Diese Vorlage hilft Ihnen, die Kuendigung sachlich zu formulieren. Nachfolgend erklaeren wir, worauf zu achten ist, was hineingehoert und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.
Wozu dient die Kuendigung?
Nach einem Todesfall sind oft zahlreiche Vertraege zu beenden. Das Schreiben informiert den jeweiligen Anbieter ueber den Tod der vertragschliessenden Person und erklaert die Kuendigung des Vertrags.
Es schafft Klarheit und sorgt dafuer, dass laufende Zahlungen eingestellt werden. Manche Vertraege sehen fuer den Todesfall besondere Regelungen vor.
Was sollte das Schreiben enthalten?
- die Angaben zur verstorbenen Person und zum Vertrag,
- die Mitteilung des Todesfalls,
- die Erklaerung der Kuendigung,
- den gewuenschten Beendigungszeitpunkt,
- die Angaben der absendenden Person und ihre Stellung,
- Ort, Datum und Unterschrift.
Worauf sollten Sie achten?
Anbieter verlangen haeufig einen Nachweis des Todesfalls. Halten Sie eine entsprechende Urkunde bereit und fuegen Sie eine Kopie bei, soweit erforderlich.
Manche Vertraege sehen fuer den Todesfall besondere Kuendigungsmoeglichkeiten vor. Pruefen Sie dies, da die Regelungen vom Einzelfall abhaengen koennen.
So fuellen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie die Angaben zur verstorbenen Person und zum Vertrag ein.
- Pruefen Sie die Vorschau.
- Laden Sie das Schreiben als Word- und PDF-Datei herunter.
- Senden Sie die Kuendigung mit den erforderlichen Nachweisen an den Anbieter.
Haeufige Fragen
Wer kann die Vertraege kuendigen?
In der Regel koennen Erben oder dazu berechtigte Hinterbliebene die Vertraege kuendigen. Anbieter koennen einen Nachweis der Berechtigung verlangen.
Welche Nachweise sind erforderlich?
Haeufig wird ein Nachweis des Todesfalls verlangt. Halten Sie eine entsprechende Urkunde bereit und fuegen Sie bei Bedarf eine Kopie bei.
Gibt es besondere Kuendigungsmoeglichkeiten im Todesfall?
Manche Vertraege sehen fuer den Todesfall besondere Regelungen vor. Pruefen Sie dies im Einzelfall.
Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.