K A U F V E R T R A G
über bewegliche Sachen gemäß §§ 433 ff. BGB
Zwischen
________
________
- nachfolgend „Verkäufer“ genannt -
und
________
________
- nachfolgend „Käufer“ genannt -
- Verkäufer und Käufer nachfolgend gemeinsam „Parteien“ genannt -
wird der nachfolgende Kaufvertrag geschlossen:
Präambel
Der Verkäufer ist Eigentümer der in § 1 näher bezeichneten Kaufsache und beabsichtigt, diese an den Käufer zu veräußern. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Verkäufer dem Käufer das Eigentum und den Besitz an der Kaufsache nach Maßgabe dieses Vertrages gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises überträgt.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist der Kauf folgender Sache (nachfolgend „Kaufsache“):
Menge: ________
Art / Typenbezeichnung: ________
Identifikations-/Seriennummer: ________
Zustand der Sache: Neu
(2) Dem Verkäufer sind über den in Absatz 1 beschriebenen Zustand hinausgehende Mängel der Kaufsache nicht bekannt.
(3) Der Verkäufer versichert, dass die Kaufsache in seinem alleinigen Eigentum steht, nicht als gestohlen gemeldet sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter ist und insbesondere weder verpfändet noch sicherungsübereignet ist.
§ 2 Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kaufpreis beträgt ________ € (in Worten: ________) und versteht sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Der Kaufpreis ist ohne Abzug bis zum ________ durch Überweisung auf das folgende Konto des Verkäufers zu zahlen:
Kontoinhaber: ________
Kreditinstitut: ________
IBAN: ________
BIC: ________
(3) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der vorbehaltlose Eingang des vollständigen Kaufpreises auf dem vorgenannten Konto.
(4) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286 ff. BGB; insbesondere ist der geschuldete Betrag nach Maßgabe des § 288 BGB zu verzinsen.
§ 3 Übergabe und Eigentumsübergang
(1) Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer die in § 1 bezeichnete Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln (§§ 433 Abs. 1, 434, 435 BGB) zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen.
(2) Die Übergabe der Kaufsache erfolgt am ________ am Ort ________. Der Käufer verpflichtet sich, die Kaufsache zu diesem Zeitpunkt abzunehmen.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Übergabe auf den Käufer über (§ 446 BGB). Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Kaufsache Eigentum des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB).
§ 4 Gewährleistung
(1) Hinsichtlich der Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist.
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§ 5 Vertragsstrafe
(1) Liefert der Verkäufer die Kaufsache nicht oder führt er eine vereinbarte Teillieferung nicht termingerecht aus, ist er nach vorheriger Inverzugsetzung zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet.
(2) Die Vertragsstrafe beträgt je verspäteten Werktag ________ € (in Worten: ________), insgesamt jedoch höchstens ________ % des Kaufpreises.
(3) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt; die verwirkte Vertragsstrafe ist auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch anzurechnen (§ 340 Abs. 2 BGB).
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
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(3) Erfüllungsort und — soweit gesetzlich zulässig — ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz bzw. Wohnsitz des Verkäufers.
(4) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(5) Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt, von denen jede Partei eine erhält.
________, den ________
...........................................
________
Verkäufer
...........................................
________
Käufer