Deckvertrag für Hunde / Katzen - Musterformular Pro · DE-law
✓ Valid in Germany · drafted to comply with local law
Create your Deckvertrag für Hunde / Katzen - Musterformular for use in Germany. Answer a few plain-English questions and the document fills in automatically as you go — then download it in Word and PDF, ready to sign or share. This version has been professionally rewritten to comply with local law.
- Answer 20 simple questions — the document fills in as you go
- Live preview: watch your document update in real time
- Download as Word (.docx) and PDF
- Edit your answers and re-download anytime
Fill in the details
0/20Type below — the document on the right updates as you go.
DECKVERTRAG
über die Verpaarung von Zuchtkatzen
Zwischen
________
________
- nachfolgend „Kater-Besitzer“ genannt -
und
________
________
- nachfolgend „Katzen-Besitzer“ genannt -
- gemeinsam nachfolgend „Parteien“ genannt -
wird der nachfolgende Deckvertrag im Sinne eines Vertrages eigener Art (Werk-/Dienstleistungselemente, §§ 631, 611 BGB) geschlossen:
Präambel
§ 1 Vertragsgegenstand – Bezeichnung der Tiere
(1) Der Kater:
Name: ________, geboren am: ________
Rasse/Farbe: ________
Zuchtbuch-Nr.: ________
(2) Die Katze:
Name: ________, geboren am: ________
Rasse/Farbe: ________
Zuchtbuch-Nr.: ________
(3) Der Deckakt erfolgte am: ________; nachgedeckt am: ________.
§ 2 Gesundheitszustand und Zuchttauglichkeit
(2) Der Kater-Besitzer hat Einsicht in die Ahnentafel der Katze erhalten und konnte sich von deren Zuchttauglichkeit sowie der erfolgten tierärztlichen Untersuchung überzeugen.
§ 3 Vorzulegende Unterlagen
Der Katzen-Besitzer erhält vom Kater-Besitzer folgende Unterlagen in Kopie:
- Ahnentafel,
- Nachweis der Zuchttauglichkeit,
- ________.
§ 4 Durchführung des Deckaktes
(1) Der Deckakt erfolgt in den Räumlichkeiten des Kater-Besitzers. Die Katze soll dort in der Zeit von ________ Uhr bis ________ Uhr verbleiben.
(2) Beide Parteien verpflichten sich, während der Aufenthaltsdauer eine artgerechte, dem Tierschutzgesetz entsprechende Unterbringung und Versorgung der Tiere sicherzustellen.
(3) Der Kater-Besitzer ist berechtigt, den Wurf zwischen der vierten und achten Lebenswoche der Kitten nach vorheriger Terminabstimmung mehrmals in Augenschein zu nehmen.
§ 5 Deckentschädigung und Wirksamkeit der Leistung
(1) Nach einem ordnungsgemäß verlaufenen Deckakt gilt die Dienstleistung des Deckkaters als erbracht; damit ist die Voraussetzung für die vereinbarte Deckentschädigung erfüllt. Die Leistung schließt keine Garantie für eine Trächtigkeit der Katze ein.
(2) Bleibt die Katze leer, darf diese bei der nächsten Rolligkeit gegen eine Gebühr in Höhe von ________ Euro erneut dem Kater zugeführt werden. Es liegt im Ermessen des Kater-Besitzers, bei Leerbleiben der Katze einen kostenlosen Nachdeckakt zu gewähren oder einen Teil der Deckentschädigung zurückzuerstatten; eine derartige Abrede ist vor dem Deckakt schriftlich zu treffen.
§ 6 Fälligkeit und Höhe der Deckgebühr
(1) Die Deckgebühr wird spätestens mit dem Verkauf des ersten Kittens, spätestens jedoch am ________ fällig.
(2) Je Kitten erhält der Kater-Besitzer ________ Euro.
§ 7 Regelungen bei eingeschränktem oder ausbleibendem Wurferfolg
(1) Bringt die Katze nur ein totes Kitten oder nur ein lebendes Kitten zur Welt, so wird die Deckgebühr entsprechend angemessen herabgesetzt und einvernehmlich neu vereinbart.
(2) Bringt die Katze keine lebenden Kitten zur Welt, so steht dem Kater-Besitzer ein kostenloser Nachdeckakt bei der nächsten Rolligkeit der Katze zu.
(3) Über weitergehende Regelungen entscheiden die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen.
§ 8 Kitten als Deckgebühr
(1) Wurde ein Kitten als Deckgebühr vereinbart, hat der Katzen-Besitzer den Kater-Besitzer unverzüglich nach erfolgtem Wurf zu verständigen.
(2) Der Kater-Besitzer hat innerhalb von fünf Wochen nach dem Wurftag ein Kitten seiner Wahl auszusuchen, zu kennzeichnen und ab der neunten Lebenswoche abzuholen.
(3) Besteht der Wurf nur aus einem oder zwei Kitten, so kann die Deckgebühr auch nachträglich durch eine angemessene Geldzahlung ersetzt werden.
§ 9 Haftung
(1) Die Parteien haften einander nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Ort, Datum: _____________________
Besitzer Kater: ___________________________
Besitzer Katze: __________________________
Fields you complete are inserted into the document live. This template is general guidance only — not legal advice.