Vertrag für freie Mitarbeit - Formular, Mustervorlage Pro · DE-law

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Vertrag für freie Mitarbeit - Formular, Mustervorlage
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VERTRAG ÜBER FREIE MITARBEIT


zwischen

________
vertreten durch ________
________

– nachfolgend "Auftraggeber" genannt –

und

________
________

– nachfolgend "freier Mitarbeiter" genannt –

– gemeinsam nachfolgend "Vertragsparteien" genannt –


wird der nachfolgende Vertrag über freie Mitarbeit geschlossen:


§ 1 Gegenstand des Vertrages und Tätigkeit

(1) Der Auftraggeber überträgt dem freien Mitarbeiter folgende Tätigkeit zur selbständigen Ausführung:

________

(2) Der freie Mitarbeiter wird für den Auftraggeber als selbständiger Unternehmer im Sinne des § 84 Abs. 1 HGB auf Grundlage eines Dienstvertrages gemäß §§ 611 ff. BGB tätig. Ein Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag ausdrücklich nicht begründet.

(3) Die Tätigkeit beginnt am ________.

(4) Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass der freie Mitarbeiter mit der Tätigkeit im Umfang von durchschnittlich ________ Stunden pro Woche in Anspruch genommen wird. Dieser Wert ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Auftragsmenge.

(5) Der freie Mitarbeiter unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeit keinen Weisungen des Auftraggebers hinsichtlich Art, Zeit und Ort der Leistungserbringung. Er gestaltet seine Tätigkeit im Wesentlichen frei und bestimmt seine Arbeitszeit selbst. Auf betriebliche Belange des Auftraggebers, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen, hat er angemessen Rücksicht zu nehmen.

(6) Zeitliche und fachliche Vorgaben, die sich aus der Natur des jeweiligen Projektes oder aus Vereinbarungen mit Dritten ergeben, sind vom freien Mitarbeiter einzuhalten, soweit dies zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung erforderlich ist.

(7) Der freie Mitarbeiter ist berechtigt, einzelne Aufträge des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(8) Der freie Mitarbeiter ist gegenüber den Mitarbeitern des Auftraggebers nicht weisungsbefugt und nicht in dessen betriebliche Organisation eingegliedert.


§ 2 Vertragsdauer und Beendigung

(1) Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der in § 1 dieses Vertrages beschriebenen Tätigkeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt unberührt.

(3) Eine Kündigung aus wichtigem Grund bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.


§ 3 Leistungserbringung

(1) Der freie Mitarbeiter erbringt die Leistung grundsätzlich persönlich. Beabsichtigt der freie Mitarbeiter, eigene Mitarbeiter hinzuzuziehen oder Unteraufträge zu vergeben, so hat er hierfür die vorherige Zustimmung des Auftraggebers in Textform einzuholen. Für das Verhalten der von ihm eingesetzten Personen haftet er wie für eigenes Verschulden.

(2) Der freie Mitarbeiter ist berechtigt, seine Tätigkeit in eigenen Räumlichkeiten auszuüben. Ist seine Anwesenheit im Betrieb des Auftraggebers erforderlich, stellt der Auftraggeber nach vorheriger Absprache geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung.

(3) Der Auftraggeber stellt dem freien Mitarbeiter die zur Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung, soweit dies zur Erfüllung des Auftrages notwendig ist.

(4) Die Vertragsparteien verpflichten sich, einander unverzüglich zu informieren, sofern es bei der Durchführung oder Abwicklung des Vertrages zu vorhersehbaren Verzögerungen kommen sollte.


§ 4 Vergütung

(1) Als Vergütung wird ein Stundenhonorar von ________ EUR (in Worten: ________) zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart.

(2) Der freie Mitarbeiter erstellt jeweils bis zum zehnten Werktag des Folgemonats eine spezifizierte, den Anforderungen des § 14 UStG entsprechende Rechnung über die im Vormonat tatsächlich geleisteten Stunden.

(3) Die Vergütung wird zehn Werktage nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

(4) Der freie Mitarbeiter benennt dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Zusammenarbeit ein Bankkonto, auf das die Vergütung zu überweisen ist.

(5) Vergütet wird ausschließlich die tatsächlich geleistete Arbeit.

(6) Eine Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko nach § 615 BGB sowie bei vorübergehender Verhinderung nach § 616 BGB ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(7) Zusätzlich geleistete Arbeitsstunden hat der freie Mitarbeiter innerhalb von ________ Tagen nach deren Anfall abzurechnen. Versäumt der freie Mitarbeiter diese Frist, gelten die betreffenden Vergütungsansprüche als verwirkt.

(8) Ist der freie Mitarbeiter nicht umsatzsteuerpflichtig oder entfällt seine Umsatzsteuerpflicht während der Vertragslaufzeit, so ist er verpflichtet, dem Auftraggeber zu Unrecht in Rechnung gestellte und gezahlte Umsatzsteuer zu erstatten.

(9) Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass der freie Mitarbeiter nicht lohnsteuerpflichtig ist und für die Abführung seiner Steuern selbst verantwortlich ist. Wird der Auftraggeber gleichwohl auf die Abführung von Lohnsteuer in Anspruch genommen, hat der freie Mitarbeiter dem Auftraggeber die hierfür gezahlten Beträge zu erstatten.


§ 5 Aufwendungsersatz und sonstige Ansprüche

Mit der Zahlung der in § 4 dieses Vertrages vereinbarten Vergütung sind sämtliche Ansprüche des freien Mitarbeiters gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag, einschließlich etwaiger Aufwendungen, abgegolten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


§ 6 Tätigkeit für Dritte

Der freie Mitarbeiter ist berechtigt, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein. Er ist gehalten, im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber keine entgegenstehenden Interessenkonflikte zu begründen.


§ 7 Verschwiegenheit und Datenschutz

(1) Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstigen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(2) Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich, personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu verarbeiten, ordnungsgemäß aufzubewahren und zu keinem anderen als dem zur rechtmäßigen Auftragserfüllung erforderlichen Zweck zu nutzen, zugänglich zu machen oder offenzulegen.

(3) Soweit der freie Mitarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, werden die Vertragsparteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abschließen.


§ 8 Haftung

(1) Der freie Mitarbeiter haftet für Schäden, die er dem Auftraggeber oder Dritten im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages schuldhaft zufügt, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Der freie Mitarbeiter ist verpflichtet, die ihm übertragene Tätigkeit mit der erforderlichen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen. Er ist für die Mangelfreiheit seiner Leistungen verantwortlich und hat im Falle mangelhafter Leistung für eine ordnungsgemäße Nacherfüllung Sorge zu tragen.

(3) Der freie Mitarbeiter trägt selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung, Sorge.


§ 9 Sozialversicherung und Steuern

(1) Der freie Mitarbeiter ist für die Anmeldung und Abführung seiner Steuern sowie für seine soziale Absicherung selbst verantwortlich. Etwaige Beiträge zur Sozialversicherung führt er in eigener Verantwortung ab.

(3) Sollte gleichwohl eine Sozialversicherungspflicht festgestellt werden, so trägt jede Vertragspartei die auf sie entfallenden Beiträge nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Verlangen entsprechende Nachweise über die Erfüllung seiner steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten vorzulegen.


§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Erfüllungsort.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.




..........................................................................................

Ort, Datum




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Freier Mitarbeiter




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Ort, Datum




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Auftraggeber

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