Software as a Service Vertrag - Formular, Mustervorlage Pro · DE-law
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VERTRAG ÜBER DIE BEREITSTELLUNG VON SOFTWARE ALS DIENSTLEISTUNG (SOFTWARE AS A SERVICE – SaaS)
zwischen
________
________
– nachfolgend „Anbieter“ genannt –
und
________
________
– nachfolgend „Kunde“ genannt –
– Anbieter und Kunde nachfolgend einzeln auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“ genannt –
wird der nachfolgende Vertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die entgeltliche Bereitstellung der nachfolgend bezeichneten Software zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) sowie die Gewährung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters. Auf das Vertragsverhältnis finden die mietvertraglichen Vorschriften der §§ 535 ff. BGB Anwendung, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
1.2. Der Anbieter stellt dem Kunden während der Laufzeit dieses Vertrages die Nutzung der Software „________“ zu dessen eigenen Zwecken zur Verfügung.
1.3. Der Zugriff auf die auf den Servern des Anbieters gespeicherte Software und deren Nutzung erfolgen über eine Internetverbindung mittels eines marktüblichen Internet-Browsers. Die Software ist über folgende Webseite erreichbar: ________.
1.4. Zu den wesentlichen vertraglich geschuldeten Funktionen der Software zählen insbesondere die folgenden:
________
1.5. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software stets in der jeweils aktuellsten von ihm zur allgemeinen Nutzung freigegebenen Version zur Verfügung.
1.6. Der Anbieter wird den Kunden spätestens ________ vor jeder Aktualisierung (Update) der Software hierüber unterrichten. Eine Aktualisierung erfolgt nur dann, wenn sie dem Kunden zumutbar ist. Eine Aktualisierung der Software ist dem Kunden insbesondere in folgendem Zeitraum zumutbar:
________
1.7. Für die Dauer des Aktualisierungsvorgangs ist der Anbieter von seiner Leistungspflicht nach § 1 Abs. 2 dieses Vertrages vorübergehend befreit.
§ 2 Beginn und Laufzeit des Vertragsverhältnisses
2.1. Dieser Vertrag tritt mit beiderseitiger Unterzeichnung in Kraft und endet am ________.
2.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB sowie § 314 BGB bleibt beiden Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann. Als wichtiger Grund gelten insbesondere auch die folgenden Umstände:
________
2.3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform im Sinne des § 126 BGB.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1. Als Gegenleistung für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen des Anbieters hat der Kunde die nachfolgend vereinbarte Vergütung zu entrichten.
3.2. Die Vergütung erfolgt unabhängig vom tatsächlich genutzten Datenvolumen.
3.3. Die monatliche Vergütung beträgt ________ € (in Worten: ________) pro Monat. Der Anbieter stellt dem Kunden für den vereinbarten Abrechnungszeitraum eine Rechnung, die diesem per Post zu übersenden ist.
3.4. Der Rechnungsbetrag ist vom Kunden vollständig und ohne Abzug innerhalb von zehn (10) Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsvorschriften der §§ 286 ff. BGB.
3.5. Sämtliche genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
§ 4 Verfügbarkeit der Software
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter eine Nichtverfügbarkeit der Software unverzüglich in Textform (per Brief oder per E-Mail) anzuzeigen.
§ 5 Nutzungsrecht des Kunden, Zugriffsberechtigung
5.1. Der Kunde erhält an der Software ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränktes Nutzungsrecht.
5.2. Eine körperliche Überlassung der Software erfolgt nicht. Die Software verbleibt jederzeit auf dem Server des Anbieters.
5.3. Die Nutzung der Software ist den in einer Anlage zu diesem Vertrag (Anlage 1) namentlich bezeichneten Nutzern bzw. Nutzergruppen gestattet.
