Kaufvertrag - Grundstück - Vorlage Online zum Ausfüllen Pro · DE-law

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Kaufvertrag - Grundstück - Vorlage Online zum Ausfüllen
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NOTARIELLER IMMOBILIENKAUFVERTRAG

über ein Grundstück

(Grundstückskaufvertrag gemäß §§ 433 ff., 311b Abs. 1 BGB)


Verhandelt

zu ________, am ________

Vor dem unterzeichnenden

Notar: ________

mit dem Amtssitz in ________

erschienen heute:


________,

Anschrift: ________

– nachstehend „Käufer“ genannt –


________,

Anschrift: ________

– nachstehend „Verkäufer“ genannt –


Die Erschienenen wiesen sich gegenüber dem Notar durch Vorlage gültiger amtlicher Lichtbildausweise aus, von denen der Notar mit ihrer Zustimmung Ablichtungen zu seinen Handakten fertigte. Auf Befragen des Notars erklärten die Erschienenen, dass eine Vorbefassung des Notars im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BeurkG nicht vorliegt. Die Erschienenen ersuchten sodann um Beurkundung des nachstehenden

Grundstückskaufvertrages


§ 1 Kaufgegenstand und Grundbuchstand

1.1. Dem Notar lag ein aktueller Auszug aus dem elektronischen Grundbuch vom ________ vor. Die Beteiligten wurden über die mit dem Verzicht auf eine erneute Grundbucheinsicht verbundenen Risiken belehrt und verzichteten hierauf ausdrücklich.

1.2. Im Grundbuch ist der Verkäufer als Eigentümer des nachfolgend bezeichneten Grundstücks eingetragen:

Gemarkung: ________

Grundbuch von ________, Blatt ________

Flurstücksnummer: ________

Grundstücksfläche: ________ qm

– nachstehend „Kaufgegenstand“ oder „Grundstück“ genannt –

1.3. An dem Kaufgegenstand besteht ein Pachtverhältnis mit: ________. Der Käufer tritt gemäß § 566 BGB (bei Miete) bzw. § 593b BGB (bei Pacht) in die sich aus diesem Verhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

1.4. Das Grundbuch weist in Abteilung II folgende Belastungen aus:

________

1.5. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass die in Abteilung II eingetragenen Belastungen vom Käufer nicht übernommen werden. Der Kaufgegenstand ist frei von den in Abteilung II eingetragenen Lasten zu verschaffen. Der Verkäufer bewilligt und beantragt die Löschung sämtlicher in Abteilung II des Grundbuches eingetragenen Rechte. Der Notar wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Löschungsunterlagen einzuholen.


§ 2 Beschaffenheit und bekannte Mängel

2.1. Der Kaufgegenstand weist nach Kenntnis des Verkäufers folgende Mängel auf, die hiermit ausdrücklich offengelegt werden:

________

2.2. Eine über die in § 8 dieser Urkunde getroffenen Regelungen hinausgehende Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 2 BGB wird nicht getroffen.


§ 3 Verkauf und Annahme

Der Verkäufer verkauft hiermit an den Käufer das in § 1 dieser Urkunde bezeichnete Eigentum am Grundstück mit allen damit zusammenhängenden Rechten, dem wesentlichen Bestandteilen (§§ 93, 94 BGB) und dem gesetzlichen Zubehör (§ 97 BGB). Der Käufer nimmt den Verkauf an und verpflichtet sich, den Kaufgegenstand zu den nachstehenden Bedingungen zu übernehmen.


§ 4 Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

4.1. Der Kaufpreis für das Grundstück beträgt ________ Euro (in Worten: ________ Euro).

4.2. Mitverkauft werden folgende beweglichen Gegenstände:

________

4.3. Der auf diese mitverkauften Gegenstände entfallende Kaufpreis ist im Gesamtkaufpreis nach Ziffer 4.1 bereits enthalten.

