Diese Vorlage hilft Ihnen, die Uebertragung verbindlich festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, worauf bei einem solchen Verkauf zu achten ist, was hineingehoert und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.
Wozu dient der Vertrag?
Der Vertrag dokumentiert, dass ein Gesellschafter seinen Anteil an der GbR gegen Zahlung uebertraegt. Der Erwerber tritt damit in die Rechte und Pflichten des bisherigen Gesellschafters ein.
Weil die GbR auf der Zusammenarbeit der Gesellschafter beruht, ist die Mitwirkung der uebrigen Gesellschafter haeufig erforderlich.
Welche Punkte sollte der Vertrag regeln?
- die Bezeichnung der Gesellschaft und des Anteils,
- die Angaben zu Verkaeufer und Erwerber,
- den Kaufpreis und die Zahlungsweise,
- den Zeitpunkt des Uebergangs,
- die erforderliche Zustimmung der uebrigen Gesellschafter,
- Regelungen zu offenen Anspruechen und Verbindlichkeiten.
Worauf sollten Sie achten?
Pruefen Sie den Gesellschaftsvertrag, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anteil uebertragen werden darf. Haeufig ist die Zustimmung der uebrigen Gesellschafter erforderlich.
Klaeren Sie, wie mit bestehenden Anspruechen und Verbindlichkeiten umgegangen wird. Bei groesseren Beteiligungen ist fachkundiger Rat sinnvoll.
So fuellen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie die Gesellschaft, die Beteiligten und den Kaufpreis ein.
- Pruefen Sie die Vorschau.
- Laden Sie den Vertrag als Word- und PDF-Datei herunter.
- Holen Sie die erforderlichen Zustimmungen ein und lassen Sie unterschreiben.
Haeufige Fragen
Brauche ich die Zustimmung der anderen Gesellschafter?
Haeufig ist die Zustimmung der uebrigen Gesellschafter erforderlich. Pruefen Sie den Gesellschaftsvertrag und die geltenden Regelungen.
Was uebernimmt der Erwerber?
Der Erwerber tritt in die Rechte und Pflichten des bisherigen Gesellschafters ein. Der Umgang mit offenen Anspruechen sollte geregelt werden.
Sollten Verbindlichkeiten beruecksichtigt werden?
Ja. Es ist sinnvoll, festzuhalten, wie mit bestehenden Verbindlichkeiten umgegangen wird, um spaetere Unklarheiten zu vermeiden.
Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.