Kundenschutzvereinbarung - Vorlage Online zum Ausfüllen Pro · DE-law

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Kundenschutzvereinbarung - Vorlage Online zum Ausfüllen
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KUNDENSCHUTZVEREINBARUNG


zwischen

________

gesetzlich vertreten durch: ________

Anschrift: ________

– nachfolgend „Auftraggeber" genannt –

und

________

gesetzlich vertreten durch: ________

Anschrift: ________

– nachfolgend „Auftragnehmer" genannt –

– Auftraggeber und Auftragnehmer nachfolgend einzeln auch „Partei" und gemeinsam „Parteien" genannt –

wird die nachfolgende Kundenschutzvereinbarung geschlossen:

Präambel

Die Parteien stehen in einer Geschäftsbeziehung, in deren Rahmen dem Auftragnehmer Kenntnisse über die Kunden, Geschäftsbeziehungen und sonstige geschäftliche Belange des Auftraggebers zugänglich werden. Die Parteien sind sich einig, dass diese Informationen und Geschäftsbeziehungen ein schützenswertes wirtschaftliches Interesse des Auftraggebers im Sinne der §§ 1, 2 GeschGehG darstellen. Mit dieser Vereinbarung sollen der Schutz dieser Kundenbeziehungen sowie die Vertraulichkeit der überlassenen Informationen sichergestellt werden.

§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

(1) Die Parteien haben am ________ einen Vertrag mit folgendem Zweck geschlossen: ________ (nachfolgend „Hauptvertrag"). Im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag und zur Sicherstellung des Kundenschutzes treffen die Parteien die vorliegende Vereinbarung als ergänzende Regelung.

(2) Diese Vereinbarung gilt insbesondere für den Schutz folgender Kunden des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer im Rahmen des Hauptvertrages bekannt werden oder bereits bekannt geworden sind (nachfolgend „geschützte Kunden"):

________

(3) Als Kunden im Sinne dieser Vereinbarung gelten neben den vorstehend bezeichneten Kunden auch solche Personen und Unternehmen, mit denen der Auftraggeber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in laufender Geschäftsbeziehung steht oder mit denen er sich nachweislich in konkreten Vertragsanbahnungen befindet.

§ 2 Kundenschutz- und Geheimhaltungspflichten des Auftragnehmers

________

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, weder während der Laufzeit des Hauptvertrages noch für die Dauer dieser Kundenschutzvereinbarung mit geschützten Kunden des Auftraggebers selbst in direkten geschäftlichen Kontakt zu treten oder mittelbar über Dritte für diese tätig zu werden. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf sämtliche Leistungen oder Produkte, die im Wettbewerb zu denen des Auftraggebers stehen oder für die der Auftraggeber tätig ist.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch dann nicht in geschäftlichen Kontakt mit einem geschützten Kunden zu treten oder für diesen tätig zu werden, wenn der Kunde selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter den Kontakt zum Auftragnehmer herstellt (passive Kontaktaufnahme).

(5) Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Pflichten aus diesem § 2 verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von ________ EUR an den Auftraggeber. Bei einer fortlaufenden Zuwiderhandlung gilt jeder angefangene Kalendermonat als gesonderter Verstoß. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt unberührt; die verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen solchen Anspruch angerechnet. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen.

§ 3 Rückgabe von Unterlagen und Daten

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung des Hauptvertrages erhaltenen Dokumente, Datenträger sowie sonstige Arbeitsunterlagen einschließlich aller etwaig angefertigten Kopien und digitalen Daten unverzüglich nach Beendigung des Hauptvertrages oder auf erste Anforderung des Auftraggebers vollständig an diesen zurückzugeben oder nachweislich und unwiederbringlich zu löschen. Die Wahl zwischen Rückgabe und Löschung steht dem Auftraggeber zu.

(2) Der Auftragnehmer verzichtet hinsichtlich dieser Unterlagen und Daten auf jegliches Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht (§§ 273, 320 BGB) und versichert die Vollständigkeit der Rückgabe bzw. Löschung. Datenschutzrechtliche Aufbewahrungs- und Löschpflichten nach der DSGVO sowie gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

(3) Für jeden Fall einer schuldhaften Verletzung der Pflicht zur vollständigen und unverzüglichen Rückgabe bzw. Löschung verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von ________ EUR an den Auftraggeber. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt unberührt; die verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen solchen Anspruch angerechnet.

§ 4 Zeitliche und örtliche Beschränkung; Entschädigung

(1) Diese Vereinbarung ist für den Auftragnehmer ab ihrer rechtswirksamen Anerkennung für die Dauer von ________ Monaten bindend und gilt über die Beendigung des Hauptvertrages hinaus. Mit Ablauf dieser Frist endet die Bindungswirkung dieser Kundenschutzvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.

(2) Diese Vereinbarung ist örtlich auf folgende Regionen bzw. Gebiete beschränkt:

________

(3) Der Auftragnehmer erhält für die Einhaltung dieser Kundenschutzvereinbarung und des damit verbundenen Kontaktverbots eine angemessene Entschädigung in Höhe von ________ EUR, zahlbar einmalig bei Abschluss dieser Vereinbarung. Die Parteien sind sich einig, dass diese Entschädigung den durch das Kontaktverbot bedingten wirtschaftlichen Nachteil des Auftragnehmers angemessen ausgleicht.

(4) Die Parteien sind sich einig, dass die vorstehenden zeitlichen, örtlichen und gegenständlichen Beschränkungen das nach billigem Ermessen gerechtfertigte und berechtigte geschäftliche Interesse des Auftraggebers nicht überschreiten und den Auftragnehmer nicht unbillig in seinem beruflichen Fortkommen behindern (§ 138 BGB, Art. 12 GG).

§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ist der Sitz des Auftraggebers. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz des Auftraggebers, sofern der Auftragnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO). Ein etwaiger ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Vorschriften des internationalen Privatrechts.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.



____________________

Ort, Datum



___________________

________
vertreten durch: ________

(Kundenschutz angemeldet – Auftraggeber)



____________________

Ort, Datum



____________________

________
vertreten durch: ________

(Kundenschutz anerkannt – Auftragnehmer)

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