4.4. Der Kaufpreis ist als Einmalzahlung zu entrichten.

4.5. Soweit der Kaufpreis nicht zur Freistellung des Kaufgegenstandes von eingetragenen Belastungen zu verwenden ist, sind Zahlungen schuldbefreiend auf folgendes Konto des Verkäufers zu leisten:

Bank: ________

Kontoinhaber: ________

IBAN: ________

BIC: ________

4.6. Die Ermittlung des Kaufpreises beruht auf der Wertermittlung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vom ________.

4.7. Der Käufer unterwirft sich wegen seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Der Notar wird angewiesen, dem Verkäufer auf dessen Verlangen eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde ohne weiteren Nachweis der die Fälligkeit begründenden Tatsachen zu erteilen.

4.8. Der Kaufpreis ist fällig zum ________, jedoch nicht vor Ablauf von 14 Bankarbeitstagen nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Notars beim Käufer, dass der Vollzug dieses Vertrages gesichert ist. Der Notar bestätigt das Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen schriftlich, sobald folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers ist im Grundbuch eingetragen oder ihre rangrichtige Eintragung ist sichergestellt.
  • Dem Notar liegen alle Unterlagen vor, um den Kaufgegenstand von solchen Rechten freizustellen, die vor oder gleichzeitig mit der Auflassungsvormerkung des Käufers eingetragen sind und vom Käufer nicht übernommen werden.
  • Das zur Eigentumsumschreibung erforderliche Zeugnis über die Nichtausübung eines etwaigen gemeindlichen Vorkaufsrechts (§§ 24 ff. BauGB) liegt dem Notar bedingungs- und auflagenfrei vor.
  • Sämtliche zur Wirksamkeit oder zur Durchführung des Vertrages erforderlichen behördlichen und privaten Genehmigungen liegen dem Notar bedingungs- und auflagenfrei vor.
  • Der Kaufgegenstand ist vollständig geräumt; dem Notar liegt eine übereinstimmende schriftliche Erklärung beider Vertragsparteien vor, die dies bestätigt.

4.9. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts hinsichtlich der Grunderwerbsteuer ist nicht Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises.

4.10. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so hat er den ausstehenden Betrag mit Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verzinsen. Die Zinsen sind zusammen mit der Hauptforderung fällig. Weitergehende Verzugsfolgen, insbesondere das gesetzliche Rücktrittsrecht sowie der Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens (§§ 280, 286, 288 BGB), bleiben unberührt.


§ 5 Auflassungsvormerkung

5.1. Zur Sicherung des dem Käufer zustehenden Anspruchs auf Eigentumsverschaffung bewilligt der Verkäufer und beantragt der Käufer die Eintragung einer Auflassungsvormerkung gemäß § 883 BGB am verkauften Grundstückseigentum in das Grundbuch.

5.2. Der Käufer bewilligt und beantragt bereits jetzt, diese Vormerkung Zug um Zug mit der Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch zu löschen, vorausgesetzt, dass keine nicht von ihm selbst veranlassten Zwischeneintragungen – mit Ausnahme von Löschungen – zu besorgen sind.

5.3. Die Löschung der Vormerkung darf jedoch erst erfolgen, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen und der Kaufpreis nachweislich vollständig gezahlt oder die Zahlung in sonstiger Weise sichergestellt ist.


§ 6 Auflassung und Eigentumsumschreibung

6.1. Die Beteiligten sind sich über den Übergang des Eigentums am Kaufgegenstand einig (Auflassung). Sie bewilligen und beantragen die Eintragung der Eigentumsänderung in das Grundbuch.

6.2. Der Notar wird beauftragt und angewiesen, die Auflassung dem Grundbuchamt erst dann zum Vollzug einzureichen, wenn der Verkäufer schriftlich bestätigt oder der Käufer nachgewiesen hat, dass der Kaufpreis – ohne etwaige Zinsen oder Verzugsschäden – vollständig gezahlt ist.

