Diese Vorlage hilft Ihnen, Ihr Anliegen sachlich darzustellen. Nachfolgend erklaeren wir, wann eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Betracht kommt, was hineingehoert und wie Sie das Dokument ausfuellen und herunterladen.
Was ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Die Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich an die vorgesetzte Stelle und betrifft das persoenliche Verhalten eines Amtstraegers. Sie ist von der Sachbeschwerde zu unterscheiden, die sich gegen eine Entscheidung in der Sache richtet.
Mit ihr regen Sie an, das beanstandete Verhalten zu pruefen. Sie ist an keine besondere Frist gebunden und kann formlos erhoben werden.
Wann kommt sie in Betracht?
- bei unhoeflicher oder unangemessener Behandlung,
- bei einer aus Ihrer Sicht fehlerhaften Bearbeitung,
- bei einer ueberlangen oder ausbleibenden Reaktion,
- bei einem Verhalten, das Sie als pflichtwidrig empfinden.
Was sollte die Beschwerde enthalten?
- Ihre Angaben und die Bezeichnung der Behoerde,
- die betroffene Person oder Stelle, soweit bekannt,
- eine sachliche Schilderung des Vorfalls mit Datum,
- Ihr konkretes Anliegen,
- Ort, Datum und Unterschrift.
Worauf sollten Sie achten?
Bleiben Sie sachlich und schildern Sie den Vorfall nachvollziehbar. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde aendert eine getroffene Entscheidung nicht; dafuer sind die jeweils vorgesehenen Rechtsbehelfe einschlaegig.
Wollen Sie zugleich eine Entscheidung angreifen, sollten Sie die dafuer geltenden Fristen und Rechtsbehelfe pruefen.
So fuellen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie Ihre Daten und die Schilderung des Vorfalls ein.
- Pruefen Sie die Vorschau.
- Laden Sie das Schreiben als Word- und PDF-Datei herunter.
- Senden Sie es an die vorgesetzte Stelle der Behoerde.
Haeufige Fragen
Aendert eine Dienstaufsichtsbeschwerde eine Entscheidung?
Nein. Sie betrifft das Verhalten einer Amtsperson. Um eine Entscheidung anzugreifen, sind die jeweils vorgesehenen Rechtsbehelfe einschlaegig.
Gibt es eine Frist?
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist an keine besondere Frist gebunden. Eine zeitnahe Erhebung ist dennoch sinnvoll, solange der Vorfall gut belegbar ist.
Muss ich eine Form einhalten?
Die Beschwerde kann formlos erhoben werden. Eine schriftliche, sachliche Darstellung ist aber zu empfehlen.
Inhalt wird regelmaessig ueberprueft, damit er verstaendlich und aktuell bleibt.