Einräumung von Nutzungsrechten von urheberrechtlich geschützten Werken - Formular Vorlage Word & PDF Pro · DE-law

Gültig in Deutschland · nach lokalem Recht erstellt

Mit einer Einraeumung von Nutzungsrechten gestattet der Urheber oder Rechteinhaber einem anderen, ein urheberrechtlich geschuetztes Werk in bestimmtem Umfang zu nutzen. Der Vertrag legt fest, welche Nutzungen erlaubt sind und unter welchen Bedingungen.

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Diese Vorlage hilft Ihnen, die Nutzungsrechte klar abzugrenzen. Nachfolgend erklaeren wir, worum es bei der Einraeumung geht, worauf zu achten ist und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.

Worum geht es bei Nutzungsrechten?

Das Urheberrecht selbst verbleibt beim Urheber. Eingeraeumt werden Nutzungsrechte, also die Erlaubnis, das Werk in bestimmter Weise zu verwenden, etwa zu vervielfaeltigen, zu verbreiten oder oeffentlich zugaenglich zu machen.

Nutzungsrechte koennen einfach oder ausschliesslich, zeitlich, raeumlich und inhaltlich begrenzt eingeraeumt werden. Eine genaue Beschreibung ist daher wichtig.

Welche Punkte sollte der Vertrag regeln?

Worauf sollten Sie achten?

Beschreiben Sie die erlaubten Nutzungen moeglichst genau. Was nicht ausdruecklich eingeraeumt ist, verbleibt im Zweifel beim Urheber.

Beruecksichtigen Sie auch die Persoenlichkeitsrechte des Urhebers, etwa die Nennung als Urheber. Bei umfangreichen Rechteeinraeumungen ist fachkundiger Rat sinnvoll.

So fuellen Sie die Vorlage aus

Haeufige Fragen

Wird mit dem Vertrag das Urheberrecht uebertragen?

Nein. Das Urheberrecht selbst verbleibt beim Urheber. Eingeraeumt werden Nutzungsrechte, also die Erlaubnis zu bestimmten Nutzungen.

Was bedeutet ein ausschliessliches Nutzungsrecht?

Bei einem ausschliesslichen Recht darf nur der Berechtigte das Werk in der vereinbarten Weise nutzen. Beim einfachen Recht koennen mehrere zur Nutzung berechtigt sein.

Was gilt fuer nicht genannte Nutzungen?

Nutzungen, die nicht ausdruecklich eingeraeumt sind, verbleiben im Zweifel beim Urheber. Eine genaue Beschreibung ist daher wichtig.

Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.

Dokumentvorschau

VERTRAG ÜBER DIE EINRÄUMUNG VON URHEBERRECHTLICHEN NUTZUNGSRECHTEN

(Lizenzvertrag gemäß §§ 31 ff. UrhG)


Zwischen


________

________

– nachfolgend „Rechteinhaber“ genannt –

und


________

________

– nachfolgend „Erwerber“ genannt –

– Rechteinhaber und Erwerber nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt –


wird der nachfolgende Vertrag geschlossen:


§ 1 Vertragsgegenstand und Berechtigung

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Einräumung von Nutzungsrechten im Sinne der §§ 31 ff. des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) an Werken der folgenden Werkart: Werke der Musik (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG).

(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte betrifft das folgende, näher bezeichnete Werk (nachfolgend „Werk“):

Titel: ________
Beschreibung:
________
(Anlage 1)

(3) Der Rechteinhaber, ________, ist zugleich Urheber des in Absatz 2 bezeichneten Werkes im Sinne des § 7 UrhG.

(4) Der Rechteinhaber versichert, dass er Inhaber sämtlicher zur Einräumung der vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte erforderlichen Rechte ist, dass diese frei von Rechten Dritter sind und dass er uneingeschränkt berechtigt ist, die Nutzungsrechte in dem in § 2 vereinbarten Umfang einzuräumen.


§ 2 Umfang der Nutzungsrechtseinräumung

(1) Der Rechteinhaber räumt dem Erwerber an dem in § 1 bezeichneten Werk das einfache (nicht ausschließliche) Nutzungsrecht im Sinne des § 31 Abs. 2 UrhG ein. Der Rechteinhaber behält sich das Recht vor, das Werk selbst zu nutzen sowie weiteren Dritten Nutzungsrechte einzuräumen.

(2) Die Einräumung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.

(4) Die Einräumung von Nutzungsrechten an noch unbekannten Nutzungsarten (§ 31a UrhG) ist nicht Gegenstand dieses Vertrages und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(5) Dem Erwerber ist die Bearbeitung und Umgestaltung des in § 1 bezeichneten Werkes (§ 23 UrhG) untersagt.

(6) Der Erwerber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten Unterlizenzen einzuräumen (§ 35 UrhG). Eine Zustimmung des Rechteinhabers nach § 34 UrhG bleibt im Einzelfall vorbehalten.

(7) Das Urheberpersönlichkeitsrecht des Rechteinhabers (§§ 12 bis 14 UrhG), insbesondere das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG), bleibt von diesem Vertrag unberührt.


§ 3 Vergütung

(1) Für die Einräumung der in § 2 bezeichneten Nutzungsrechte zahlt der Erwerber an den Rechteinhaber eine einmalige Vergütung in Höhe von ________ € (in Worten: ________) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Betrag ist innerhalb von ________ nach Unterzeichnung dieses Vertrages ohne Abzug auf das folgende Konto des Rechteinhabers zu zahlen: ________.

(3) Die Wirksamkeit der Nutzungsrechtseinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) des vollständigen Eingangs der Vergütung gemäß Absatz 1.

(4) Der Rechteinhaber behält sich vor, im Falle einer unangemessen niedrigen Vergütung die gesetzlichen Ansprüche auf angemessene Beteiligung nach §§ 32, 32a UrhG geltend zu machen; abweichende Vereinbarungen sind insoweit gemäß § 32 Abs. 3 UrhG unwirksam.


§ 4 Auslieferung des Werkes

Die Auslieferung des Werkes erfolgt per E-Mail innerhalb von ________ nach vollständigem Zahlungseingang gemäß § 3.


§ 5 Beendigung des Vertrages

(1) Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt und diesen Verstoß trotz Abmahnung und angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.


§ 6 Vertragsstrafe

(1) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der in diesem Vertrag niedergelegten Verpflichtungen, insbesondere gegen § 2 Abs. 5 und 6, verpflichtet sich der Erwerber, an den Rechteinhaber eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu ________ € (in Worten: ________) zu zahlen, deren konkrete Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist.

(2) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie etwaiger gesetzlicher Ansprüche, insbesondere aus §§ 97 ff. UrhG, bleibt unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.


§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig (§§ 38, 40 ZPO), der Sitz des Rechteinhabers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der ZPO.

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.


________, den ________




......................................
________
(Unterschrift Rechteinhaber)





......................................
________
(Unterschrift Erwerber)

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