6.3. Ein Notaranderkonto, über dessen Bedeutung die Beteiligten belehrt sind, soll nicht eingerichtet werden. Ergibt sich bei der Durchführung die Notwendigkeit der Einrichtung eines Notaranderkontos, so wird der Notar beauftragt, ein solches einzurichten und die Kaufgeldzahlungen hierüber abzuwickeln.


§ 7 Finanzierung des Kaufpreises

7.1. Sofern der Käufer zur Aufbringung des Kaufpreises Fremdmittel verwendet, ist der Verkäufer mit einer Vorwegbeleihung des Kaufgegenstandes in beliebiger Höhe einverstanden, d.h. mit der Eintragung von Grundpfandrechten zugunsten des finanzierenden Kreditinstituts des Käufers vor Eigentumsumschreibung, jedoch ohne persönliche Haftung des Verkäufers, sofern die vollständige Bezahlung des gesamten Kaufpreises sichergestellt ist. Sämtliche Grundpfandrechtsbestellungen müssen den Bestimmungen dieses Vertrages entsprechen.


§ 8 Übergabe von Besitz, Nutzungen, Lasten und Gewährleistung

8.1. Der Verkäufer hat den gegenwärtigen Zustand des Kaufgegenstandes bis zum Übergabetag auf seine Kosten zu erhalten. Zur gewöhnlichen Instandhaltung bis zur Übergabe gehört nur die Beseitigung neu auftretender Mängel.

8.2. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer unverzüglich, spätestens zur Übergabe, die vorhandenen Originale oder Ablichtungen der den Vertragsgegenstand betreffenden Unterlagen zu übergeben.

8.3. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand dem Käufer am ________ geräumt und frei von sonstigen Nutzungsrechten Dritter zu übergeben. Der Verkäufer kann die Übergabe bis zur vollständigen vertragsgemäßen Zahlung des Kaufpreises zurückhalten.

8.4. Mit dem Tag der vollständigen Gutschrift des Kaufpreises gehen Besitz, Nutzungen, laufende Lasten, Rechte und die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung (§ 446 BGB) auf den Käufer über. Auf diesen Stichtag erfolgt eine zeitanteilige Abrechnung der wiederkehrenden Lasten und Nutzungen.

8.5. Der Verkäufer erklärt, dass alle den Vertragsgegenstand betreffenden fälligen Gebühren, Abgaben und Steuern bezahlt sind und insoweit keine Rückstände bestehen.

8.6. Kosten für Straßen- und Kanalbaumaßnahmen (Erschließungsbeiträge), die nach dem Übergabetag ausgeführt werden, trägt der Käufer. Der Verkäufer erklärt, dass ihm zurzeit drohende Straßen- und Kanalbaumaßnahmen nicht bekannt sind.

8.7. Die Verkehrssicherungspflichten gehen mit der Übergabe vom Verkäufer auf den Käufer über. Es ist Sache des Käufers, das Haftpflichtrisiko nach der Übergabe abzudecken.

8.9. Der Verkäufer erklärt, dass weder eine Bindung nach dem Wohnungsbindungsgesetz noch nach dem Wohnraumförderungsgesetz besteht.

8.10. Der Verkäufer erklärt, dass der Energieausweis gemäß §§ 80 ff. GEG (Gebäudeenergiegesetz) erstellt wurde und dem Käufer vorgelegt sowie übergeben wurde. Für die inhaltliche Richtigkeit des Energieausweises übernimmt der Verkäufer keine Gewähr.


§ 9 Kosten und Steuern

9.1. Sämtliche mit diesem Vertrag und seiner Ausführung verbundenen Kosten und Abgaben trägt der Käufer, insbesondere:

  • die Grunderwerbsteuer;
  • die Notar- und Gerichtskosten (einschließlich etwaiger Verwahrungsgebühren).

