Kaufvertrag - Inventar Gewerbebetrieb - Musterformular

Gültig in Deutschland

Mit einem Kaufvertrag ueber das Inventar eines Gewerbebetriebs uebertraegt ein Verkaeufer die Betriebsausstattung, etwa Maschinen, Einrichtung oder Warenbestaende, auf einen Kaeufer. Der Vertrag dokumentiert die uebertragenen Gegenstaende und den Preis.

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Uebertragung verbindlich festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, was in einen solchen Vertrag gehoert, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Wozu dient der Vertrag?

Der Vertrag haelt fest, welche Gegenstaende des Betriebsinventars verkauft werden und zu welchem Preis. Eine genaue Aufstellung ist wichtig, damit klar ist, was Gegenstand der Uebertragung ist.

Er kann eigenstaendig geschlossen werden oder Teil einer umfassenderen Uebertragung sein, etwa bei einer Geschaeftsuebernahme.

Welche Punkte sollte der Vertrag regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Erstellen Sie eine genaue Aufstellung der Gegenstaende, am besten als Anlage. So ist eindeutig, was uebertragen wird. Klaeren Sie auch, ob an einzelnen Gegenstaenden Rechte Dritter bestehen.

Wird das Inventar im Rahmen einer Geschaeftsuebernahme uebertragen, koennen weitere Aspekte zu beruecksichtigen sein. Bei groesseren Vorgaengen ist fachkundiger Rat sinnvoll.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Sollte eine Inventarliste beigefuegt werden?

Ja. Eine genaue Aufstellung, etwa als Anlage, stellt klar, welche Gegenstaende uebertragen werden, und beugt Streit vor.

Was gilt bei Rechten Dritter an Gegenstaenden?

An einzelnen Gegenstaenden koennen Rechte Dritter bestehen, etwa bei finanzierter Ausstattung. Dies sollte vorab geklaert werden.

Gilt der Vertrag auch bei einer Geschaeftsuebernahme?

Er kann Teil einer umfassenderen Uebertragung sein. Dabei koennen weitere Aspekte zu beruecksichtigen sein, fuer die fachkundiger Rat sinnvoll ist.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

Kaufvertrag über das Inventar eines Gewerbebetriebs



Zwischen

________

Anschrift: ________

- nachstehend Verkäufer genannt -


und


________

Anschrift: ________

- nachstehend Käufer genannt -



§ 1 Kaufgegenstand und Umfang

1.1. Der Verkäufer verkauft an den Käufer das gesamte bewegliche Inventar des Gewerbebetriebs: ________ an folgendem Standort:

________.

1.2. Die verkauften Gegenstände sind die Folgenden:

________

1.3. Der Verkäufer löst seinen Geschäftsbetrieb zum ________ auf.

1.4. Der Verkauf umfasst keine immateriellen Güter, Rechte, Forderungen, Verbindlichkeiten, Verträge, Genehmigungen oder den Geschäfts- und Firmenwert (Goodwill) des Verkäufers.


§ 2 Übergabe und Gefahrübergang

2.1. Die Übergabe des Inventars erfolgt am ________. Der Bestand des Inventars wird am Tage der Übergabe durch ein gesondertes Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten.

2.2. Mit der Übergabe des Inventars geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.

2.3. Der Käufer übernimmt die Geschäftsräume zum ________ als Mieter.

2.4. Der Käufer tritt nicht in Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Geschäftsbetrieb des Verkäufers ein.

2.5. Ein Mietvertrag über die Räumlichkeiten wurde zwischen Vermieter und Käufer bereits am ________ abgeschlossen.


§ 3 Kaufpreis und Zahlung

3.1. Der vereinbarte Kaufpreis beträgt ________ Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern anwendbar).

3.2. Der Kaufpreis ist bei Übergabe fällig.

3.3. Der Kaufpreis muss in bar.


§ 4 Eigentumsvorbehalt und Rechte Dritter

4.1. Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung im Eigentum des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt).

4.2. Der Verkäufer versichert, dass am vertragsgegenständlichen Inventar keine Rechte Dritter (insbesondere Pfandrechte, Sicherungsübereignungen) bestehen.


§ 5 Haftung und Gewährleistung (Verkauf unter Ausschluss)

5.1. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher gesetzlicher Gewährleistungsansprüche (Sachmängelhaftung) des Käufers.

5.2. Der Verkäufer verkauft das Inventar in dem Zustand, in dem es sich zum Zeitpunkt der Übergabe befindet („gekauft wie besehen").

5.3. Der Käufer ist sich bewusst, dass das Inventar gebraucht ist, und akzeptiert, dass die üblichen Abnutzungserscheinungen und Gebrauchsspuren keinen Mangel darstellen.

5.4. Die Haftung des Verkäufers für Mängel, die auf Vorsatz oder Arglist zurückzuführen sind, bleibt von diesem Ausschluss unberührt.

5.5. Nicht von dem Verkäufer zu vertretende, bis zum Zeitpunkt der Übergabe eingetretene Verschlechterungen infolge des bestimmungsgemäßen Gebrauchs begründen keine Rechte des Käufers.

5.6. Mängel sind dem Verkäufer nicht bekannt.


§ 6 Garantien

Der Verkäufer gewährt dem Käufer folgende Garantien:

________


§ 7 Schlussbestimmungen

7.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Verkäufers.

7.4. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.




______________________________
Ort, Datum





_____________________________________
Unterschrift Verkäufer





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Ort, Datum





_____________________________________
Unterschrift Käufer

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