5.4. Die in Anlage 1 bezeichneten Nutzer erhalten eine Zugriffsberechtigung in Form eines Benutzernamens und eines Passworts. Benutzername und Passwort können vom jeweiligen Nutzer geändert werden; dabei sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
________
§ 6 Einweisung und Schulung
Der Anbieter wird den Kunden in die Nutzung der Software in angemessenem Umfang einweisen und schulen.
§ 7 Support
Der Anbieter stellt dem Kunden zur Beseitigung technischer Störungen und zur Behebung von Fehlern, die im Rahmen der Nutzung der Software auftreten, einen telefonischen Kundendienst zur Verfügung. Der Kundendienst des Anbieters ist ________ erreichbar, und zwar wie folgt:
Telefonnr.: ________
§ 8 Mängelansprüche
8.1. Der Anbieter haftet für Mängel der vertraglich geschuldeten Leistungen nach Maßgabe der mietrechtlichen Vorschriften der §§ 535 ff. BGB, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist.
8.2. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB sowie das Selbstvornahmerecht des Kunden gemäß § 536a Abs. 2 BGB sind ausgeschlossen.
8.3. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Software nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
8.4. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter aufgetretene Mängel unverzüglich in Textform (per Brief oder per E-Mail) anzuzeigen.
§ 9 Haftung
9.1. Die Parteien haften einander unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.2. Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
9.3. Die Haftung nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
9.4. Für das Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet der Anbieter nach Maßgabe des § 278 BGB im selben Umfang wie für eigenes Verschulden.
§ 10 Pflichten des Kunden
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Software ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.
10.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die ihm überlassenen Zugriffsberechtigungen (Benutzernamen und Passwörter) vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
10.3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Nutzung der Software erforderlichen technischen Voraussetzungen, insbesondere einen geeigneten Internetzugang sowie einen aktuellen Internet-Browser, auf eigene Kosten bereitzustellen und vorzuhalten.
10.4. Der Kunde stellt sicher, dass die durch ihn oder seine Nutzer eingestellten Inhalte und Daten nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Rechtsverletzung beruhen.
§ 11 Datenschutz
11.1. Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einzuhalten.
11.2. Soweit der Anbieter im Rahmen der Erbringung der vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
11.3. Der Anbieter trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, um die Sicherheit der verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
§ 12 Herausgabe und Löschung von Daten
12.1. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Anbieter sämtliche Daten, Unterlagen und Datenträger des Kunden, die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten hat, an den Kunden herauszugeben, indem ihm diese ausgehändigt bzw. in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zum Download bereitgestellt werden.
12.2. Der Anbieter hat innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und nach erfolgter Herausgabe gemäß Abs. 1 sämtliche gespeicherten Daten des Kunden auf den eigenen Servern vollständig zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 13 Geheimhaltung und Vertraulichkeit
13.2. Der Kunde ist insbesondere zur Geheimhaltung hinsichtlich aller Inhalte der Software verpflichtet. Der Kunde darf die Zugriffsdaten (Benutzernamen und Passwörter) nicht an Dritte weitergeben.
13.3. Keine vertraulichen Informationen im Sinne des § 13 Abs. 1 dieses Vertrages sind:
- Informationen, die der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren;
- Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt werden;
- Informationen, die der anderen Partei von einem Dritten offenbart wurden, ohne dass dieser dadurch eine Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt hat.
13.4. Die Verpflichtungen aus diesem Paragraphen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
14.2. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder hiervon abweichenden Geschäftsbedingungen des Anbieters, des Kunden oder Dritter wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
14.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Dies gilt entsprechend im Falle einer Vertragslücke.
14.5. Anlagen zu diesem Vertrag sind Bestandteil dieses Vertrages.
14.6. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.7. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
14.8. Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen von den Parteien unterzeichnet; jede Partei erhält eine Ausfertigung.
________, den ________
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________
vertreten durch: ________
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________
vertreten durch: ________
Anlage 1: Liste der zugangsberechtigten Personen
Bitte jeweils eintragen: NAME (Vorname u. Nachname) – POSITION IM UNTERNEHMEN – BENUTZERNAME
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