Diese Vorlage hilft Ihnen, den Auftrag verbindlich festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, was in einen solchen Vertrag gehoert, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.
Wozu dient der Vertrag?
Der Vertrag legt fest, welche Gestaltungsleistungen erbracht werden, in welchem Umfang Entwuerfe und Korrekturschleifen vorgesehen sind und welches Honorar anfaellt. Wichtig ist die Regelung der Nutzungsrechte an den Designs.
Eine klare Vereinbarung beugt Missverstaendnissen ueber Umfang, Lieferung und Verwendung der Gestaltung vor.
Welche Punkte sollte der Vertrag regeln?
- die Bezeichnung der Parteien und das Projekt,
- den Umfang der Leistungen und die Korrekturschleifen,
- das Honorar und die Zahlungsweise,
- die Einraeumung der Nutzungsrechte,
- die Lieferung der Dateien und Formate,
- Regelungen zur Urhebernennung.
Worauf sollten Sie achten?
Regeln Sie genau, in welchem Umfang der Kunde die Designs nutzen darf. Was nicht ausdruecklich eingeraeumt ist, verbleibt im Zweifel beim Designer als Urheber.
Legen Sie fest, wie viele Entwuerfe und Korrekturen enthalten sind, damit der Leistungsumfang klar ist und Zusatzwuensche gesondert behandelt werden koennen.
So fuellen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie die Parteien, die Leistungen und die Rechte ein.
- Pruefen Sie die Vorschau.
- Laden Sie den Vertrag als Word- und PDF-Datei herunter.
- Lassen Sie ihn von beiden Seiten unterschreiben.
Haeufige Fragen
Wem gehoeren die Rechte am Design?
Das Urheberrecht verbleibt beim Designer. Der Kunde erhaelt die im Vertrag eingeraeumten Nutzungsrechte. Deren Umfang sollte genau festgelegt werden.
Wie viele Korrekturen sind enthalten?
Das sollte im Vertrag geregelt werden. So ist klar, wann zusaetzliche Korrekturen gesondert zu verguetet sind.
In welchen Formaten werden die Dateien geliefert?
Die zu liefernden Dateien und Formate sollten ausdruecklich vereinbart werden, damit der Kunde die Designs wie gewuenscht verwenden kann.
Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.