Absichtserklärung - Letter of Intent - Musterformular Pro · DE-law

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Absichtserklärung - Letter of Intent - Musterformular
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ABSICHTSERKLÄRUNG

(Letter of Intent)


zwischen

________

vertreten durch: ________

________

- nachfolgend „Auftraggeber“ -


und

________

vertreten durch: ________

________

- nachfolgend „Auftragnehmer“ -

- Auftraggeber und Auftragnehmer nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ und jeweils einzeln „Partei“ -


§ 1 Präambel und Rechtsnatur

(1) Die Parteien beabsichtigen, einen Vertrag (nachfolgend „Hauptvertrag“) mit den in dieser Absichtserklärung niedergelegten Eckdaten abzuschließen.

(2) Diese Absichtserklärung fasst die wesentlichen Punkte der angestrebten Vereinbarung zusammen und bekräftigt die Absicht der Parteien, in Verhandlungen über den Abschluss eines endgültigen Hauptvertrages einzutreten.

(3) Mit Ausnahme der ausdrücklich als verbindlich bezeichneten Regelungen (insbesondere § 5 Geheimhaltung, § 6 Abs. 3 sowie § 8) begründet diese Absichtserklärung keine Verpflichtung zum Abschluss des Hauptvertrages. Ein Anspruch auf Abschluss des Hauptvertrages wird hierdurch nicht begründet. Die vorvertraglichen Pflichten nach §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB bleiben unberührt.


§ 2 Gegenstand der beabsichtigten Leistung

Der Auftragnehmer beabsichtigt, unter dem noch abzuschließenden Hauptvertrag folgende Leistungen zu erbringen:

________


§ 3 Beabsichtigte Gegenleistung

(1) Der Auftraggeber beabsichtigt, als Vergütung für die in § 2 beschriebenen Leistungen folgenden Gesamtpreis einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu entrichten: ________ Euro (in Worten: ________).

(2) Die Vergütung für die einzelnen Leistungsbestandteile soll sich wie folgt aufgliedern:

________

(3) Der Gesamtpreis soll in seinem Gesamtbetrag entrichtet werden, sofern im Hauptvertrag nichts Abweichendes vereinbart wird.

(4) Der Hauptvertrag soll beginnen am: ________.

(5) Der Hauptvertrag soll enden am: ________.


§ 4 Vorbereitungsmaßnahmen

(1) Vor Abschluss des Hauptvertrages sind folgende Vorbereitungsmaßnahmen vorzunehmen:

________

(2) Die Verantwortung für die Durchführung dieser Vorbereitungsmaßnahmen obliegt: ________.

(3) Die Kosten dieser Vorbereitungsmaßnahmen trägt der Auftraggeber.


§ 5 Geheimhaltung

(2) Soweit es sich bei vertraulichen Informationen um Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) handelt, gelten ergänzend dessen Bestimmungen. Die Parteien treffen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG.

(3) Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit diese

  • der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig bekannt oder in ihrem Besitz waren;
  • ohne Zutun der empfangenden Partei veröffentlicht worden oder anderweitig ohne deren Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
  • der empfangenden Partei nach Abschluss dieser Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten rechtmäßig und ohne Bruch einer Geheimhaltungsverpflichtung übermittelt worden sind;
  • von der offenlegenden Partei gegenüber der empfangenden Partei schriftlich zur Offenlegung freigegeben wurden;
  • von der offenlegenden Partei ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen einem Dritten zugänglich gemacht worden sind;
  • aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind, wobei die empfangende Partei die offenlegende Partei hierüber, soweit rechtlich zulässig, vorab zu informieren hat.

(4) Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Beendigung dieser Absichtserklärung hinaus für die Dauer von drei Jahren fort.

(5) Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, halten die Parteien die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein.


§ 6 Zeitplan und Verhandlungsführung

(1) Die Parteien stimmen darin überein, schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung des Hauptvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufzunehmen, mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

(2) Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

(3) Kommt eine weitergehende Vereinbarung über den Gegenstand dieser Absichtserklärung – aus welchem Grund auch immer – nicht zustande, so hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Vergütung der bereits tatsächlich erbrachten und vom Auftraggeber angeforderten Leistungen. Im Übrigen trägt jede Partei ihre eigenen Kosten, insbesondere etwaige Kosten für Gutachter, Berater, Rechtsanwälte sowie Reisekosten, selbst.


§ 7 Inkrafttreten und Laufzeit

(1) Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

(2) Sie endet ferner automatisch, wenn ein Hauptvertrag nicht bis zum ________ zustande gekommen ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Absichtserklärung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

(2) Mündliche Nebenabreden zu dieser Absichtserklärung bestehen nicht.

(3) Diese Absichtserklärung wurde in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt, von denen jede Partei eine erhält.

(5) Auf diese Absichtserklärung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Vorschriften des Internationalen Privatrechts Anwendung.

(6) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Absichtserklärung ist, soweit gesetzlich zulässig: ________.



________, den ________





.........................................................
Auftraggeber





.........................................................
Auftragnehmer

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