Diese Vorlage hilft Ihnen, die Forderung sachlich darzustellen. Nachfolgend erklären wir, worauf zu achten ist, was hineingehört und wie Sie das Dokument ausfüllen und herunterladen.
Wozu dient die Zahlungsaufforderung?
Hat ein Mieter einen Mangel unter bestimmten Voraussetzungen selbst beseitigen lassen, kann er die Erstattung der erforderlichen Kosten verlangen. Das Schreiben macht diesen Anspruch geltend.
Voraussetzung ist in der Regel, dass der Vermieter zuvor zur Beseitigung aufgefordert wurde und der Mieter zur Selbstvornahme berechtigt war.
Was sollte das Schreiben enthalten?
- die Bezeichnung von Mieter und Vermieter sowie der Wohnung,
- die Beschreibung des Mangels und der Beseitigung,
- den Bezug auf die vorherige Aufforderung,
- die entstandenen Kosten mit Belegen,
- die Aufforderung zur Zahlung mit Frist,
- Ort, Datum und Unterschrift.
Worauf sollten Sie achten?
Eine Erstattung setzt in der Regel voraus, dass Sie zur Selbstvornahme berechtigt waren und den Vermieter zuvor zur Beseitigung aufgefordert hatten. Bewahren Sie die Belege über die Kosten auf.
Da die Voraussetzungen vom Einzelfall abhängen und sich ändern können, ist bei Unsicherheit fachkundiger Rat sinnvoll.
So füllen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie die Beteiligten und die Kosten ein.
- Prüfen Sie die Vorschau.
- Laden Sie das Schreiben als Word- und PDF-Datei herunter.
- Senden Sie es mit den Belegen an den Vermieter.
Häufige Fragen
Darf ich einen Mangel selbst beseitigen lassen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich, etwa wenn der Vermieter zuvor zur Beseitigung aufgefordert wurde. Die Voraussetzungen sollten beachtet werden.
Welche Belege sollte ich beifügen?
Hilfreich sind Rechnungen und Nachweise über die entstandenen Kosten sowie die vorherige Aufforderung zur Beseitigung.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht zahlt?
Bleibt die Zahlung aus, können weitere Schritte in Betracht kommen. Bei Unsicherheit über das Vorgehen ist fachkundiger Rat hilfreich.
Inhalt wird regelmäßig überprüft, damit er verständlich und aktuell bleibt.