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Treueprämie - Arbeitsrecht - Formular, Mustervorlage

Vereinbarung über eine Treueprämie




Zwischen

________

vertreten durch ________

- nachfolgend „Arbeitgeber" -

und

________

wohnhaft ________

- nachfolgend „Arbeitnehmer" -

- gemeinsam nachfolgend „Parteien" -



Zwischen den Parteien besteht ein Arbeitsverhältnis auf Grundlage des Arbeitsvertrages vom ________. In Ergänzung zu diesem Arbeitsvertrag treffen die Parteien die folgende Vereinbarung:

§ 1 Zweck der Vereinbarung

(1) Der Arbeitgeber hat ein Interesse an einem längerfristigen Verbleib des Arbeitnehmers im Betrieb. Zur Honorierung der Betriebstreue gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen eine einmalige Sonderzahlung in Form einer Treueprämie (§ 611a BGB).

(2) Diese Vereinbarung begründet keine Ansprüche, die über die hier ausdrücklich geregelten hinausgehen. Ein Rechtsanspruch auf weitere oder künftige Sonderzahlungen wird durch diese Vereinbarung nicht begründet.

§ 2 Höhe und Voraussetzungen der Treueprämie

(1) Der Arbeitnehmer erhält nach Vollendung von ________ Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit eine Treueprämie in Höhe von ________ EUR brutto.

(2) Maßgeblich für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit ist das Eintrittsdatum des Arbeitnehmers, dieses ist der ________.

(3) Die Treueprämie wird mit Ablauf des Kalendermonats fällig, in dem die maßgebliche Frist nach Absatz 1 vollendet wird, und ist mit der nächsten regulären Entgeltabrechnung zur Auszahlung zu bringen.

§ 3 Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen

(1) Voraussetzung für die Zahlung der Treueprämie ist, dass sich der Arbeitnehmer zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber befindet.

(3) Der Anspruch entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis vor Fälligkeit aus einem in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegenden Grund vom Arbeitgeber wirksam außerordentlich gekündigt wird oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne einen vom Arbeitgeber zu vertretenden Anlass beendet.

§ 4 Keine anteilige Auszahlung

Bei nur teilweisem Ablauf der jeweils maßgeblichen Frist besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine anteilige Auszahlung der Treueprämie.

§ 5 Steuern und Sozialabgaben

Die Treueprämie ist als Bruttobetrag ausgewiesen. Etwaige hierauf entfallende Steuern und Sozialversicherungsbeiträge trägt der Arbeitnehmer; sie werden vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt.

§ 6 Schlussbestimmungen

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Etwaige vorrangige tarifvertragliche oder betriebsverfassungsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

(3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des bestehenden Arbeitsvertrages sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).





____________________________________

Ort/Datum/Unterschrift Arbeitgeber





____________________________________

Ort/Datum/Unterschrift Arbeitnehmer

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