Untervollmacht - Vorlage Musterformular zum Ausfüllen Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einer Untervollmacht uebertraegt ein Bevollmaechtigter die ihm erteilte Vertretungsmacht ganz oder teilweise auf eine weitere Person. So kann ein Unterbevollmaechtigter im Rahmen der Untervollmacht handeln.

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So funktioniert's

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Untervollmacht klar zu erteilen. Nachfolgend erklaeren wir, wofuer sie dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Was ist eine Untervollmacht?

Bei einer Untervollmacht gibt ein Bevollmaechtigter seine Vertretungsmacht ganz oder teilweise an eine andere Person weiter. Voraussetzung ist, dass er hierzu berechtigt ist.

Der Umfang der Untervollmacht kann nicht weiter reichen als die urspruengliche Vollmacht. Sie haengt von dieser ab.

Welche Angaben gehoeren hinein?

Worauf sollten Sie achten?

Pruefen Sie, ob Sie nach der urspruenglichen Vollmacht zur Erteilung einer Untervollmacht berechtigt sind. Manche Vollmachten schliessen dies aus.

Der Umfang der Untervollmacht sollte klar festgelegt werden und kann nicht weiter reichen als die Hauptvollmacht.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Darf ich immer eine Untervollmacht erteilen?

Nicht in jedem Fall. Pruefen Sie, ob Sie nach der urspruenglichen Vollmacht hierzu berechtigt sind. Manche Vollmachten schliessen eine Untervollmacht aus.

Kann die Untervollmacht weiter reichen als die Hauptvollmacht?

Nein. Der Umfang der Untervollmacht kann nicht weiter reichen als die urspruengliche Vollmacht.

Kann ich die Untervollmacht widerrufen?

In der Regel kann eine Untervollmacht widerrufen werden. Der Widerruf sollte dem Unterbevollmaechtigten mitgeteilt werden.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

U N T E R V O L L M A C H T

(gemäß § 167 in Verbindung mit § 164 ff. BGB)


I. Beteiligte

Der Unterzeichnende,

Herr ________, geboren am ________, wohnhaft in ________

– nachfolgend „Hauptbevollmächtigter" genannt –

erteilt hiermit als ursprünglich Bevollmächtigter im Wege der Untervollmacht (Substitution) eine Vollmacht an

Herrn ________, geboren am ________, wohnhaft in ________

– nachfolgend „Unterbevollmächtigter" genannt –


II. Zugrunde liegende Hauptvollmacht

1. Dem Hauptbevollmächtigten wurde durch

Herrn ________, geboren am ________, wohnhaft in ________

– nachfolgend „ursprünglicher Vollmachtgeber" genannt –

eine Hauptvollmacht erteilt.

2. Die ursprüngliche Vollmacht zwischen ________ und ________ hat folgenden Umfang:

________

3. Die Befugnis des Hauptbevollmächtigten, eine Untervollmacht zu erteilen, ergibt sich aus der ihm erteilten Hauptvollmacht. Diese Untervollmacht kann inhaltlich und im Umfang nicht weiter reichen als die zugrunde liegende Hauptvollmacht.


III. Umfang der Untervollmacht

________

2. Von der Untervollmacht ausdrücklich ausgenommen sind die folgenden Rechtsgeschäfte und Handlungen, die der Unterbevollmächtigte nicht wahrnehmen darf:

________

3. Der Unterbevollmächtigte ist ________ (berechtigt / nicht berechtigt), seinerseits weitere Untervollmachten zu erteilen.


IV. Geltungsdauer und Erlöschen

1. Diese Untervollmacht gilt einmalig und ausschließlich für die unter Ziffer III. genannten Rechtsgeschäfte, längstens jedoch bis zum ________.

2. Die Untervollmacht erlischt mit dem Erlöschen der zugrunde liegenden Hauptvollmacht, im Übrigen nach Maßgabe der §§ 168, 172 BGB.

3. Eine Aushändigung dieser Vollmachtsurkunde im Original an den Unterbevollmächtigten gilt als Nachweis der Bevollmächtigung gemäß § 172 BGB. Nach Erlöschen der Vollmacht ist die Urkunde zurückzugeben (§ 175 BGB).


V. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Untervollmacht unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.



________, den ________





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________

(Unterschrift des Hauptbevollmächtigten)

Die von Ihnen ausgefüllten Felder werden live in das Dokument eingefügt. Diese Vorlage dient nur als allgemeine Orientierung - keine Rechtsberatung.