MODEL-RELEASE-VEREINBARUNG
(Einwilligung in die Anfertigung und Verwertung von Bildaufnahmen gemäß §§ 22, 23 KUG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
zwischen
________
________
- nachfolgend „Produzent" genannt -
und
________
________
- nachfolgend „Model" genannt -
- Produzent und Model nachfolgend gemeinsam auch „Parteien" genannt -
Präambel
Der Produzent ist in folgendem Bereich tätig: ________. Das Model erklärt sich mit der Anfertigung von Aufnahmen, auf denen es abgebildet ist, einverstanden und erteilt mit dieser Vereinbarung seine Einwilligung im Sinne der §§ 22, 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) sowie nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) in die nachfolgend näher bestimmte Verwertung dieser Aufnahmen. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien das Folgende:
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung und Einwilligung
1.1. Das Model gestattet dem Produzenten die Anfertigung sowie die nachfolgend näher bezeichnete Nutzung und Verwertung der dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Bildaufnahmen (nachfolgend „Aufnahmen").
1.2. Gegenstand dieser Vereinbarung sind folgende Aufnahmen:
________
1.3. Das Model räumt dem Produzenten an den angefertigten Aufnahmen das räumlich, zeitlich und inhaltlich nach Maßgabe der Ziffer 1.5 eingeschränkte, einfache Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und sonstigen Verwertung ein.
1.4. Die Nutzung der Aufnahmen durch das Model selbst bedarf der vorherigen Zustimmung des Produzenten, soweit sich aus Ziffer 1.9 nichts anderes ergibt.
1.5. Die nach Ziffer 1.3 eingeräumten Nutzungsrechte werden wie folgt eingeschränkt:
1.5.1. Zeitliche Begrenzung:
________
1.5.2. Räumliche Begrenzung:
________
1.5.3. Inhaltliche Begrenzung:
________
1.6. Die Aufnahmen dürfen auf folgenden Medien und über folgende Verwertungskanäle genutzt werden:
1.6.1. Online (Webseiten, Downloads, Streaming, Applikationen);
1.6.2. Soziale Netzwerke (z. B. Instagram, Facebook, TikTok, YouTube);
1.6.3. Fernsehen (terrestrisch, Kabel, Satellit, IPTV, Video-on-Demand);
1.6.4. Druckerzeugnisse (Bücher, Magazine, Flyer, Anzeigen);
1.6.5. Außenwerbung (Plakate, Banner, Schaufenster).
1.7. Eine Nutzung der Aufnahmen für politische Zwecke ist ________. Eine Nutzung in einem das Model herabwürdigenden, sittenwidrigen, diskriminierenden oder ehrverletzenden Zusammenhang ist in jedem Fall ausgeschlossen.
1.8. Die Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte auf Dritte sowie die Einräumung von Unterlizenzen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Models; eine exklusive Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.
1.9. Das Model ist berechtigt, die Aufnahmen für ausschließlich private, nicht gewerbliche Zwecke (insbesondere Set-Book und Eigenwerbung) zu nutzen.
1.10. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist das Model bei jeder Nutzung der Aufnahmen in angemessener und branchenüblicher Form namentlich zu nennen.
1.11. Das Model versichert, dass es geschäftsfähig und uneingeschränkt berechtigt ist, die in dieser Vereinbarung erteilten Einwilligungen und Rechtseinräumungen zu erteilen, und dass keine Rechte Dritter entgegenstehen.
§ 2 Vergütung und Laufzeit
2.1. Das Model erhält für die Anfertigung der Aufnahmen sowie die Einräumung der vorstehenden Nutzungsrechte ein Honorar in Höhe von ________ EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist innerhalb von ________ nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig.
2.2. Diese Vereinbarung sowie die hierin eingeräumten Nutzungsrechte gelten bis zum ________, soweit sich aus Ziffer 1.5.1 keine kürzere Befristung ergibt. Bereits rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen nach Ablauf der Laufzeit aufgebraucht und weiterverwendet werden.
2.3. Das Recht zur Kündigung dieser Vereinbarung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Das Recht des Models zum Widerruf einer erteilten datenschutzrechtlichen Einwilligung gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft bleibt ebenfalls unberührt.
2.4. Mit vollständiger Zahlung des in Ziffer 2.1 genannten Honorars sind sämtliche Ansprüche des Models aus dieser Vereinbarung, insbesondere für die Anfertigung und die vereinbarte Verwertung der Aufnahmen, abgegolten.
§ 3 Datenschutz
3.1. Der Produzent verarbeitet die im Rahmen dieser Vereinbarung erhobenen personenbezogenen Daten des Models, insbesondere das Bildnis sowie die Kontaktdaten, ausschließlich zur Durchführung dieser Vereinbarung und zu den hierin festgelegten Zwecken nach Maßgabe der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
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§ 4 Schlussbestimmungen
4.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
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4.3. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz des Produzenten. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
________, den ________
............................................
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- Model -
............................................
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- Produzent -