NEBENTÄTIGKEITSERLAUBNIS
(Erlaubnis zur Ausübung einer Nebentätigkeit gemäß den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen)
zwischen
________
________
- nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt -
und
________
________
- nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt -
- gemeinsam nachfolgend die „Parteien“ genannt -
Präambel
Die Parteien verbindet ein Arbeitsvertrag vom ________ (nachfolgend „Arbeitsvertrag“). Der Arbeitnehmer ist auf Grundlage dieses Arbeitsvertrages tätig als:
________
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt ________ Stunden. Hierfür erhält der Arbeitnehmer derzeit ein Bruttomonatsentgelt in Höhe von ________ Euro (in Worten: ________ Euro).
Der Arbeitnehmer beabsichtigt, neben dem bestehenden Arbeitsverhältnis eine Nebentätigkeit auszuüben. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien das Folgende:
§ 1 Gegenstand und Erteilung der Erlaubnis
(1) Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer hiermit die Erlaubnis, die nachfolgend bezeichnete Nebentätigkeit neben dem bestehenden Arbeitsverhältnis auszuüben:
________
(2) Die Nebentätigkeit wird ausgeübt bei ________.
(3) Der wöchentliche Umfang der Nebentätigkeit beläuft sich auf ________ Stunden pro Woche. Für die Nebentätigkeit erhält der Arbeitnehmer ein Bruttomonatsentgelt in Höhe von ________ Euro (in Worten: ________ Euro).
(4) Die Erlaubnis bezieht sich ausschließlich auf die in Absatz 1 bezeichnete Nebentätigkeit. Jede Änderung oder Erweiterung der Nebentätigkeit bedarf einer erneuten Erlaubnis des Arbeitgebers.
§ 2 Wettbewerbsverbot und Verschwiegenheit
(1) Der Arbeitnehmer darf während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses gemäß § 60 HGB (analog) zum Arbeitgeber nicht in Wettbewerb treten, insbesondere weder durch selbständige Tätigkeit noch als Arbeitnehmer eines Dritten. Der Arbeitnehmer versichert, dass er durch die Ausübung der Nebentätigkeit nicht in Wettbewerb zum Arbeitgeber tritt.
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§ 3 Arbeitszeit und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben
(1) Der Arbeitnehmer wird die Nebentätigkeit so ausüben, dass die zulässige werktägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit sowie die einzuhaltenden Ruhepausen und Ruhezeiten nach den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), insbesondere §§ 3, 4, 5 ArbZG, unter Berücksichtigung beider Beschäftigungen nicht überschritten bzw. eingehalten werden.
(2) Der Arbeitnehmer hat sicherzustellen, dass die ordnungsgemäße und vollständige Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber durch die Nebentätigkeit jederzeit gewährleistet bleibt.
(3) Die Nebentätigkeit ist so auszuüben, dass der Erholungszweck der Urlaubszeit im Sinne des § 8 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nicht beeinträchtigt wird.
§ 4 Anzeige- und Mitteilungspflichten
Sollten sich die Bedingungen der Nebentätigkeit ändern, insbesondere die im Rahmen der Nebentätigkeit zu leistende Arbeitszeit erhöhen, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dies dem Arbeitgeber unverzüglich (§ 121 Abs. 1 BGB) schriftlich oder in Textform mitzuteilen und vor Aufnahme der geänderten Nebentätigkeit dessen Zustimmung einzuholen.
§ 5 Dauer und Befristung
Die Erlaubnis zur Ausübung der Nebentätigkeit ist bis zum ________ befristet und endet mit Ablauf dieses Tages, ohne dass es einer Kündigung oder eines Widerrufs bedarf.
§ 6 Widerruf
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§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Arbeitsvertrages unberührt.
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Ort, Datum
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(Arbeitgeber)
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(Arbeitnehmer)