Treueprämie - Arbeitsrecht - Formular, Mustervorlage Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einer Vereinbarung ueber eine Treuepraemie belohnt ein Arbeitgeber die Betriebstreue eines Arbeitnehmers, etwa indem er bei Erreichen einer bestimmten Beschaeftigungsdauer eine Praemie zahlt. Die Vereinbarung regelt die Voraussetzungen der Zahlung.

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So funktioniert's

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Praemie klar festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, wofuer sie dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Was ist eine Treuepraemie?

Eine Treuepraemie ist eine zusaetzliche Zahlung, mit der der Arbeitgeber die Betriebstreue honoriert. Sie kann etwa an eine bestimmte Beschaeftigungsdauer oder an das Verbleiben im Betrieb geknuepft werden.

Die Vereinbarung legt fest, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Hoehe die Praemie gezahlt wird.

Welche Punkte sollte sie regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Legen Sie die Voraussetzungen klar fest, damit deutlich ist, wann ein Anspruch besteht. Klauseln, die die Praemie an ein Verbleiben knuepfen, unterliegen Grenzen.

Da die Beurteilung solcher Vereinbarungen vom Einzelfall abhaengt und sich aendern kann, ist eine ausgewogene Gestaltung wichtig. Bei Unsicherheit ist fachkundiger Rat sinnvoll.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Kann die Praemie an das Verbleiben geknuepft werden?

Ja, in bestimmten Grenzen. Klauseln, die die Praemie an ein Verbleiben im Betrieb knuepfen, unterliegen jedoch Grenzen und sollten ausgewogen sein.

Was gilt bei vorzeitigem Ausscheiden?

Es ist sinnvoll, hierzu eine klare Regelung zu treffen, damit deutlich ist, ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht.

Entsteht durch die Praemie ein dauerhafter Anspruch?

Das haengt von der Ausgestaltung ab. Soll die Zahlung freiwillig sein, sollte dies ausdruecklich geregelt werden.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

Vereinbarung über eine Treueprämie




Zwischen

________

vertreten durch ________

- nachfolgend „Arbeitgeber" -

und

________

wohnhaft ________

- nachfolgend „Arbeitnehmer" -

- gemeinsam nachfolgend „Parteien" -



Zwischen den Parteien besteht ein Arbeitsverhältnis auf Grundlage des Arbeitsvertrages vom ________. In Ergänzung zu diesem Arbeitsvertrag treffen die Parteien die folgende Vereinbarung:

§ 1 Zweck der Vereinbarung

(1) Der Arbeitgeber hat ein Interesse an einem längerfristigen Verbleib des Arbeitnehmers im Betrieb. Zur Honorierung der Betriebstreue gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen eine einmalige Sonderzahlung in Form einer Treueprämie (§ 611a BGB).

(2) Diese Vereinbarung begründet keine Ansprüche, die über die hier ausdrücklich geregelten hinausgehen. Ein Rechtsanspruch auf weitere oder künftige Sonderzahlungen wird durch diese Vereinbarung nicht begründet.

§ 2 Höhe und Voraussetzungen der Treueprämie

(1) Der Arbeitnehmer erhält nach Vollendung von ________ Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit eine Treueprämie in Höhe von ________ EUR brutto.

(2) Maßgeblich für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit ist das Eintrittsdatum des Arbeitnehmers, dieses ist der ________.

(3) Die Treueprämie wird mit Ablauf des Kalendermonats fällig, in dem die maßgebliche Frist nach Absatz 1 vollendet wird, und ist mit der nächsten regulären Entgeltabrechnung zur Auszahlung zu bringen.

§ 3 Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen

(1) Voraussetzung für die Zahlung der Treueprämie ist, dass sich der Arbeitnehmer zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber befindet.

(3) Der Anspruch entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis vor Fälligkeit aus einem in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegenden Grund vom Arbeitgeber wirksam außerordentlich gekündigt wird oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne einen vom Arbeitgeber zu vertretenden Anlass beendet.

§ 4 Keine anteilige Auszahlung

Bei nur teilweisem Ablauf der jeweils maßgeblichen Frist besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine anteilige Auszahlung der Treueprämie.

§ 5 Steuern und Sozialabgaben

Die Treueprämie ist als Bruttobetrag ausgewiesen. Etwaige hierauf entfallende Steuern und Sozialversicherungsbeiträge trägt der Arbeitnehmer; sie werden vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt.

§ 6 Schlussbestimmungen

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Etwaige vorrangige tarifvertragliche oder betriebsverfassungsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

(3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des bestehenden Arbeitsvertrages sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).





____________________________________

Ort/Datum/Unterschrift Arbeitgeber





____________________________________

Ort/Datum/Unterschrift Arbeitnehmer

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