Maklervertrag für Versicherungen - Musterformular Pro · DE-law

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Maklervertrag für Versicherungen - Musterformular
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VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG

zwischen

________
________

– nachfolgend „Auftraggeber“ genannt –

und

________
________
Vermittlerregister-Nr.: ________

– nachfolgend „Makler“ genannt –

– Auftraggeber und Makler nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt –

§ 1 Gegenstand und Umfang des Auftrags

1.1. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der gewerbsmäßigen Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen im Sinne des § 59 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Der Makler nimmt diesen Auftrag als von keinem Versicherungsunternehmen beauftragter und im Lager des Auftraggebers stehender Versicherungsmakler an.

1.2. Die Tätigkeit des Maklers umfasst die Vorbereitung, Vermittlung und den Abschluss von Versicherungsverträgen sowie die Mitwirkung bei deren Verwaltung und Erfüllung.

1.3. Der Makler wird beauftragt, den Auftraggeber in folgenden Verträgen bzw. Versicherungssparten zu betreuen:

________

1.4. Die Betreuung erfolgt insbesondere in folgendem Umfang:

  • laufende Anpassung des Versicherungsschutzes an geänderte Risiko-, Markt- und Rechtsverhältnisse;
  • Unterstützung bei der Geltendmachung und Abwicklung von Leistungsansprüchen und Schadensfällen, einschließlich der Verhandlungen mit dem Versicherer;
  • Prüfung der vom Versicherer erstellten Abrechnungen und Vertragsdokumente.

1.5. Der Makler ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten geeigneter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

§ 2 Pflichten des Auftraggebers

2.1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung und insbesondere zur unverzüglichen, vollständigen und wahrheitsgemäßen Erteilung aller für die Tätigkeit des Maklers erforderlichen Angaben verpflichtet, insbesondere bezüglich sämtlicher bestehender Versicherungsverhältnisse sowie der zu versichernden Risiken.

2.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Umstände und Risikoänderungen mitzuteilen, die für den Versicherungsschutz von Bedeutung sein können (vgl. §§ 19 ff. VVG).

2.3. Der Auftraggeber überlässt dem Makler die für die Auftragsdurchführung erforderliche Korrespondenz mit dem Versicherer und stellt ihm die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.

2.4. Etwaige Schadensfälle hat der Auftraggeber dem Makler unverzüglich anzuzeigen, um eine fristgerechte Schadensbearbeitung zu ermöglichen.

§ 3 Pflichten des Maklers

3.1. Der Makler erbringt seine Leistungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere mit den §§ 59 ff. VVG sowie der Gewerbeordnung (§ 34d GewO).

3.2. Der Makler verpflichtet sich, diesen Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (§ 347 HGB) und nach bestem Wissen auszuführen.

3.3. Der Makler hat den Auftraggeber nach dessen Wünschen und Bedürfnissen sowie nach dem angemessenen Verhältnis zwischen Beratungsaufwand und der vom Auftraggeber zu zahlenden Prämie zu befragen und ihn unter Angabe von Gründen zu beraten (§ 61 Abs. 1 VVG).

3.5. Der Makler dokumentiert seine Beratung und die Gründe für jeden erteilten Rat nach Maßgabe des § 61 Abs. 1 Satz 2 VVG und stellt dem Auftraggeber die nach § 60 Abs. 2 VVG vorgeschriebenen Informationen zur Verfügung.

3.6. Der Makler informiert den Auftraggeber über für das Vertragsverhältnis bedeutsame Umstände, insbesondere über Gesetzesänderungen, Vertragserweiterungen und -ergänzungen sowie über Fristen und Termine.

3.7. Der Makler nimmt die Versicherungsinteressen des Auftraggebers unabhängig wahr und ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden.

3.8. Ausländische Versicherer ohne Niederlassung oder Vertretung im Inland werden durch diesen Vertrag nicht berücksichtigt und gelten als ausgeschlossen.

§ 4 Vergütung des Maklers

4.1. Die Vergütung für die Leistungen des Maklers trägt das Versicherungsunternehmen in Form der Courtage. Diese ist Bestandteil der Versicherungsprämie.

4.2. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, entstehen dem Auftraggeber keine weiteren Kosten. Eine etwaige gesonderte Vergütungs- oder Honorarvereinbarung bedarf der Textform.

§ 5 Haftung des Maklers

5.1. Der Makler haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er bei Verletzung seiner Vertragspflichten vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.

5.2. Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet der Makler nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Makler unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 34d Abs. 5 GewO.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1. Das Vertragsverhältnis beginnt am ________ und endet nach ________ Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

6.2. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt; die ordentliche Kündigung kann mit einer Frist von ________ erfolgen.

6.3. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei gegen ihre in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten verstößt oder wenn das Vertrauen in das Vertragsverhältnis in sonstiger Weise nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.

6.4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 7 Verschwiegenheit und Datenschutz

7.1. Der Makler verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen geschäftlichen und persönlichen Verhältnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

7.2. Der Makler verpflichtet sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einzuhalten. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrags und zur Erfüllung der damit verbundenen gesetzlichen Pflichten erhoben, verarbeitet und genutzt (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

§ 8 Übertragung des Vertragsverhältnisses

8.2. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Maklers.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

9.2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

9.3. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmt sich nach den maßgeblichen Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO); ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Maklers.

9.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Regelungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.


________, den ________




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(Unterschrift Auftraggeber)




......................................
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(Unterschrift Makler)

Anlage 1: Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Der Auftraggeber kann diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312d Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 246b EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an den Makler:

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________

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Auftraggeber ist zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, sofern er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde und ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Makler vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.


________, den ________




..................................
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(Unterschrift Auftraggeber)

Anlage 2: Datenschutzerklärung und Einwilligung

Der Auftraggeber willigt darin ein, dass Daten aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung im erforderlichen Umfang an Versicherer sowie deren Fachverbände übermittelt werden dürfen. Die Einwilligung erstreckt sich auch auf die Übermittlung von Daten an Rückversicherer, soweit dies der Beurteilung des Risikos und der Ansprüche dient.

Soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der Versicherungsangelegenheiten dient, dürfen die Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und diese an den Makler weitergeben.

Gesundheitsdaten und sonstige besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO dürfen nur an Personenversicherer übermittelt werden, soweit dies zur Vertragsvermittlung erforderlich ist. Die Einwilligung in die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausdrücklich gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann und ihm die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15 bis 21 DSGVO) sowie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zustehen.


________, den ________




......................................
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(Unterschrift Auftraggeber)


......................................
________
(Unterschrift Makler)

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