Tierkaufvertrag - Vorlage Musterformular zum Ausfüllen Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einem Tierkaufvertrag halten Verkaeufer und Kaeufer den Kauf eines Tieres fest. Der Vertrag dokumentiert das Tier, den Preis und die Bedingungen und schafft Klarheit ueber Gesundheit und Herkunft.

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So funktioniert's

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Diese Vorlage hilft Ihnen, den Kauf verantwortungsvoll festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, was in einen Tierkaufvertrag gehoert, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Wozu dient der Tierkaufvertrag?

Der Vertrag dokumentiert den Verkauf des Tieres und die wesentlichen Angaben, etwa zur Gesundheit und Herkunft. Er ist ein Nachweis fuer beide Seiten.

Gerade bei Tieren sind Angaben zum Gesundheitszustand und zu etwaigen Untersuchungen wichtig, um spaetere Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden.

Welche Angaben gehoeren hinein?

Worauf sollten Sie achten?

Halten Sie den Gesundheitszustand des Tieres und etwaige Untersuchungen fest und uebergeben Sie vorhandene Unterlagen wie einen Impfpass.

Beim Tierkauf gelten besondere Regelungen, etwa im Hinblick auf die Gewaehrleistung. Bei Unsicherheit ist fachkundiger Rat sinnvoll.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Welche Unterlagen sollten uebergeben werden?

Hilfreich sind Unterlagen wie ein Impfpass und etwaige Nachweise zu Gesundheit und Herkunft. Ihre Uebergabe sollte im Vertrag vermerkt werden.

Gilt beim Tierkauf eine Gewaehrleistung?

Beim Tierkauf gelten besondere Regelungen. Ob und in welchem Umfang eine Gewaehrleistung besteht, haengt vom Einzelfall ab.

Warum sind Gesundheitsangaben wichtig?

Angaben zum Gesundheitszustand und zu Untersuchungen schaffen Klarheit und beugen spaeteren Meinungsverschiedenheiten vor.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

KAUFVERTRAG ÜBER EIN TIER

gemäß §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)


Zwischen

________

vertreten durch: ________

Anschrift: ________

Telefon: ________

E-Mail: ________


– nachfolgend „Verkäufer" genannt –

und

________

vertreten durch: ________

Anschrift: ________

Telefon: ________

E-Mail: ________


– nachfolgend „Käufer" genannt –

– Verkäufer und Käufer gemeinsam auch „Parteien" –


wird der nachfolgende Kaufvertrag geschlossen:


§ 1 Vertragsgegenstand und Beschaffenheit des Tieres

(1) Der Verkäufer verkauft an den Käufer das nachstehend näher bezeichnete Tier (nachfolgend „das Tier"). Der Verkäufer verpflichtet sich, das Tier nach vollständigem Eingang des Kaufpreises an den Käufer zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen (§ 433 Abs. 1 BGB). Angaben zum Tier:

Name: ________

Art/Rasse: ________

Geburts-/Wurfdatum: ________

Geschlecht: ________

Kennzeichnung (z. B. Mikrochip-/Tätowierungsnummer): ________

(2) Besondere Kennzeichen bzw. Merkmale des Tieres:

  • ________
  • Das Tier wurde am ________ kastriert bzw. sterilisiert.
  • Das Tier wurde am ________ entwurmt.

(3) Impfungen. Das Tier hat folgende Impfungen erhalten:

  • ________

(4) Besonderheiten und Zubehör. Dem Verkäufer sind über die vorstehenden Angaben hinaus keine Besonderheiten, Krankheiten oder Mängel des Tieres bekannt. Folgende Prämierungen liegen vor:

________

Das Tier wird mit folgendem Zubehör verkauft:

________

(5) Der Verkäufer sichert zu, dass die vorstehend gemachten Angaben wahr und vollständig sind und dass ihm keine weiteren, einer Besichtigung nicht zugänglichen und damit nicht ohne Weiteres erkennbaren Krankheiten, Gesundheitsschäden oder sonstigen Mängel des Tieres bekannt sind.

(6) Der Käufer versichert, über die erforderlichen Kenntnisse für die Haltung und gegebenenfalls Aufzucht des Tieres zu verfügen, und sichert die artgerechte Haltung und Pflege des Tieres im Sinne des Tierschutzgesetzes (TierSchG) zu.


§ 2 Ausgehändigte Dokumente und Urkunden

(1) Dem Käufer werden bei Übergabe folgende Dokumente und Urkunden ausgehändigt:

  • ________

(2) Der Verkäufer bestätigt die Echtheit und Richtigkeit der vorgenannten Dokumente und Urkunden.


§ 3 Kaufpreis und Zahlung

(1) Der Kaufpreis für das Tier einschließlich des in § 1 Abs. 4 genannten Zubehörs beträgt ________ Euro. Soweit der Verkäufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, versteht sich dieser Betrag zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt nach Wahl der Parteien in bar oder per Überweisung auf folgendes Konto des Verkäufers: ________.

(3) Auf den Kaufpreis ist vor Übergabe des Tieres eine Anzahlung in Höhe von ________ Euro an den Verkäufer zu leisten. Der Erhalt der Anzahlung ist vom Verkäufer schriftlich zu quittieren. Der Restkaufpreis in Höhe von ________ Euro ist bei der Übergabe des Tieres an den Käufer zur Zahlung fällig.

