R A T E N Z A H L U N G S V E R E I N B A R U N G
zwischen
________
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– nachfolgend „Gläubiger“ genannt –
und
________
________
– nachfolgend „Schuldner“ genannt –
– Gläubiger und Schuldner nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ –
wird die nachfolgende Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen:
§ 1 Grund und Höhe der Forderung
(1) Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen darüber, dass dem Gläubiger gegenüber dem Schuldner aus ________ seit dem ________ eine fällige Hauptforderung in Höhe von ________ € (in Worten: ________ Euro) zusteht.
(2) Auf die Hauptforderung sind gemäß § 288 BGB Zinsen in Höhe von ________ % p. a. zu entrichten. Hieraus ergibt sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein Gesamtbetrag einschließlich Zinsen in Höhe von ________ € (in Worten: ________ Euro) (nachfolgend „Gesamtforderung“).
(3) Der Schuldner erkennt die Gesamtforderung nach Grund und Höhe ausdrücklich an. Dieses Anerkenntnis lässt etwaige bereits eingetretene Verzugsfolgen unberührt.
§ 2 Stundung
Der Gläubiger stundet dem Schuldner die Gesamtforderung nach Maßgabe der in § 3 vereinbarten Ratenzahlung. Die Stundung steht unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und fristgerechten Erbringung der Raten gemäß dieser Vereinbarung.
§ 3 Höhe und Fälligkeit der Raten
(1) Der Schuldner verpflichtet sich, die Gesamtforderung in ________ aufeinanderfolgenden monatlichen Raten zu je ________ € (in Worten: ________ Euro) zu zahlen.
(2) Die Raten sind jeweils zum 1. eines jeden Kalendermonats zur Zahlung fällig. Die erste Rate ist am ________ fällig.
(3) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den vorbehaltlosen Eingang des jeweiligen Betrages auf dem in § 4 genannten Konto an (§ 270 BGB).
(4) Dem Schuldner bleibt es unbenommen, die Gesamtforderung oder einzelne Raten jederzeit vorzeitig und ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu tilgen.
§ 4 Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungen haben kosten- und gebührenfrei für den Gläubiger durch Überweisung auf folgendes Konto zu erfolgen:
Kontoinhaber: ________
IBAN: ________
BIC: ________
Bankinstitut: ________
§ 5 Verzug und Verfall der Ratenzahlung
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(2) Der Verzug tritt nach Maßgabe der §§ 286, 288 BGB ein. Die noch offene Restforderung ist im Verzugsfall mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz gemäß § 288 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Schuldner kann gegen die Forderungen des Gläubigers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Gläubigers. Im Übrigen bestimmt sich der Gerichtsstand nach den maßgeblichen Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO).
________, den ________
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________
Gläubiger
......................................
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Schuldner