Erbauseinandersetzungsvertrag - Formular, Mustervorlage Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einem Erbauseinandersetzungsvertrag teilen mehrere Miterben den Nachlass untereinander auf und beenden damit die Erbengemeinschaft. Der Vertrag legt fest, wer welche Gegenstaende oder Werte erhaelt und wie etwaige Ausgleichszahlungen erfolgen.

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Aufteilung klar festzuhalten. Nachfolgend erklaeren wir, wofuer der Vertrag dient, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Wozu dient der Vertrag?

Nach einem Erbfall bilden mehrere Erben eine Erbengemeinschaft und verwalten den Nachlass gemeinsam. Mit der Erbauseinandersetzung wird der Nachlass aufgeteilt und die Gemeinschaft aufgeloest.

Der Vertrag haelt fest, wie die Aufteilung erfolgt, und schafft so Klarheit unter den Miterben.

Welche Punkte sollte der Vertrag regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Erfassen Sie den Nachlass moeglichst vollstaendig, einschliesslich der Verbindlichkeiten. So vermeiden Sie spaetere Streitigkeiten unter den Miterben.

Je nach Art der Nachlassgegenstaende, etwa bei Grundstuecken, koennen besondere Formanforderungen gelten. Bei groesseren Nachlaessen ist fachkundiger Rat sinnvoll.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Muessen alle Miterben zustimmen?

Eine einvernehmliche Auseinandersetzung setzt die Zustimmung aller Miterben voraus. Kommt keine Einigung zustande, koennen andere Wege erforderlich werden.

Was ist bei Grundstuecken im Nachlass zu beachten?

Gehoeren Grundstuecke zum Nachlass, koennen besondere Formanforderungen gelten. In solchen Faellen ist fachkundige Begleitung sinnvoll.

Wie werden Schulden des Nachlasses behandelt?

Nachlassverbindlichkeiten sollten in die Auseinandersetzung einbezogen und klar geregelt werden, damit keine offenen Fragen bleiben.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

Erbauseinandersetzungsvertrag

zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nach dem Nachlass von
________

Zwischen den nachstehend bezeichneten Miterben

1. ________, wohnhaft in ________, mit einem Erbteil von ________ %

– nachfolgend „Erbe 1“ genannt –

2. ________, wohnhaft in ________, mit einem Erbteil von ________ %

– nachfolgend „Erbe 2“ genannt –

– die Erben 1 und 2 nachfolgend gemeinsam auch „die Erben“ oder „die Miterben“ genannt –

wird der nachfolgende Erbauseinandersetzungsvertrag geschlossen:

Präambel

Herr/Frau ________, geboren am ________ in ________, zuletzt wohnhaft in ________, ist am ________ verstorben (nachfolgend „der Erblasser“).

Die vorstehend bezeichneten Erben sind aufgrund ________ (gesetzliche Erbfolge / Testament / Erbvertrag, Erbschein des Amtsgerichts ________, Aktenzeichen ________) gemeinschaftliche Erben des Erblassers geworden. Sie bilden gemäß § 2032 BGB eine Erbengemeinschaft.

Die Erben beabsichtigen, die Erbengemeinschaft im Wege der Auseinandersetzung gemäß §§ 2042 ff. BGB vollständig aufzuheben, und treffen hierzu die nachfolgenden Vereinbarungen:

§ 1 Nachlassverzeichnis

(1) Die Erben sind sich darin einig, dass sich der Nachlass zum Zeitpunkt des Erbfalls wie folgt zusammensetzte. Die Aufstellung ist nach bestem Wissen und Gewissen erstellt; sie wird von den Erben als vollständig und zutreffend anerkannt.

(2) Aktiva

a) Bewegliches Vermögen

– Bargeld in Höhe von ________ €;

– sonstige Wertgegenstände im Wert von ________ €.

b) Forderungen und Guthaben

– Guthaben aus dem Girokontovertrag bei der ________, Kontonummer/IBAN ________, BLZ/BIC ________, welches zum Todeszeitpunkt einen Kontostand in Höhe von ________ € auswies;

– sonstige Forderungen gegenüber Dritten in Höhe von ________ €.

