F Ö R D E R V E R E I N B A R U N G
(Spendenvereinbarung gemäß §§ 516 ff. BGB)
zwischen
________
Anschrift: ________
gesetzlich vertreten durch: ________
– nachfolgend „Spendenempfänger“ genannt –
und
________
Anschrift: ________
– nachfolgend „Spender“ genannt –
– Spender und Spendenempfänger nachfolgend gemeinsam auch „Vertragsparteien“ genannt –
wird die folgende Fördervereinbarung geschlossen:
Präambel
(1) Bei dem Spender handelt es sich um eine natürliche Person (Mensch).
(2) Der Spendenempfänger ist ein eingetragener Verein (e.V.) und nach den §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO) als gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Er verfolgt nach Maßgabe seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO. Der zuletzt erteilte Freistellungsbescheid bzw. die Bescheinigung nach § 60a AO datiert vom ________.
(3) Der Spender ist bereit, dem Spendenempfänger im Wege einer Schenkung gemäß § 516 BGB unentgeltlich finanzielle Mittel zur Förderung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke zuzuwenden.
Dies vorausgeschickt vereinbaren die Vertragsparteien das Folgende:
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung
1.1 Der Spender wendet dem Spendenempfänger zur Förderung der in der Präambel genannten Zwecke jährlich finanzielle Mittel in Höhe von ________ € (in Worten: ________ Euro) zu.
1.2 Die erste Zuwendung ist am ________ fällig. Jede weitere Rate ist in folgendem Zeitraum fällig: ________.
1.3 Die Zuwendung erfolgt freiwillig und ohne Gegenleistung des Spendenempfängers. Ein Rechtsanspruch des Spenders auf eine bestimmte konkrete Verwendung über die nachstehende Zweckbindung hinaus besteht nicht.
1.4 Die finanziellen Mittel sind zweckgebunden für folgende Zwecke zu verwenden:
________
1.5 Eine Umwidmung der Spende ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Spenders in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
1.6 Verwendet der Spendenempfänger die Zuwendung zweckwidrig, so kann der Spender die Spende nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß §§ 527, 812 ff. BGB, zurückfordern.
§ 2 Laufzeit
2.1 Diese Vereinbarung beginnt mit ihrer beiderseitigen Unterzeichnung und ist befristet bis zum ________.
2.2 Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um den in § 1.1 genannten Förderzeitraum, sofern sie nicht zuvor gekündigt wird. Sie kann von jeder Vertragspartei ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
2.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB sowie nach § 6 dieser Vereinbarung bleibt unberührt.
§ 3 Dokumentation und Verwendungsnachweis
Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua ut enim ad minim veniam quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodo consequat.
3.2 Der Spendenempfänger hat die Verwendung der Mittel ordnungsgemäß zu belegen und die entsprechenden Unterlagen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorzuhalten.
§ 4 Zuwendungsbestätigung
Der Spendenempfänger verpflichtet sich, dem Spender eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster gemäß § 50 EStDV in Verbindung mit § 10b EStG zu erteilen, die den Spender zum steuerlichen Abzug der Zuwendung berechtigt.
§ 5 Zahlungsmodalitäten
5.1 Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das folgende Konto des Spendenempfängers:
Kontoinhaber: ________
Kreditinstitut: ________
IBAN: ________
BIC: ________
5.2 Bei zweckgebundenen Spenden hat der Spender bei der Zahlung im Verwendungszweck einen entsprechenden Zweckbindungsvermerk anzugeben.
5.3 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Betrages auf dem vorgenannten Konto.
§ 6 Außerordentliche Kündigung
6.1 Der Spendenempfänger ist berechtigt, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gemäß § 314 BGB zu kündigen, wenn der Spender die in § 1 vereinbarte Zuwendung trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist nicht wie geschuldet erbringt.
6.2 Der Spender ist berechtigt, die Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn der Spendenempfänger die Mittel zweckwidrig verwendet oder die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 51 ff. AO entfallen.
6.3 Jede außerordentliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 7 Salvatorische Klausel
Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua ut enim ad minim veniam quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodo consequat duis aute irure dolor in reprehenderit voluptate velit esse cillum dolore eu fugiat nulla pariatur lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit sed do eiusmod.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
8.2 Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
8.3 Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
8.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Spendenempfängers.
...........................................................................................
Ort, Datum
...........................................................................................
Spender
...........................................................................................
Spendenempfänger