Generalvollmacht - Vorlage Musterformular zum Ausfüllen Pro · DE-law

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Generalvollmacht - Vorlage Musterformular zum Ausfüllen
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G E N E R A L V O L L M A C H T

(General- und Vorsorgevollmacht)



Die unterzeichnende Vollmachtgeberin

Frau ________,

geboren am ________ in ________,

wohnhaft in ________

- nachfolgend „Vollmachtgeberin“ genannt -


erteilt hiermit Vollmacht an


Frau ________,

geboren am ________ in ________,

wohnhaft in ________

- nachfolgend „Bevollmächtigte“ genannt -


§ 1 Umfang der Vollmacht

(2) Die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf insbesondere Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreterin eines Dritten vornehmen.

(3) Der Umfang der Vertretungsbefugnis erstreckt sich insbesondere auf:

1. die Vertretung gegenüber Privatpersonen, sämtlichen Behörden und öffentlichen Stellen, namentlich Gerichten, Finanzbehörden, Sozialversicherungsträgern und Kreditinstituten;

2. die Vornahme und Entgegennahme von Zahlungen sowie die Erteilung rechtsverbindlicher Quittungen;

3. den Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Rechtsgeschäften sowie die Eingehung von Rechtsverbindlichkeiten;

4. die Wahrnehmung sämtlicher Steuerangelegenheiten, einschließlich der Vertretung gegenüber den Finanzbehörden nach der Abgabenordnung (AO);

5. die Verfügung über das gesamte gegenwärtige und künftige Vermögen der Vollmachtgeberin;

6. die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverhältnissen sowie deren Kündigung;

7. den Abschluss und die Kündigung neuer Mietverträge;

8. die Wahrnehmung sämtlicher Rechte und Pflichten aus den von der Vollmachtgeberin abgeschlossenen Verträgen;

9. die Entgegennahme und das Öffnen der an die Vollmachtgeberin gerichteten Post sowie deren Umleitung;

10. die Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten und Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Auswahl und Beauftragung eines Rechtsbeistandes;

11. die Erteilung von Untervollmachten;

12. die Vertretung und Abgabe von Willenserklärungen im Geschäftsverkehr mit sämtlichen Kreditinstituten, bei denen die Vollmachtgeberin Konten oder Depots unterhält; die Vertretungsbefugnis erstreckt sich dabei insbesondere auf

  • die Verfügung über das jeweilige Guthaben (z. B. durch Überweisung oder Barabhebung),
  • die Einrichtung von Festgeld- und sonstigen Einlagenkonten,
  • die Inanspruchnahme vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen,
  • die Inanspruchnahme eingeräumter Kredite,
  • die Beantragung von Zahlungskarten;

14. den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;

15. die Bestellung, Änderung, Kündigung und Aufgabe dinglicher Rechte jeder Art an Grundstücken;

16. die Ausübung von Stimm- und Gesellschafterrechten, insbesondere die Teilnahme an Gesellschafter- und Hauptversammlungen;

17. die Abgabe persönlicher Schuldanerkenntnisse nach §§ 780, 781 BGB sowie die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nach § 800 ZPO;

18. die Ausschlagung von Erbschaften und Vermächtnissen.

(4) Höchstpersönliche Erklärungen, die einer Vertretung nicht zugänglich sind (z. B. Errichtung oder Widerruf einer letztwilligen Verfügung, Eheschließung), sind von dieser Vollmacht nicht umfasst.


§ 2 Innenverhältnis und Vergütung

(1) Im Innenverhältnis hat die Bevollmächtigte die Vollmacht im Interesse und nach dem mutmaßlichen Willen der Vollmachtgeberin auszuüben und etwaige Weisungen zu beachten.

(2) Die Bevollmächtigte erhält keine Vergütung. Sie hat lediglich Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Auslagen nach § 670 BGB.


§ 3 Inkrafttreten und Geltungsdauer

(1) Diese Generalvollmacht tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

(2) Die Vollmacht gilt zeitlich unbegrenzt und bleibt auch im Falle einer Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit der Vollmachtgeberin in vollem Umfang wirksam (Vorsorgevollmacht).

(3) Die Vollmacht behält ihre Gültigkeit, solange sie nicht widerrufen wird. Die Vorlage dieser Vollmacht im Original oder in beglaubigter Abschrift genügt als Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber Dritten.


§ 4 Widerruf und Erlöschen

(1) Die Vollmacht ist jederzeit frei widerruflich. Der Widerruf ist gegenüber der Bevollmächtigten zu erklären; die ausgehändigten Vollmachtsurkunden sind zurückzugeben (§ 175 BGB).

(2) Diese Generalvollmacht gilt über den Tod der Vollmachtgeberin hinaus (transmortale Vollmacht). Nach dem Tod der Vollmachtgeberin kann sie von deren Erben widerrufen werden.


§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Vollmacht unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



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Ort, Datum



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Unterschrift Vollmachtgeberin



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Ort, Datum



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Unterschrift Bevollmächtigte

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