Promotionvertrag - Vorlage Musterformular zum Ausfüllen Pro · DE-law
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PROMOTION-VERTRAG
(Dienst- bzw. Werkvertrag im Sinne der §§ 611 ff., 631 ff. BGB)
Zwischen
________,
________
- nachfolgend „Auftraggeber“ -
und
________,
________
- nachfolgend „Auftragnehmer“ -
- gemeinsam nachfolgend „Parteien“ -
wird der nachfolgende Vertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1. Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die Durchführung der nachfolgend bezeichneten Promotionmaßnahme (nachfolgend „Aktion“):
________
1.2. Ort und Einzelheiten der Aktion ergeben sich aus folgender Näherbestimmung: ________.
1.3. Die Aktionstage und Einsatzzeiten sind: ________. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Leistung an den vereinbarten Aktionstagen während der vereinbarten Einsatzzeiten erbracht wird.
§ 2 Vertragsbeginn und Laufzeit
2.1. Der Vertrag beginnt am ________.
2.2. Der Vertrag endet spätestens mit der vollständigen Durchführung der in § 1 bezeichneten Aktion, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
§ 3 Rechtliche Stellung des Auftragnehmers
3.1. Der Auftragnehmer wird als selbständiger Unternehmer im Sinne des § 14 BGB tätig. Durch diesen Vertrag wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Der Auftragnehmer unterliegt hinsichtlich Zeiteinteilung und Art der Leistungserbringung keinen Weisungen, die über die zur sachgerechten Durchführung der Aktion erforderlichen Vorgaben hinausgehen.
3.2. Der Auftragnehmer handelt nicht als Vertreter des Auftraggebers oder des jeweiligen Werbekunden. Er hat keine Entscheidungsfreiheit hinsichtlich des Abschlusses sowie des Inhalts etwaiger Verträge. Insbesondere ist er zur Gewährung von Rabatten nicht berechtigt.
3.3. Zur Auftragsdurchführung kann der Auftragnehmer eigene, mit dem Inhalt der Tätigkeit vertraute Mitarbeiter einsetzen. Der Einsatz erfolgt im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet für die von ihm eingesetzten Mitarbeiter wie für eigenes Verhalten.
§ 4 Vergütung, Auslagenersatz, Verfall von Ansprüchen
4.1. Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von EUR ________ je Stunde, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese geschuldet wird.
4.2. Sonstige auftragsbedingte Auslagen während der Aktion sowie Hotelübernachtungen werden nur ersetzt, wenn dies ausdrücklich vereinbart und zuvor schriftlich durch den Auftraggeber genehmigt wurde. Hierfür sind in jedem Fall Belege vorzulegen. Die Erforderlichkeit größerer Reisen ist vor Reiseantritt mit dem Auftraggeber abzustimmen und von diesem schriftlich bestätigen zu lassen.
4.4. Am Ende jeder Aktionswoche, spätestens ________ nach Aktionsende, hat der Auftragnehmer die Rechnung einschließlich etwaiger Auslagen an den Auftraggeber zu erstellen. Liegen die Leistungsnachweise (z. B. abgezeichnete bzw. abgestempelte Einsatzberichte) sowie die Abrechnungen über Honorar, Fahrtkosten, Hotelübernachtungen und Auslagen dem Auftraggeber nicht spätestens ________ nach Ablauf der vereinbarten Höchstlaufzeit dieses Vertrages vor, sind die Ansprüche des Auftragnehmers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
4.5. Der Auftragnehmer führt etwaige Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst ab.
4.6. Mit der Zahlung der in den Absätzen 4.1 und 4.2 genannten Vergütungs- und Auslagenbestandteile sind sämtliche Ansprüche des Auftragnehmers aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag abgegolten, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.
§ 5 Aktionsequipment
5.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Aktionsequipment und -zubehör, das er vom Auftraggeber im Rahmen des Auftrages erhält, sorgfältig zu behandeln und unmittelbar nach Beendigung des Auftrages vollständig an den Auftraggeber zurückzugeben.
5.2. Der Auftragnehmer darf Aktionsware ausschließlich zu Zwecken der Auftragserfüllung verwenden. Nicht benötigte Aktionsware ist dem Auftraggeber zurückzugeben.
5.3. Ein Zurückbehaltungsrecht am Aktionsequipment, -zubehör oder an der Aktionsware des Auftraggebers steht dem Auftragnehmer nicht zu.
§ 6 Geheimhaltung
6.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sowie sonstige geschäftliche oder betriebliche Tatsachen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt zu offenbaren oder zu verwerten. Hierzu gehören insbesondere Kunden- und Lieferantenbeziehungen sowie vertragliche Abreden mit beiden Gruppen.
6.2. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus fort.
6.3. Der Auftragnehmer verpflichtet die von ihm eingesetzten Mitarbeiter entsprechend.
§ 7 Datenschutz
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Aktion personenbezogene Daten verarbeitet, verpflichten sich die Parteien zur Einhaltung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Erforderlichenfalls schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 8 Kündigung
8.1. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien zum Ende des nächsten Kalendertages ordentlich gekündigt werden.
8.2. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt unberührt.
8.3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 9 Haftung
9.1. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden, die er oder die von ihm eingesetzten Mitarbeiter dem Auftraggeber oder Dritten im Rahmen der Auftragsdurchführung schuldhaft zufügen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer von ihm oder seinen Mitarbeitern zu vertretenden Pflichtverletzung gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden.
9.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten und dies auf Verlangen nachzuweisen.
§ 10 Wettbewerbsverbot
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages keine Tätigkeit für unmittelbare Wettbewerber des Werbekunden auszuüben, die mit den Interessen des Auftraggebers im Widerspruch steht. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
§ 11 Gewerbeanmeldung, Steuern
11.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Status als selbständiger Gewerbetreibender durch Vorlage einer Kopie der Gewerbeanmeldung sowie der Steuernummer nachzuweisen.
11.2. Der Auftragnehmer ist als selbständiger Gewerbetreibender verpflichtet, für seine Einkünfte aus diesem Vertrag eine ordnungsgemäße Einkommen- und Umsatzsteuererklärung abzugeben und selbst für seine Kranken- und Sozialversicherung Sorge zu tragen.
§ 12 Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers
Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche Zahlungen bis zur Erfüllung der Nachweispflichten gemäß § 4.4 sowie bis zur Mitteilung der erteilten Steuernummer durch den Auftragnehmer zu.
§ 13 Schriftform, Nebenabreden
13.1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
13.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
14.1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2. Soweit die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftraggebers.
§ 15 Salvatorische Klausel
________, den ________
....................................................
Unterschrift Auftraggeber
....................................................
Unterschrift Auftragnehmer
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