(4) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes beim Verkäufer maßgeblich.

(5) Leistet der Käufer den vereinbarten Kaufpreis trotz Fälligkeit und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, gemäß §§ 323, 346 ff. BGB vom Vertrag zurückzutreten.


§ 4 Eigentumsverhältnisse und Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer sichert zu, dass das Tier und das Zubehör in seinem uneingeschränkten Eigentum stehen, nicht als gestohlen oder vermisst gemeldet sind und frei von Rechten Dritter an den Käufer übereignet werden.

(2) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Tier und dem Zubehör bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor (§ 449 BGB). Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Käufer das Tier pfleglich und artgerecht zu behandeln; er darf über das Tier weder verfügen noch Dritten ein Nutzungsrecht daran einräumen.


§ 5 Sachmängelhaftung

(1) Der Käufer hat das Tier und das Zubehör vor Abschluss dieses Vertrages besichtigt.

(3) Ist der Käufer Verbraucher und der Verkäufer Unternehmer (Verbrauchsgüterkauf gemäß §§ 474 ff. BGB), so verbleibt es bei den gesetzlichen Gewährleistungsrechten; ein Ausschluss nach Absatz (2) findet insoweit keine Anwendung.

(4) Soweit die Sachmängelhaftung des Verkäufers ausgeschlossen ist und ihm gegenüber Dritten noch Ansprüche aus Mängelhaftung zustehen, tritt der Verkäufer diese hiermit an den Käufer ab.

(5) Soweit die Sachmängelhaftung des Verkäufers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Erfüllungsgehilfen.


§ 6 Übergabe des Tieres

(1) Die Übergabe und Abholung des Tieres erfolgt beim Verkäufer.

(2) Die Übergabe bzw. Abholung des Tieres erfolgt am: ________.

(3) Mit der Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über (§ 446 BGB).


§ 7 Pflichten des Käufers

(1) Der Käufer verpflichtet sich, das Tier artgerecht zu halten, zu füttern und zu pflegen sowie – soweit erforderlich – tierärztlich behandeln zu lassen.

(3) Kann das Tier dem Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem vereinbarten Übergabedatum übergeben werden, sind beide Parteien berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

(4) Der Käufer informiert den Verkäufer über einen Umzug oder das Ableben des Tieres. Ernsthafte Erkrankungen des Tieres teilt der Käufer dem Verkäufer nach tierärztlicher Diagnose unverzüglich mit.

(5) Der Käufer verpflichtet sich, das Tier ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers nicht weiterzuverkaufen oder zu verschenken und es nicht ohne zwingende veterinärmedizinische Gründe einschläfern zu lassen.


§ 8 Haftung für das Tier

(1) Mit der Übergabe gehen sämtliche mit dem Tier verbundenen Risiken sowie die Haftung als Tierhalter (§ 833 BGB) auf den Käufer über. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch das Tier nach der Übergabe gegenüber dem Käufer oder Dritten verursacht werden.

(2) Der Käufer stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die nach der Übergabe des Tieres im Zusammenhang mit dem Tier gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.

(3) Dem Käufer wird der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung empfohlen.


§ 9 Nichteingewöhnung / Unverträglichkeit

Bei nicht erfolgter Eingewöhnung des Tieres oder bei Unverträglichkeit mit bereits vorhandenen Tieren kann das Tier nach Absprache mit dem Verkäufer innerhalb von 20 Tagen nach Übergabe zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird in diesem Fall erstattet, soweit nicht zwischenzeitlich eine vom Käufer zu vertretende Wertminderung (Verschlechterung des physischen oder psychischen Zustandes des Tieres) eingetreten ist. Die bei der Rückgabe anfallenden Kosten, insbesondere für Transport oder tierärztliche Behandlung, trägt der Käufer.


§ 10 Vorkaufsrecht

Beabsichtigt der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers eine Weiterveräußerung des Tieres, steht dem Verkäufer ein Vorkaufsrecht gemäß §§ 463 ff. BGB zu. Der Rückkaufpreis wird zwischen Käufer und Verkäufer gesondert vereinbart.


§ 11 Währung

Mangels abweichender Bestimmungen in diesem Kaufvertrag sind alle angegebenen Geldbeträge sowie alle nach diesem Vertrag vorzunehmenden Zahlungen in Euro zu verstehen und zu leisten.


§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Gegen Forderungen einer Vertragspartei aus diesem Kaufvertrag kann die jeweils andere Vertragspartei mit eigenen Ansprüchen aus diesem oder anderen Verträgen nur aufrechnen, wenn und soweit diese Ansprüche unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann die jeweils andere Vertragspartei nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 13 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Kaufvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Individuelle, ausdrücklich ausgehandelte Vereinbarungen haben gemäß § 305b BGB stets Vorrang und bleiben auch in mündlicher Form wirksam.


§ 14 Keine Nebenabreden

Die in diesem Kaufvertrag getroffenen Regelungen sind abschließend. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.


§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für diesen Kaufvertrag und alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit ihm gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sind beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers (§ 38 ZPO). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Kaufvertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.



– Jede Partei erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages –




________, den ________




...............................................
________
(Käufer) – vertreten durch: ________




...............................................
________
(Verkäufer) – vertreten durch: ________

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