § 8 Geheimhaltung und Vertraulichkeit
8.2. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Zutun und Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits vor der Mitteilung durch die andere Partei rechtmäßig bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.
8.3. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrags fort. Die Vertragsparteien verpflichten sich, auch ihre Mitarbeiter und etwaige eingeschaltete Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
§ 9 Datenschutz
9.1. Soweit im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags personenbezogene Daten Dritter durch den Vertriebspartner im Auftrag des Lieferanten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, finden die Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere der DSGVO und des BDSG) Anwendung. Die Vertragsparteien sind sich dieser Verpflichtungen bewusst und werden die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Daten ergreifen.
9.2. Gegebenenfalls wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zwischen den Parteien geschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahekommt. Dies gilt auch im Falle einer Regelungslücke.
10.3. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.4. Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
10.5. Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen von den Vertragsparteien unterzeichnet. Eine Ausfertigung verbleibt beim Lieferanten, die andere beim Vertriebspartner.
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Ort, Datum
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Lieferant
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Ort, Datum
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Vertriebspartner
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