9.2. Hiervon ausgenommen sind die Kosten der Löschung der vom Käufer nicht übernommenen Belastungen; diese trägt allein der Verkäufer.

9.3. Die Kosten etwaiger Genehmigungserklärungen oder Vollmachtsbestätigungen trägt die jeweils vertretene Partei.


§ 10 Maklerprovision

Die Beteiligten teilen mit, dass außerhalb dieser Urkunde ein Maklervertrag geschlossen wurde. Die Vertragsparteien erkennen durch Abschluss dieses Vertrages an, gegenüber der Firma ________ provisionspflichtig geworden zu sein. Die Provision ist mit Abschluss dieses Vertrages fällig. Auf die Vorschriften der §§ 656a ff. BGB zur Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien wurde hingewiesen.


§ 11 Vollmacht und Vollzug

Die Beteiligten bevollmächtigen den Notar sowie die Angestellten seines Amtes – jeweils einzeln und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB –, alle zur Durchführung und zum Vollzug dieses Vertrages erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Anträge zu stellen, zu ändern und zurückzunehmen sowie alle erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen einzuholen. Der Notar wird beauftragt, die zum Vollzug dieser Urkunde erforderlichen Genehmigungen, Bescheinigungen und Erklärungen für die Beteiligten entgegenzunehmen und einzuholen. Mit ihrem Eingang beim Notar gelten sie als den Beteiligten zugegangen.


§ 12 Rücktritt

12.1. Der Verkäufer ist zum Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt, wenn der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises oder eines wesentlichen Teils davon trotz Fälligkeit und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist in Verzug gerät und auch innerhalb der Nachfrist nicht zahlt (§§ 323, 449 BGB).

12.2. Vor Ausübung des Rücktrittsrechts hat der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Zahlung zu setzen und den Rücktritt für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs anzudrohen.

12.3. Im Falle des Rücktritts sind die bereits erbrachten Leistungen zurückzugewähren (§ 346 BGB). Der Käufer bewilligt und beantragt für diesen Fall bereits jetzt die Löschung der zu seinen Gunsten eingetragenen Auflassungsvormerkung. Die Kosten der Rückabwicklung trägt der Käufer.

12.4. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben durch den Rücktritt unberührt.


§ 13 Belehrungen und Hinweise

Der Notar hat die Beteiligten insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

13.1. Alle Vereinbarungen, auch Nebenabreden, bedürfen gemäß § 311b Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung. Nicht beurkundete Vereinbarungen sind nichtig und können zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages führen.

13.2. Am Vertragsgegenstand können Lasten und Beschränkungen bestehen, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, insbesondere Baulasten. Der jeweilige Eigentümer haftet für Altlasten (z.B. Bodenverunreinigungen) nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

13.3. Der Käufer wird erst Eigentümer, wenn der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen ist. Hierzu müssen die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

13.4. Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er die steuerlichen Folgen des Vertrages nicht prüft und eine steuerliche Beratung vor Abschluss des Kaufvertrages zu empfehlen ist.

13.5. Mit diesem Vertrag können Risiken bei Vorleistungen eines Vertragsteils verbunden sein; auf die Sicherungsmechanismen (insbesondere die Fälligkeitsvoraussetzungen nach § 4) wurde hingewiesen.

13.6. Die Beteiligten haften gesamtschuldnerisch für Kosten und Steuern, unbeschadet der internen Kostentragungsregelungen dieses Vertrages, sowie hinsichtlich der dinglichen Haftung des Grundbesitzes für öffentliche Abgaben und Lasten.


§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Beteiligten sind sich darin einig, dass eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.


§ 15 Schlusserklärungen und Schlussformel

Kein Vertragsteil schließt diesen Vertrag im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Diese Niederschrift wurde den Erschienenen vom Notar vorgelesen, von ihnen genehmigt und sodann eigenhändig wie folgt unterschrieben:





___________________________________________

Ort, Datum





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Verkäufer





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Käufer





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Notar

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