(3) Passiva

– Beerdigungskosten (Beisetzung, Grabmal, Trauerfeier, Grabpflege) in Höhe von ________ €;

– sonstige Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des § 1967 BGB in Höhe von ________ €.

(4) Nachlassvermögen insgesamt

Der Aktivnachlass in Höhe von ________ € abzüglich des Passivnachlasses in Höhe von ________ € ergibt einen Reinnachlass (Gesamtvermögen) in Höhe von ________ €.

§ 2 Auseinandersetzungsvereinbarung

(1) Die Erben heben die Erbengemeinschaft hiermit gemäß §§ 2042 ff. BGB auf und setzen sich vollständig auseinander.

(2) Zur Durchführung der Auseinandersetzung vereinbaren die Erben folgende Zuteilungen und Übertragungen:

– Erbe 1 erhält: ________;

– Erbe 2 erhält: ________.

(3) Soweit zur Abdeckung wertmäßiger Unterschiede ein Ausgleich erforderlich ist, leistet ________ an ________ eine Ausgleichszahlung in Höhe von ________ €.

(4) Die Erben sind sich über die in dieser Vereinbarung geregelten Eigentumsübertragungen und Abtretungen einig. Die hierzu erforderlichen dinglichen Einigungen (§§ 929 ff., 398 BGB) werden hiermit erklärt.

§ 3 Übergabe und Verrechnungsstichtag

(1) Die Auseinandersetzung erfolgt zum ________. Die Erben verpflichten sich, alle hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben sowie etwa erforderliche Erklärungen Dritter einzuholen, soweit deren Mitwirkung trotz der nach § 5 erteilten Vollmacht noch erforderlich ist.

(2) Die Besitzübergabe der einzelnen Nachlassgegenstände gilt mit dem vorgenannten Datum als erfolgt.

(3) Als Verrechnungstag wird der ________ festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt gehen Nutzungen, Lasten und Gefahren der jeweils zugeteilten Nachlassgegenstände auf den übernehmenden Erben über; etwaige öffentliche Lasten oder sonstige Abgaben hat der jeweilige Erbe von diesem Zeitpunkt an selbst zu tragen.

§ 4 Verzichts- und Ausgleichserklärung

(1) Die Erben sind sich darin einig, dass mit der vollständigen Ausführung dieser Vereinbarung sämtliche Ansprüche der Erben untereinander in Bezug auf den aufzuteilenden Nachlass ausgeglichen und abgegolten sind.

(2) Die Erben verzichten wechselseitig ausdrücklich auf alle weiter gehenden Forderungen aus dem Nachlass und der Erbengemeinschaft. Dieser wechselseitige Verzicht wird von den Erben mit ihrer Unterschrift angenommen.

(3) Im Verhältnis zu Nachlassgläubigern bleibt die gesamtschuldnerische Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 2058 BGB) unberührt; im Innenverhältnis erfolgt der Ausgleich nach Maßgabe dieses Vertrages.

§ 5 Vollmacht

(1) ________ wird hiermit bevollmächtigt, alle Erklärungen, die zur Abwicklung dieser Vereinbarung erforderlich sind, auch mit Wirkung für und gegen die übrigen Miterben abzugeben und entgegenzunehmen.

(2) Die Vollmacht umfasst insbesondere die Auflösung von Bankkonten und sonstigen Verträgen sowie die Einziehung von Forderungen für die Erbengemeinschaft und die Annahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung.

(3) Die bevollmächtigte Person ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit dies zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist.

§ 6 Schlussbestimmungen

(3) Die mit diesem Vertrag verbundenen Kosten tragen die Erben im Verhältnis ihrer Erbteile.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, ________.

________, den ________


...........................
________
(Erbe 1)


...........................
________
(Erbe 2)

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